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Notfall

A person observing an emergency vehicle passing from a window

Wen rufe ich an?

Notfälle können überall und jederzeit passieren. Ein Notfall ist jede Situation, in der Menschen, Tiere oder Sachen in Gefahr sind. Aber wen kann ich im Notfall anrufen? Wer hilft wann? Hier erfahren Sie, an wen Sie sich bei welchem Notfall wenden können. Die Mitarbeiter*innen aller Notrufe sprechen Deutsch. Zum Teil können Sie auch auf Englisch oder anderen Sprachen helfen. Dafür gibt es aber keine Garantie. Falls Sie selbst gar kein Deutsch sprechen, suchen Sie Hilfe bei einer deutschsprechenden Person, die für Sie bei der Notfallzentrale anrufen kann.

Die Mitarbeiter*innen in der Notrufzentrale müssen folgendes wissen:

  • Wo ist der Notfall?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Verletzungen gibt es?
  • Wer meldet den Notfall?

Wer hilft mir?

Wenn Sie oder andere Personen in Gefahr sind, können Sie die Polizei unter der Nummer 110 erreichen. Der Anruf ist kostenlos. Mehr zum Thema Polizei erfahren Sie in unserem Kapitel "Polizei".

    In akuten medizinischen Notfallsituationen, wenn Sie oder eine andere Person sofort Hilfe benötigen oder wenn Sie einen Brand oder eine Überschwemmung bemerken, können Sie den Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr unter der Nummer 112 erreichen. Der Anruf ist kostenlos. Bei einem medizinischen Notfall können Sie außerdem auch direkt in die Rettungsstelle des nächsten Krankenhauses gehen.

    Wenn es kein lebensbedrohlicher medizinischer Notfall ist, Sie aber dennoch sofort ärztliche Hilfe brauchen, können Sie den "Ärztlichen Bereitschaftsdienst" unter der kostenlosen Nummer 116117 anrufen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr für Sie da und kann Ihnen bei kleineren Verletzungen oder plötzlich auftretenden Beschwerden (z.B. sehr hohes Fieber) helfen. Die Mitarbeiter*innen am Telefon geben Ihnen entweder ärztliche Ratschläge, verweisen Sie direkt an eine Bereitschaftspraxis oder schicken einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause.

      Wenn Sie oder eine andere Person sich vielleicht vergiftet haben, können Sie die Giftnotzentrale in Ihrer Nähe anrufen. Die Giftnotrufzentralen sind Tag und Nacht erreichbar. Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Giftnotzentrale finden Sie auf bvl.bund.de.

        Wenn Sie außerhalb der normalen Öffnungszeiten Medikamente benötigen, müssen Sie zu einer Notapotheke gehen. Auf www.apotheken.de oder www.aponet.de finden Sie die Apotheken, die derzeit Notdienst haben. Sie müssen nach dem Ort suchen, an dem Sie sich befinden.

          Krankenhäuser dürfen Ihre Daten nicht an andere Menschen oder Behörden weitergeben. Haben Sie also keine Angst davor IM NOTFALL ein Krankenhaus aufzusuchen oder den Notarzt zu rufen. Wenn es kein Notfall ist, können Sie sich auch an eine Organisation wenden, die Menschen ohne Papiere anonym ärztlich behandelt. Die Hilfe bei diesen Organisationen ist kostenlos. Ihr Aufenthalt wird nicht an das Sozialamt oder die Ausländerbehörde weitergeleitet. Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de können Sie nach einer solchen Organisation in Ihrer Nähe suchen. Außerdem können Sie auch auf der Website der Malteser und der Medibüros nach anonymer ärztlicher Hilfe in Ihrer Nähe suchen.

            Was muss ich sonst noch wissen?

            Wenn Sie einen Notfall sehen, ist es wichtig, sofort zu helfen. Sichern Sie den Notfallort ab und stellen Sie sicher, dass keine Gefahr für Sie oder andere droht. Rufen Sie dann die 110 oder die 112 an. Falls es Verletzte gibt, leisten Sie "Erste Hilfe". Auch einfache Maßnahmen können Leben retten. Die Mitarbeiter*innen in der Notrufzentrale geben Ihnen genaue Anweisungen, was zu tun ist.

              Ja. Wenn Sie einen Notfall sehen und nicht helfen, machen Sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Das steht in §323c Strafgesetzbuch.

              Sie können in diesem Fall mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Hilfe für Sie gefahrlos möglich ist. Wenn es zu gefährlich ist, genügt es, wenn Sie den Notfall unter der Telefonnummer 110 oder der 112 melden.

                Ersthelfer*innen werden  nicht für Fehler, Verletzungen oder Sachschäden verantwortlich gemacht. Das gilt allerding nur, wenn Sie nicht mit Absicht oder grob fahrlässig falsch handeln.

                  Helfer*innen haben Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Ersthelfer*innen sich verletzten, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie die für Ihr Bundesland zuständige Unfallkasse. Wenn Schäden an Ihren Sachen, z.B. an Ihrer Kleidung, entstehen, ist die Haftpflichtversicherung des Verletzten zuständig.

                    Sie können einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Dort lernen Sie, welche Maßnahmen bei welchen Notfällen lebensrettend sind. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder der Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig solche Kurse an. Diese Kurse kosten in der Regel 20 bis 40 Euro und dauern meistens nur einige Stunden. Sie können den Kurs also innerhalb eines Tages absolvieren.

                    Es gibt auch Apps mit vielen Informationen über Erste- Hilfe-Maßnahmen. Diese ersetzen zwar keinen Kurs, können Ihnen aber einen guten Eindruck geben. Eine kostenlose Erste-Hilfe-App auf Deutsch gibt es z.B. vom DRK.

                      Nein. Wer Fotos oder Videos von Unfallopfern macht, macht sich strafbar. Sie können dafür mit einer Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden.

                        Wichtig

                        Haben Sie keine Angst im Notfall den Notruf zu wählen.

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