Diskriminierung

Four arms with different skin tones grabbing each other
Aktualisiert 10.04.2024

Was kann ich tun?

Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, ist in Deutschland verboten. Aber dennoch weit verbreitet. Ob bei der Wohnungssuche, auf der Arbeit, in Behörden, Schulen, Arztpraxen, in der Freizeit oder bei der Polizei. Diskriminierung kann in allen Lebensbereichen passieren. Komme ich nicht in den Club, weil ich eine Behinderung habe? Habe ich den Job nicht bekommen, weil ich ein Kopftuch trage? Werden meine Kinder in der Schule schlechter behandelt, weil sie nur wenig Deutsch sprechen? Kontrolliert die Polizei im Fernbus nur mich, weil ich eine andere Hautfarbe habe? Weigert sich der Taxifahrer mich mitzunehmen, weil ich transsexuell bin? Erfahrungen wie diese führen zu Wut, Ohnmacht und einem Gefühl der Hilflosigkeit. Sie müssen Diskriminierung aber nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht sich dagegen zu wehren.

Dieses Recht haben alle Menschen in Deutschland. Unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Das ist im deutschen Grundgesetz als eines der Menschenrechte verankert. Sie können vor Gericht gegen die Diskriminierung klagen.

Was muss ich wissen?

Was ist Diskriminierung?

Wenn eine Person wegen bestimmter Merkmale oder aufgrund der tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe benachteiligt oder belästigt wird, ist das Diskriminierung. Viele Menschen werden z.B. wegen ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihrer sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Körpers, ihrer geistigen Fähigkeiten, ihres Alters, etc. diskriminiert. Diskriminierungen basieren oft auch auf ausgedachten Konzepten und falschen Denkmustern. Das ist z.B. der Fall, wenn jemand wegen seiner "Rasse" diskriminiert wird. Es gibt keine verschiedenen Rassen bei Menschen. Es gibt aber Personen, die an verschiedene Rassen und an einen unterschiedlichen Wert dieser "Rassen" glauben und deswegen andere Menschen diskriminieren.

Es passiert auch, dass eine Person wegen mehrerer Merkmale diskriminiert wird. Ich kann z.B. diskriminiert werden, weil ich einen ausländischen Namen habe und weil ich lesbisch bin.

Wurde ich diskriminiert?

Manchmal weiß man nicht genau, ob man diskriminiert wurde. Man ist unsicher, weil andere Personen in einer Handlung kein Problem sehen oder die Diskriminierung nicht schlimm finden. Hier kann eine Beratung helfen. Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle nehmen Ihre Erfahrungen ernst. Sie können Ihnen sagen, ob Ihre Erfahrung auch rechtlich als Diskriminierung gilt und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie jetzt haben. Aber auch, wenn Ihre Erfahrung rechtlich nicht als Diskriminierung gilt, kann Ihnen die Beratungsstelle helfen. Die Mitarbeiter*innen können Sie dabei unterstützen, sich mit dem Erlebten auseinanderzusetzen und Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Beratungsstellen finden Sie im Abschnitt "Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?".

Welches Gesetz schützt mich vor Diskriminierung?

Hier ist vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wichtig. Das AGG gibt es seit 2006. Es ist das wichtigste Gesetz in Deutschland, wenn man sich gegen eine Diskriminierung  im Arbeitsleben oder im Alltag wehren will.  Es schützt vor Diskriminierungen wegen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung durch Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen, etc. Diese können aufgrund des AGG vor Gericht zu Entschädigungszahlungen oder Schadensersatz  verurteilt werden. Es gibt aber auch noch andere Gesetze, die Diskriminierung verbieten. Zum Beispiel das Grundgesetz.  Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Egal, woher sie kommen oder welchen Status sie in Deutschland haben.

Wie kann ich beweisen, dass ich diskriminiert wurde?

Wenn Sie vor Gericht gehen, brauchen Sie Beweise. Oft sagt die Gegenseite etwas anderes und dann steht Aussage gegen Aussage.  Die Gegenseite behauptet vor Gericht meistens, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Zum Beispiel sagt der Vermieter, dass er eine Familie nicht wegen ihres ausländischen Namens abgelehnt hat, sondern weil die Familie bei der Wohnungsbesichtigung unfreundlich war. Sie müssen also das Gericht davon überzeugen, dass es  Diskriminierung war. Dafür genügen aber Hinweise, d.h. Sie brauchen keine direkten Beweise. Hinweise oder Beweise können z.B. die Aussagen von Zeug*innen sein oder E-Mails, Briefe, Fotos, die die Diskriminierung zeigen. Auch ein sogenanntes "Testing" kann helfen: Bei einem "Testing" überprüfen Sie das Verhalten der Gegenseite, in diesem Fall des Vermieters, noch einmal. Im Fall der Wohnungssuche würden z.B. Sie mit einem nicht deutschen Namen und jemand mit einem deutschen Namen den Vermieter anrufen. Sie beide erzählen die gleichen Hintergrundfakten. Nur Ihre Herkunft unterscheidet sie beide. Wenn Ihnen gesagt wird, dass die Wohnung schon vergeben ist, die andere Person mit einem deutschen Namen aber einen Besichtigungstermin bekommt, ist das ein ausreichender Beweis für eine Diskriminierung. Bitte beachten Sie: Testings sind nur am Telefon oder direkt rechtlich erlaubt. Schriftliche Testings, z.B. wenn Sie sich um einen Job bewerben, können strafbar sein, wenn Sie dafür falsche Angaben machen.

Wichtig: Wenn Sie rechtlich gegen die diskriminierende Person oder Organisation vorgehen möchten, müssen Sie das innerhalb von 2 Monaten nach dem Vorfall machen.

Was kann ich tun, wenn ich von der Polizei diskriminiert werde?

Diskriminierung kann man auch durch Polizist*innen erleben. Eine Erfahrung, die viele Menschen in Deutschland machen ist z.B. das sogenannte Racial Profiling. Wenn eine Person von der Polizei angehalten, befragt, durchsucht oder gar verhaftet wird, nur weil sie ihnen wegen ihrer Hautfarbe oder ähnlicher Merkmale verdächtig vorkommt, ist das "Racial Profiling". Aber auch diskriminierende Beleidigungen, Misshandlungen oder Übergriffe können passieren. Opfer von Polizeiwillkür oder Polizeigewalt können die Polizist*innen anzeigen. Wenn Sie Diskriminierung oder Gewalt von Polizist*innen erlebt haben, können Sie sich an die "Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt" (KOP) wenden. Weitere Ansprechpartner finden Sie im Abschnitt "Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?".

Polizist*innen stehen nicht über dem Gesetz. Was sie dürfen und nicht dürfen ist im Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung und dem Polizeirecht geregelt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Polizei".

Wichtig: Sie haben das Recht nach dem Dienstausweis der Polizist*innen zu fragen und sich ihre Daten aufzuschreiben. Das ist wichtig, wenn Sie später eine Strafanzeige stellen möchten. Es ist auch immer hilfreich Passant*innen darum zu bitten, die Situation zu beobachten. Dann haben Sie auch Zeug*innen. Bitte beachten Sie: Eine Strafanzeige müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall stellen. Das können Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft machen. Sie müssen also nicht zur Polizei.

Wo finde ich Hilfe & Unterstützung?

Die Antidiskriminierungsberatungsstellen unterstützen alle Menschen, die Diskriminierung erlebt haben und Beratung möchten.

Sie können  z.B. beim Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter antidiskriminierungsstelle.de nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen. Sie können sich aber auch direkt unter der Telefonnummer 030-18555 1855 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten lassen. Die Beratungsstelle ist montags von 13 - 15 Uhr und mittwochs und freitags von 9 - 12 Uhr zu erreichen. Sie können die Mitarbeiter*innen auch via E-Mail an beratung@ads.bund.de erreichen. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Für den Anruf müssen Sie die üblichen Telefongebühren bezahlen.  Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine Bundesbehörde. Ihre Aufgabe ist der Schutz vor Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle kann selbst beraten oder Hilfesuchende an Beratungsstellen in ihrer Nähe weitervermitteln.

Außerdem können Sie auch den Antidiskriminierungsverband Deutschland um Hilfe bitten. Der Antidiskriminierungsverband ist ein Verband unabhängiger Beratungsstellen.  Der Dachverband berät selbst nicht, kann Sie aber an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe weitervermitteln.

Alternativ können Sie sich auch an eine Migrationsberatung für Erwachsene oder den Jugendmigrationsdienst wenden. Die Mitarbeiter*innen sprechen oft viele Sprachen und helfen Ihnen bei allen Problemen rund um das Leben in Deutschland. Eine Migrationsberatung für Erwachsene finden Sie auf bamf.de. Einen  Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendmigrationsdienste.de.

Wie kann mich eine Antidiskriminierungsberatungsstelle unterstützen?

Die Mitarbeiter*innen der Antidiskriminierungsberatung hören Ihnen zu und helfen Ihnen, das Erlebte zu verarbeiten. Sie unterstützen Sie dabei  Ihre Rechte einzufordern. Zum Beispiel durch das Sichern von Beweisen und Hinweisen, das Schreiben von Beschwerdebriefe oder eine Begleitung bei Vermittlungsgesprächen. Sie helfen Ihnen auch, wenn Sie rechtlich gegen die diskriminierende Person oder Organisation vorgehen möchten und vermitteln Sie z.B. an gute Anwält*innen. Die Beratung bei der Antidiskriminierungsberatung ist kostenlos.

Welche Art von Ungleichbehandlung ist erlaubt?

In einigen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung aufgrund bestimmter Merkmale erlaubt. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Gesetz bestimmte Personengruppen bevorzugt, um Nachteile auszugleichen: Weil Frauen in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, ist es also erlaubt, dass ein Arbeitgeber bevorzugt Frauen einstellt. Eine unterschiedliche Behandlung ist z.B. auch erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt: Wenn fließende Deutschkenntnisse für den Job notwendig sind, darf also ein Sprachtest gefordert werden.

Was ist sprachliche Diskriminierung?

Wenn Menschen andere Menschen durch Worte diskriminieren, nennt man das "sprachliche Diskriminierung". Durch sprachliche Diskriminierung wird die tatsächliche Diskriminierung bestätigt und verstärkt: Wenn man eine Gruppe mit negativen Wörtern bezeichnet oder sie ignoriert, zeigt man dadurch, dass sie angeblich weniger als andere oder sogar gar nichts wert ist. In Deutschland ist es z.B. nicht in Ordnung, wenn man Roma als "Zigeuner" bezeichnet. Oder wenn man nur von "Lesern", aber nicht von den "Leserinnen" spricht. Denn damit diskriminiert man bestimmte Personengruppen. Auf esf-queerschittsziele.de finden Sie verschiedene Glossare auf Deutsch zum Thema diskriminierungsfreie Sprache.

Wichtig

Wenn Sie rechtlich gegen eine Diskriminierung vorgehen möchten, müssen Sie schnell handeln. Eine Diskriminierung im Arbeitsleben oder im Alltag müssen Sie  innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie Polizist*innen anzeigen wollen, müssen Sie das innerhalb von drei Monaten tun.

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