19d gesetz nach 2 jahren
Wenn man seit 2017 in Deutschland einen Aufenthaltgesttatung hat, seit dem 06.2019 arbeitet, keine Sozialleistungen in Anspruch genommen hat und seit 06.2022 eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 19d Abs. 1 Nr. 1c erhalten hat, erfüllt man zwar die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis, verfügt jedoch noch nicht über die erforderlichen 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis
Wie kann ich herausfinden, ob die Zeit meiner Asylantragstellung als Aufenthaltszeit angerechnet wird oder nicht? Wie kann ich die Ausländerbehörde davon überzeugen, diese Zeit zu berücksichtigen?
Ich arbeite als Informatikerin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, und die Zeit meines anerkannten Studiums wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung als anrechenbare Zeiten für meine spätere Rente berücksichtigt.
übrigens seit 2019 bekomme ich gar keine keine staatlichen Leistungen.
Antworten (12)
Hallo @MMTALA ,
ich wollte mich erkundigen, wie der aktuelle Stand bei dir ist. Probierst du, eine verfrühte Niederlassungserlaubnis zu beantragen? Oder wartest du bis vier Jahre rum sind? Konntet ihr euch eine anwältliche Unterstützung holen?
Viele Grüße
Seoyoung