2-Jährige Ausbildung als Verkäuferin
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Bekanntin von mir lebt aktuell in der Türkei. Sie hat dort Lehramt für türkisch gelernt und ist seit letztem Jahr Sommer erfolgreiche Bachelor absolventin. Leider wurde Sie bislang vom Staat noch nicht einberufen. Sie beabsichtigt daher eine Ausbildung in Deutschland anzufangen. Ich habe mich der Sache angenommen und für sie einen Ausbildungsplatz (2 Jahre) im Einzelhandel gefunden. Fraglich ist, ob ein Ausbildungsvertrag ausreicht, um ein Visum für Ausbildung zu erhalten, ohne ein Sprachzertifikat (zumindest A1) nachzuweisen. Sie würde gerne in Deutschland einen Sprachkurs besuchen und ihre Kenntnisse auf der Arbeit erwerben. Zudem würde ich konkret wissen, welche Visums Kategorie bei der deutschen Botschaft in Ankara beantragt werden muss.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Antworten (1)
Hallo @Abdul1993 , vielen Dank für deine Frage. Leider reicht ein Ausbildungsvertrag nicht aus, um ein Visum für eine Ausbildung zu bekommen. Deine Bekannte braucht unter anderem einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau: https://handbookgermany.de/de/vocational-training-visa#faq_193 Viele Informationen zum Deutsch lernen haben wir auf unserer Seite zusammengestellt: https://handbookgermany.de/de/learning-german#faq_907 Bitte schau dir auch diesen Link an: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/weitere/sp… Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Viele Grüße Barbara