Abschiebungsverbot zu Niederlassung
Sehr geehrte Damen und Herren Together in Germany Team, ich bin seit 8 Jahren in Deutschland, mein asyl Antrag ist 2 mal abgelehnt, dann neu Asyl beantragt, wieder abgelehnt, wieder geklagt und endlich nach 7 Jahren habe ich erst mein Aufenthalt Abschiebungsverbot 25 Abs 3 gekriegt. Was im August auch abläuft. Meine Frage ist ob ich ein besseres Aufenthaltstitel beantragen kann, zum Beispiel Niederlassung. Im Internet habe ich gesehen dass man nach 5 Jahren erst beantragen kann aber muss man 5 Jahre Aufenthalt Titel besitzen, und damit wird auch Asylverfahrens Zeit angerechnet. Wird jetzt mein gesamter Zeit 7 jahre gerechnet oder erst ab zweiten asyl Beantragung wird die Zeit abgerechnet. Wann kann ich Niederlassung Erlaubnis beantragen?
Da ich familiennachzug beantragen möchte, weswegen ich unbedingt Niederlassung so schnell wie möglich beantragen möchte. Mit Abschiebungsverbot ist leider Familiennachzug sehr schwer habe ich erfahren.
Komme aus Afghanistan, lebe in Bayern, Identität geklärt, keine Straftat, Quali Abschluss. Minderjährig nach Deutschland kamm.
Ich bedanke mich sehr für eure Antworten
Hallo @aslamkhan000005 ,
danke für deine Frage.
Es freut mich, dass du nach der langen Zeit einen Aufenthaltstitel hast. Du hast dich ja bereits viel eingelesen zum Thema Familiennachzug und Niederlassungserlaubnis. Gerne kann ich dir hier noch einmal einen genaueren Überblick geben und deine Fragen dazu beantworten.
Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Hier findest du alle Voraussetzungen:
Grundsätzlich werden sowohl die Zeiten mit Aufenthaltstitel, als auch die Zeiten mit Aufenthaltsgestattung gezählt. Welche Zeiten der sieben Jahre bei dir genau zählen, solltest du bei einer Beratungsstelle oder Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin prüfen lassen, da du mehrere Asylverfahren hattest und womöglich nur die Zeit ab Beantragung des letzten Verfahrens zählt.
Ich kann verstehen, dass es dir wichtig ist, so schnell wie möglich in einen unbefristeten Aufenthalt zu wechseln. Bitte beachte aber, dass alle Voraussetzungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sein müssen. Für dich ist es wichtig, folgende Voraussetzungen erneut zu prüfen:
1. Kannst du den Lebensunterhalt selbst sichern? (Einkommen durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit)
2. Hast du bereits 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt? (Das ist nach 5 Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit erfüllt.)
3. Hast du eigenen Wohnraum?
Falls du diese Voraussetzungen noch nicht oder erst in z.B. einem Jahr erfüllst, kannst du deinen Aufenthaltstitel nach §25.3 AufenthG verlängern lassen. Plane für den Antrag auf Verlängerung 2-3 Monate ein und kümmere dich rechtzeitig. Hier findest du die notwendigen Dokumente: https://handbookgermany.de/de/right-of-residence#faq_39 .
Zu Familiennachzug kannst du dich noch einmal in diesem Kapitel einlesen: https://handbookgermany.de/de/family-reunification#faq_324 Die Voraussetzung sind bei einem Aufenthalt mit Abschiebeverbot leider sehr hoch und gelten leider nur für die Kernfamilie (https://handbookgermany.de/de/family-reunification#faq_323 ).
Nehme dir in Ruhe Zeit, die ganzen Informationen zu lesen und komme gerne auf mich zurück, wenn du weitere Fragen hast. Die Voraussetzungen sowohl für eine Niederlassungserlaubnis als auch für Familiennachzug kannst du bei einem Termin in einer Beratungsstelle vom Jugendmigrationsdienst besprechen. Dort erhältst du auch Unterstützung bei einem Antrag. Möchtest du mit die nächste größere Stadt sagen, dann kann ich dich bei der Suche nach einer Beratungsstelle unterstützen. Ansonsten findest du hier einen JMD in deiner Nähe, wenn du die PLZ eingibst: https://www.jugendmigrationsdienste.de/meinen-jmd-vor-ort-finden# .
Viele Grüße
Daniela