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dihal
Visa & Aufenthalt

Anfrage zu Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

Sehr geehrtes Team,

meine Frau und ich sind im August 2019 nach Deutschland gekommen und haben Asyl beantragt. Der Asylantrag wurde abgelehnt, woraufhin wir beide eine dreijährige Ausbildung absolviert haben, die wir im Januar 2024 erfolgreich abgeschlossen haben. Anschließend haben wir beide eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten.

Wir haben beide eine sichere Arbeitsstelle mit unbefristeten Verträgen und verfügen über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau. Wir haben keine Kinder, bezahlen unsere Wohnungsmiete selbst und sind nicht auf staatliche Leistungen angewiesen.

Meine Frage ist: Wann können wir eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Wird die Zeit, in der wir mit Aufenthaltsgestattung und Duldung in Deutschland waren, bei der Berechnung der erforderlichen Aufenthaltsdauer berücksichtigt?

Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community Managerin

Hallo @dihal  
vielen Dank für deine Frage in unserem Forum.

Es ist toll, was ihr schon alles erreicht habt!
Um besser antworten zu können, habe ich noch ein paar Rückfragen:

- Hattet ihr während der Ausbildung eine Duldung?
- Seit wann habt ihr eine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte)? 

Zeiten der Duldung werden leider nicht für die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung mitgerechnet. Zeiten der Aufenthaltsgestattung normalerweise auch nur, wenn man einen positiven Bescheid vom Asylverfahren bekommt. 

Viele Voraussetzungen erfüllt ihr aber schon. Zum Beispiel wird für beides ein Deutsch-Niveau von B1 gefordert. Außerdem darf man nicht von sozialen Leistungen abhängig sein. 

Eine wichtige Voraussetzung sind die 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Bei der Niederlassungserlaubnis müssen zusätzlich noch 5 Jahre Rentenbeiträge gezahlt worden sein.

Ich verlinke euch mal zwei Infoseiten, da könnt ihr noch einmal alle Voraussetzungen prüfen:

Einbürgerung:
https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145

Niederlassungserlaubnis:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants

Melde dich gerne bei Rückfragen.

Viele Grüße
Daniela

 

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