zum Inhalt springen
dihal

Anfrage zu Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

Sehr geehrtes Team,

meine Frau und ich sind im August 2019 nach Deutschland gekommen und haben Asyl beantragt. Der Asylantrag wurde abgelehnt, woraufhin wir beide eine dreijährige Ausbildung absolviert haben, die wir im Januar 2024 erfolgreich abgeschlossen haben. Anschließend haben wir beide eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten.

Wir haben beide eine sichere Arbeitsstelle mit unbefristeten Verträgen und verfügen über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau. Wir haben keine Kinder, bezahlen unsere Wohnungsmiete selbst und sind nicht auf staatliche Leistungen angewiesen.

Meine Frage ist: Wann können wir eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Wird die Zeit, in der wir mit Aufenthaltsgestattung und Duldung in Deutschland waren, bei der Berechnung der erforderlichen Aufenthaltsdauer berücksichtigt?

Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

3 Kommentare

Antworten (3)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @dihal  
vielen Dank für deine Frage in unserem Forum.

Es ist toll, was ihr schon alles erreicht habt!
Um besser antworten zu können, habe ich noch ein paar Rückfragen:

- Hattet ihr während der Ausbildung eine Duldung?
- Seit wann habt ihr eine Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte)? 

Zeiten der Duldung werden leider nicht für die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung mitgerechnet. Zeiten der Aufenthaltsgestattung normalerweise auch nur, wenn man einen positiven Bescheid vom Asylverfahren bekommt. 

Viele Voraussetzungen erfüllt ihr aber schon. Zum Beispiel wird für beides ein Deutsch-Niveau von B1 gefordert. Außerdem darf man nicht von sozialen Leistungen abhängig sein. 

Eine wichtige Voraussetzung sind die 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt. Bei der Niederlassungserlaubnis müssen zusätzlich noch 5 Jahre Rentenbeiträge gezahlt worden sein.

Ich verlinke euch mal zwei Infoseiten, da könnt ihr noch einmal alle Voraussetzungen prüfen:

Einbürgerung:
https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145

Niederlassungserlaubnis:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants

Melde dich gerne bei Rückfragen.

Viele Grüße
Daniela

 

dihal

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.plastik karte habw ich zeit 04.2024.Ich hatte Duldung während der Ausbildung. Aber das war normal Duldung. Nicht Ausbildung Duldung. 3 jahre Ausbildung und 1 jahre vollzeit schon 4 jahren Rente kasse bezahlt.gar keine geld von job center order socialamt 

Profile Picture
Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hallo @dihal  
es ist super, dass ihr bereits beinahe die erforderliche Zeit Rentenbeiträge gezahlt habt.

Es ist grundsätzlich möglich, den Antrag zu stellen, wenn die 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis noch nicht erfüllt sind. 

Wichtig ist für dich zu wissen, dass man dann keinen Rechtsanspruch hat (das hätte man, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind), sondern der Antrag im Ermessen der Ausländerbehörde entschieden wird.
Wenn die Ausländerbehörde entscheidet, dass alle anderen Voraussetzungen sehr gut oder vielleicht besser als erforderlich erfüllt sind, könnte sie den Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis trotzdem positiv entscheiden.


Dafür kannst du dich noch einmal an eine Beratungsstelle wenden. Du kannst nach JMD (bis 27 Jahren) oder MBE (ab 27 Jahren) in deiner Nähe suchen.

Viele Grüße
Daniela

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo