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isi
Aktualisiert:
Fachkräfte

arbeitsuchend | §18b für Fachkräfte

Hallo community,

Ich benötige dringend Feedback zu folgender Situation:

Ich habe derzeit einen Aufenthaltstitel gemäß §18b für Fachkräfte, der bis 2026 gültig ist. Mein Aufenthaltstitel basiert auf meinem unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich habe meinen Masterabschluss hier in Deutschland gemacht.

Nun muss ich meinen aktuellen Job kündigen und bis September einen neuen Job finden. Leider gestaltet sich die Suche nach einer passenden Stelle als schwierig.

Meine Fragen sind:

  1. Kann ich mich arbeitsuchend melden, wenn ich bis September keine neue Stelle finde?
  2. Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel, wenn ich keinen neuen Job finde?

Zusätzliche Informationen:

  • Ich habe bereits meine 18 Monate Jobsuchzeit verbraucht.
  • Ich bin verheiratet und mein Kind wurde in Deutschland geboren.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hallo @isi  
danke für deine Frage hier im Forum. 
Ich verstehe, dass das für dich erst einmal nach einer schwierigen Situation klingt und du jetzt viel organisieren musst.

Nach meinem Verständnis, ist es bei dir gerade so, dass du direkt nach dem Ende der Arbeit beim aktuellen Arbeitgeber eine neue Stelle beginnen willst.
Generell solltest du der Bundesagentur für Arbeit melden, dass du arbeitssuchend bist (das geht 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit). Arbeitslos kannst du dich ab September melden, wenn dein Job beendet ist.
Solltest du selbst kündigen, hast du in den meisten Fällen eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Danach könntest du diese Unterstützung beantragen, solltest du noch keinen Job haben und bereits 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Da ist die Bundesagentur für Arbeit in deiner Nähe die richtige Stelle für Fragen.

Insgesamt ist es so, dass dein aktueller Aufenthaltstitel nach §18b direkt an deinen Job gebunden ist. Dementsprechend verlierst du mit dem Job auch die Grundlage für deinen Aufenthalt. Natürlich gibt es aber Fristen, in denen du einen neuen Job suchen kannst. Wenn die Suche sich sehr lange zieht, könnte folgendes noch eine Option sein:

Es gibt jetzt neu die Such-Chancenkarte, die für die Suche nach einer neuen Stelle beantragt werden kann. Da du als Fachkraft giltst, kannst du sie beantragen. Um den Lebensunterhalt zu sichern brauchst du entweder Ersparnisse oder du kannst während der Jobsuche 20h in einem Nebenjob arbeiten. Hier steht alles weitere: https://handbookgermany.de/de/opportunity-card

Außerdem kannst du, sobald du wieder eine langfristige Arbeitsstelle hast, die Niederlassungserlaubnis beantragen. Das kannst du mit einem deutschen Hochschulabschluss bereits, wenn du 2 Jahre den Aufenthalt als Fachkraft besitzt und 24 Monate in die Rente eingezahlt hast. Hier steht mehr: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_547
Mit der Niederlassungserlaubnis erhältst du einen unbefristete Aufenthaltstitel. Zukünftige Jobwechsel beeinflussen dann nicht mehr deinen Aufenthaltstitel.

Melde dich gerne bei weiteren Fragen.

Ich wünsche dir alles Gute
Daniela

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