Einbindung, Beschäftigung oder Ausbildung
Guten Tag, meine Damen und Herren!
Ich bin Jacques, ich komme aus dem Kongo. Ich brauche Ihre Hilfe.
Ich bin nach Deutschland als Austauschstudent gekommen, aber ich möchte am Ende mein Programm bleiben und entweder einen Job oder eine Ausbildung finden.
Mein Aufenthaltstitel gibt mir noch acht Monate nach dem Ende des Programms, aber mit meiner Arbeitserlaubnis kann ich nur 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Jetzt kann ich nur eine Mini-Job arbeiten.
Ist es möglich, dass ich mit meiner Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung oder eine Ausbildung finden kann?
Danke für Ihre Antwort.
Hallo @James ,
danke für die Frage.
Wenn ich es richtig verstehe, hast du im Kongo ein Bachelorstudium begonnen und bist nun für ein Austauschjahr in Deutschland. Das Austauschjahr geht noch weitere 8 Monate. Jetzt überlegst du, welche Möglichkeiten es gibt, in Deutschland zu bleiben, z.B. durch Arbeit oder eine Ausbildung. Ich gehe davon aus, dass du aktuell einen Aufenthalt zum Studium nach §16b Abs. 1 oder 2 AufenthG hast.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einen sogenannten „Spurwechsel“ zu machen. Das bedeutet, von einem Aufenthaltstitel mit Zweck A (z.B. Studium) in einen anderen Aufenthaltstitel mit Zweck B (z.B. Arbeit) zu wechseln. Ganz wichtig ist für dich zu wissen, dass für so einen Wechsel ganz viele Voraussetzungen erfüllt werden müssen und solche Entscheidungen meist im Ermessen der Sachbearbeiter:in der zuständigen Ausländerbehörde getroffen werden. Ermessen heißt, dass du keinen Rechtsanspruch hast, sondern eine Entscheidung vom Wohlwollen der zuständigen Person abhängt.
Noch einmal zu deiner Frage. Du möchtest wissen, ob du in einen Aufenthaltstitel zum Zweck Arbeit oder Ausbildung wechseln kannst. Dein Studium wirst du in diesem Fall nicht beenden oder? Aufenthaltstitel Arbeit: Hier müsstest du in eine qualifizierte Beschäftigung wechseln, das geht nur mit einer in Deutschland anerkannten Ausbildung oder einem anerkannten Hochschulabschluss. Aufenthaltstitel Ausbildung (16a): Theoretisch ist dieser Wechsel möglich, es muss jedoch unbedingt eine qualifizierte Ausbildung sein. Außerdem musst du bei einer Ausbildung als Voraussetzung unter anderem ein Niveau B2 der deutschen Sprache vorweisen.
Du kannst mir sehr gerne dein Bundesland oder die nächstgrößere Stadt nennen, dann werde ich noch einmal nach Beratungsstellen suchen, die dir bei deiner Frage weiterhelfen können.
Viele Grüße
Daniela