Einbürgerung
Hallo, ich habe Aufenthalterlaubnis nach paragraf 25b AufenthG und möchte gerne wissen ob ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen darf. Ich lebe über acht Jahren in Deutschland, habe unbefristet Arbeitsvertrag, besitze einige Wohnung und Deutschkenntnisse auf Niveau B2 " Berufsbezogene Sprachförderung" also kein telc Zertifikat.
Ich bin mir etwa verwirrt und bin mir auch nicht sicher ob mein Deutschkenntnisse B2 für Einbürgerung reicht für der Antrag oder muss ich erneut telc B1 Zertifikat holen?
11 Kommentare
Antworten (11)
Hallo @best__luck_✌️ ,
vielen Dank für deine Frage und schön, dass du dich wieder bei uns meldest.
Wie ich es sehe, kam es leider zu einem Missverständnis, was die Voraussetzungen für die Einbürgerung angeht. Es tut mir leid, dass das für dich so ein Hin und Her war.
Du hast in deiner ersten Nachricht geschrieben, dass du seit über 8 Jahren in Deutschland wohnst und bist deshalb wahrscheinlich davon ausgegangen, dass du die Voraussetzung „8 Jahre Aufenthalt in Deutschland“ für die Einbürgerung erfüllst.
Leider zählen, wie es die Rechtsanwältin dir gesagt hat, die Zeiten in einer Duldung nicht mit. Das heißt für dich, du kannst nur die Zeiten im Aufenthalt und damit ab dem Datum, an dem deine Plastikkarte 25B gültig ist, zählen.
Ich kann verstehen, dass diese Info für dich jetzt erst einmal frustrierend ist. Hier noch einmal im Überblick, nach welcher Aufenthaltszeit eine Einbürgerung möglich ist und alle weiteren Voraussetzungen:
Noch einmal zu den zeitlichen Voraussetzungen:
Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt + bei besonders guter Integration (z.B. B2 Zertifikat oder höher, Ehrenamtliches Engagement) Einbürgerung nach 7 Jahren Aufenthalt + bei abgeschlossenem Integrationskurs Einbürgerung nach 8 Jahren.
Zu diesen zeitlichen Voraussetzungen kommen dann noch folgende:
Hier der Handbook Artikel zur Einbürgerung mit allen Infos: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145
Es ist auch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit kürzeren Aufenthaltszeiten geplant. Da gibt es bisher aber nur einen Entwurf.
Alle Neuigkeiten dazu würdest du dann auch auf der Handbook Germany Infoseite zur Einbürgerung sehen.
Weiter hast du die Möglichkeit, nach 5 Jahren in einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu wechseln. Das ist dann die Niederlassungserlaubnis. Hier findest du dazu mehr Infos:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants
Melde dich sehr gerne bei weiteren Fragen. Ich wünsche dir alles Gute.
Viele Grüße Daniela