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Einbürgerung

Einbürgerung

Hallo, ich habe Aufenthalterlaubnis nach paragraf 25b AufenthG und möchte gerne wissen ob ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen darf. Ich lebe über acht Jahren in Deutschland, habe unbefristet Arbeitsvertrag, besitze einige Wohnung und Deutschkenntnisse auf Niveau B2 " Berufsbezogene Sprachförderung" also kein telc Zertifikat. 

Ich bin mir etwa verwirrt und bin mir auch nicht sicher ob mein Deutschkenntnisse B2 für Einbürgerung reicht für der Antrag oder muss ich erneut telc B1 Zertifikat holen?

11 Kommentare

Antworten (11)

Tanja_Moderator
Hallo @best luck ✌️ und danke für deine Frage! Zuerst zu deiner Frage, ob es möglich ist mit einem Aufenthaltstitel nach §25b eingebürgert zu werden: Ja, es ist möglich. In §10 des Staatsangehörigkeitsgesetz steht drin, welche Aufenthaltstitel eine Einbürgerung nicht möglich machen - §25b AufenthG gehört nicht dazu. Ob du schon alle anderen Voraussetzungen erfüllst, kann ich aus der Ferne leider nicht prüfen. Da ist es wichtig, jede Anforderung genau durchzugehen. Auf der Seite der Integrationsbeauftragten gibt es eine gute Übersicht dazu mit genauen Erklärungen zu jeder Voraussetzung: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ue… Dort findest du auch Hinweise, mit welchen Unterlagen du deine B1 -Deutschkenntnisse nachweisen kannst: - eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, dass Sie erfolgreich an einem Sprachkurs teilgenommen haben - das Zertifikat über den Deutschtest für Zuwanderer oder ein gleichwertiges beziehungsweise höherwertiges Sprachdiplom - eine Bescheinigung, dass Sie mit Erfolg (Versetzung) mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben - ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss - der Nachweis, dass Sie in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule versetzt worden sind - Ihr Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule Ich hoffe, diese Information hilft dir weiter bei deiner Entscheidung. Berichte uns gerne hier in den Kommentaren, wie der Stand ist oder stelle Rückfragen dazu.
best luck ✌️
Danke für Ihre Antwort. Ja ich habe den link durchgelesen, das Nivea B2 reicht schon. Darf man auch mit fristet Aufenthaltserlaubnis für Einbürgerung fähig ist?
Tanja_Moderator
Sehr gerne! Ja, @best luck ✌️ es ist möglich, auch mit einigen befristeten Aufenthaltstitel eingebürgert zu werden - aber dann müssen alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sein. In meiner ersten Antwort habe ich dazu am Anfang noch etwas mehr geschrieben.
Tanja_Moderator
Hallo @best luck ✌️ wie läuft es in deinem Fall? Gibt es irgendwelche Neuigkeiten? Falls du möchtest, sag uns gerne Bescheid, ob du einen Antrag gestellt hast und wie deine Erfahrung war. Wenn du Fragen hast, unterstütze ich gerne soweit ich kann.
best luck ✌️
Hi? Ich habe noch keine Antrag gestellt, bin mir nicht sicher ob ich selbe ein Antrag stellen oder durch ein Rechtanwalt. Ich höre immer verschiedene Meinungen. Außerdem habe ich geplant gerne eine Ausbildung als IT Anfang Juni oder Juli anzufangen aber bin etwas verwirrt ob mein Antrag angelehnt wurde. Es freut mich sehr Falls jemend aus der groupe kennt ein gute Rechtanwalt oder jemend der gleich Erfahrung hat, bitte mir bescheid geben.
Anonymous
Aktualisiert:
@best luck ✌️ du kannst die Einbürgerung auch ohne eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt machen. Von Bekannten habe ich gehört, dass es mit rechtlicher Unterstützung manchmal einfacher ist. Das kommt darauf an, ob du denkst, dass dein Fall sehr klar oder kompliziert ist. Bei komplizierten Fällen schaden (gute!) Anwältinnen oder Anwälte nicht. Ich wohne in Berlin und kenne hier viele gute Anwälte, weiß aber nicht wo du wohnst.
best luck ✌️
Danke für ihre Rückmeldung. Ich wohne in weißensee. Wie kann man selbe ein Antrag stellen?
Anonymous
Aktualisiert:
Wenn du in Weißensee wohnst, dann ist dein Bezirk Pankow. Da kannst du im Standesamt die Erstberatung zur Einbürgerung machen und anschließend deinen Antrag stellen. Hier habe ich den Link gefunden, wo du den Termin buchst und die Infos zum Termin findest: https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/standort/327427/
best luck ✌️
Hallo bin wieder da. Also wollte nochmal ein frage stellen und zwar ich hatte einen Beratungstermin mit eine Rechtsanwältin und habe mich über Einbürgerung beraten gelassen. Die Anwältin sagte zu mir das ich momentan für die Einbürgerung nicht befähigt bin weil; 1. ich habe mein Aufenterlaubnis nach Paragraf 25b im August 2022 erhalten, das heißt die letze 9 jahre raumzeit von die Duldung und Aufenthaltgestattung zählt nicht. 2. bin befähigt für die Einbürgerung erst nach Erteilung des Aufenthaltserlaubnises also nach 5 Jahre erst und muss ich bis 2027 abwarten. Ich bin bischen verwirrt ob ich es richtig verstanden habe oder vielleicht ihr andere Vorschläge?
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Daniela_Community Managerin
Hallo @best luck ✌️ , entschuldige, dass wir deine Frage übersehen haben. Es gab leider keine neue Benachrichtigung. Wir werden dir schnellstmöglich eine Antwort geben! Viele Grüße Daniela
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Daniela_Community Managerin
Hallo @best luck ✌️ , vielen Dank für deine Frage und schön, dass du dich wieder bei uns meldest. Wie ich es sehe, kam es leider zu einem Missverständnis, was die Voraussetzungen für die Einbürgerung angeht. Es tut mir leid, dass das für dich so ein Hin und Her war. . Du hast in deiner ersten Nachricht geschrieben, dass du seit über 8 Jahren in Deutschland wohnst und bist deshalb wahrscheinlich davon ausgegangen, dass du die Voraussetzung „8 Jahre Aufenthalt in Deutschland“ für die Einbürgerung erfüllst. Leider zählen, wie es die Rechtsanwältin dir gesagt hat, die Zeiten in einer Duldung nicht mit. Das heißt für dich, du kannst nur die Zeiten im Aufenthalt und damit ab dem Datum, an dem deine Plastikkarte 25B gültig ist, zählen. Ich kann verstehen, dass diese Info für dich jetzt erst einmal frustrierend ist. Hier noch einmal im Überblick, nach welcher Aufenthaltszeit eine Einbürgerung möglich ist und alle weiteren Voraussetzungen: . Noch einmal zu den zeitlichen Voraussetzungen: Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt + bei besonders guter Integration (z.B. B2 Zertifikat oder höher, Ehrenamtliches Engagement) Einbürgerung nach 7 Jahren Aufenthalt + bei abgeschlossenem Integrationskurs Einbürgerung nach 8 Jahren . Zu diesen zeitlichen Voraussetzungen kommen dann noch folgende: 1. Deutsche Sprachkenntnisse (Minimum auf B1 Niveau) 2. Lebensunterhalt ist gesichert 3. Einbürgerungstest bestanden 4. Keine Verurteilung wegen schweren Straftaten 5. Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung Hier der Handbook Artikel zur Einbürgerung mit allen Infos: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145 . Es ist auch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit kürzeren Aufenthaltszeiten geplant. Da gibt es bisher aber nur einen Entwurf. Alle Neuigkeiten dazu würdest du dann auch auf der Handbook Germany Infoseite zur Einbürgerung sehen. . Weiter hast du die Möglichkeit, nach 5 Jahren in einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu wechseln. Das ist dann die Niederlassungserlaubnis. Hier findest du dazu mehr Infos: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants . Melde dich sehr gerne bei weiteren Fragen. Ich wünsche dir alles Gute. Viele Grüße Daniela
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