Einbürgerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor einigen Monaten die Einbürgerung beantragt
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Niederlassungserlaubnis, sondern eine Aufenthaltserlaubnis.
Meine Frage ist: Ich möchte jetzt einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen.
Hat ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsprozess?
Mit freundlichen Grußen
G.A
Hallo @guled
danke für deine Frage.
Ich fasse deine Situation noch einmal zusammen. Du hast bereits einen Antrag auf Einbürgerung eingereicht und wahrscheinlich bereits vorher geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen. Aktuell hast du noch eine Aufenthaltserlaubnis, möchtest aber während der Wartezeit die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Wahrscheinlich möchtest du die Niederlassungserlaubnis beantragen, weil deine aktuelle Aufenthaltserlaubnis in naher Zukunft abläuft und du sie verlängern lassen müsstest. Deshalb willst du direkt versuchen, einen unbefristeten Titel zu bekommen. Verstehe ich dich richtig?
Der Weg ist ein bisschen untypisch. Die meisten wechseln von der Aufenthaltserlaubnis in die Niederlassungserlaubnis und beantragen dann die Einbürgerung. Manche lassen den Zwischenschritt Niederlassungserlaubnis ganz weg. Das kommt darauf an, welche Aufenthaltserlaubnis man hat.
Ingesamt ist es natürlich möglich, einen Antrag auf die Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dafür kannst du prüfen, ob du alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllst. Hier findest du alle Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants
Falls deine aktuelle Aufenthaltserlaubnis bald abläuft, solltest du dich trotzdem informieren, ob nicht die ganz normale Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis ebenso notwendig ist. Das kann ich gerade nicht einschätzen, da ich nicht weiß, wie lange deine Aufenthaltserlaubnis gerade noch gültig ist, oder welche Aufenthaltserlaubnis du genau hast.
Wenn du dich mit mehr Informationen zurückmeldest, kann ich dir noch detailliertere Infos geben.
Zusammenfassend: Es sollte es kein Problem sein, die Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Für Unterstützung kannst du dich auch immer an eine Beratungsstelle wie z.B. den Jugendmigrationsdienst oder die Migrationsberatung für Erwachsene wenden. Kennst du bereits eine Beratungsstelle in deiner Nähe, die dich unterstützen kann?
Viele Grüße
Daniela