zum Inhalt springen
anwarshah.waziri
Aktualisiert:
Einbürgerung

Einbürgerung oder Niederlassung Erlaubnis

Guten Morgen 

ich habe Aufenthalt 19d seit Februar 2021 

Sprachkurs B1 

Ausbildung erfolgreich abgeschlossen seit 2020 

und Arbeit ich als Orthopäde Techniker 

habe ich unbefristete Arbeitsvertrag 

Einbürgerungen Test  bestanden 

Vier Jahr Rentenversicherung bezahlt 

 

Kann ich nächste Jahr direkt Einbürgerung (Deutsche pass  ) beantragen oder muss ich erst Niederlassung Erlaubnis beantragen 

MfG Anwar 

4 Kommentare

Antworten (4)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @anwarshah.waziri  
danke für deine Frage.

Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein Ziel, die Einbürgerung zu beantragen.
Wahrscheinlich weißt du, dass man von manchen Aufenthaltstiteln nicht direkt die Einbürgerung beantragen kann, sondern zuerst z.B. die Niederlassungserlaubnis beantragen muss.

Bei deiner Aufenthaltserlaubnis nach §19d AufenthG ist das aber nicht der Fall. Du findest die Info auch noch einmal in der angehängten Broschüre auf Seite 17.

Wie du schreibst erfüllst du ja bereits sehr viele Voraussetzungen für die Einbürgerung. Wenn ich es richtig verstehe, hast du seit Anfang 2021 einen Aufenthaltstitel und hattest vorher eine Aufenthaltsgestattung und eine Ausbildungsduldung? Kannst du mir sagen, ob das stimmt?

Die "neue" Einbürgerung kann nach 5 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) beantragt werden. Nur in bestimmten Fällen wird die Zeit vom Asylverfahren mitgezählt.
Man könnte auch nach 3 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis die Einbürgerung beantragen, wenn man besonders hohe Voraussetzungen erfüllt: Sprachniveau C1, ehrenamtliches Engagement.

Am besten liest du dir hier noch einmal die Voraussetzungen durch: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145 Einen Anspruch auf die Einbürgerung hat man dann, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt.

Melde dich sehr gerne, wenn du weitere Fragen hast!

Viele Grüße
Daniela

anwarshah.waziri

Vielen Dank 

Ich hatte  seit Anfang 2021 einen Aufenthaltstitel gehabt  und hatte ich  vorher eine Aufenthaltsgestattung ich habe nur B1 sprac

MfG Anwar 

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo nochmal @anwarshah.waziri  
danke für die Rückmeldung!

Dann zählt die Aufenthaltszeit ab Anfang 2021. Das heißt, dass du schon 3,5 Jahre gesammelt hast. In 1,5 Jahren kannst du den Antrag auf Einbürgerung stellen. Das klingt jetzt noch nach einiger Zeit, aber du kannst sehr vieles bereits vorbereiten. Sobald es zeitlich absehbar ist, dass du die Voraussetzungen komplett erfüllst, kannst du den Antrag stellen.

Für die Einbürgerung nach 5 Jahren erfüllst du sonst schon super viele Voraussetzungen:

  • Deutsch-Zertifikat B1
  • Einbürgerungstest bestanden
  • Du kannst deinen Lebensunterhalt selbst sichern.

Wenn du die Einbürgerung nach 3 Jahren Aufenthaltszeit beantragen möchtest, sind die Hürden größer. Es müsste zum Beispiel Deutsch auf Level C1 und ehrenamtliches Engagement nachweisen werden.

Melde dich gerne bei sonstigen Fragen.

Viele Grüße
Daniela

 

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Achso, und du kannst natürlich auch die Niederlassungserlaubnis beantragen, sobald du die Voraussetzungen erfüllst. Du brauchst sie nicht für den Antrag auf Einbürgerung, aber natürlich hat die Niederlassungserlaubnis den Vorteil, dass es ein unbegrenzter Aufenthaltstitel ist.

https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo