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tzi798
Aktualisiert:
Familiennachzug

Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren!

ich habe eine Frage wegen Familienzusammenführung können Sie mir Begleiten ?ich habe Aufenthalt Paragraph 25 Abs. 3 und meine verlobt es in Pakistan . Sie hat auch keine Reisepass . 
Gibt es eine Möglichkeit dass ich sie nach Deutschland einladen?

ich habe auch eine unbefristete Arbeitsvertrag und arbeite ich als Vollzeit . 
  Es wäre dankbar für eine Rückmeldung .

mit freundlichen Grüßen    
Tahir

 

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @tzi798 , danke für deine Frage. Die grundsätzliche Voraussetzung für ein Visum zum Familiennachzug ist, dass die Person, die nachgeholt wird, zur Kernfamilie gehört. Kernfamilie bedeutet Ehepartner:in oder minderjährige Kinder. Eine Verlobung zählt hier leider noch nicht. Außerdem ist es wichtig, dass deine Verlobte einen Reisepass besitzt, da dieser für jedes Visum notwendig ist. . Da du Einladung als Überschrift gewählt hast, vermute ich, dass du dich über die Möglichkeit einer Verpflichtungserklärung informieren willst. Eine Verpflichtungserklärung für ein Nationales Visum, damit die Person langfristig hier bleiben kann, hat bestimmte Voraussetzungen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Visa-Arten, z.B. zum Studium, zur Ausbildungssuche, zur Heirat, zum Schul- oder Sprachkursbesuch. Dann ist noch der Status, der Person, die in Deutschland ist und deren Einkommen wichtig. Die genauen Anforderung an das monatliche Nettogehalt hängen von der Visa-Art ab, die beantragt wird. Hier steht alles genauer: https://handbookgermany.de/de/declaration-of-commitment-national-visa#f… Der Aufenthaltstitel muss länger gültig sein, als der Zeitraum, den die nachziehende Person in Deutschland bleiben möchte. Ein Aufenthalt nach §25.3 AufenthG ist nur für ein Jahr gültig und wird dann wieder verlängert. https://handbookgermany.de/de/declaration-of-commitment-national-visa#f… Kannst du vielleicht bereits eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Hier sind die Voraussetzungen dafür: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566 . Es gibt auch die Möglichkeit, dass deine Verlobte ein von dir unabhängiges Visum beantragt, zum Beispiel zur Arbeit in Deutschland. Hierfür gibt es wieder andere Voraussetzungen, wie zm Beispiel Sprachkenntnisse und einen Arbeitsvertrag, den sie vorweisen müsste. Hier ist ein Überblick der Visa-Möglichkeiten: https://handbookgermany.de/de/national-visa#faq_1863 . Das waren erst einmal sehr viele Informationen, melde dich sehr gerne, wenn du Rückfragen dazu hast oder nach einer Beratungsstelle suchst, die dich unterstützen soll. Gerne helfe ich dir bei der Suche. Viele Grüße Daniela
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