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Sam45
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Niederlassungserlaubnis auch mit 50 % Teilzeitstelle?

Hallo,

ich bin Student und habe auch eine 50% Teilzeitstelle als Ingenieur. Da ich schon in Deutschland seit 8 Jahren bin, werde ich nach 21 Monaten die Niederlassungserlaubnis bekommen? oder ist die Regel halt nur für die Vollzeit gültig?

Mit freundlichen Grüßen

Sam45

2 Kommentare

Antworten (2)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @Sam45 vielen Dank für die Frage. Leider ist es wirklich nicht so einfach, genau zu wissen, welche Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis benötigt werden. Ich versuche dir mal einen Überblick zu geben: . Wie du schon sagst, gibt es eine zeitliche Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis. Im Normalfall müssen 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nachgewiesen werden. . Du schreibst von 21 Monaten, um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Das trifft leider nur auf Inhaber:innen einer Blauen Karte zu. Die Blaue Karte ist eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte. Ich vermute, dass das in deinem Fall nicht zutrifft und du keine Blaue Karte hast. Wenn ich es richtig verstehe, studierst du gerade Dual und hast neben deinem Teilzeitstudium eine 50% Stelle als Ingenieur. Welchen Aufenthaltstitel hast du gerade? Aufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthG? . Hier noch einmal alle Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis: - 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland - Lebensunterhalt wird durch eigenes Einkommen gesichert - Deutschniveau B2 - mind. 60 Monate Zahlung von Rentenbeiträgen (die Zeit im Studium kann zum Teil angerechnet werden) - ausreichend Wohnraum - keine größeren Straftaten . Hier findest du noch einmal alle Informationen über die Niederlassungserlaubnis: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants Zusätzlich steht in diesem Kapitel auch, wann man schneller die Voraussetzungen erfüllt. . Wenn du weitere Informationen brauchst oder gerne eine Beratungsstelle dazu aufsuchen möchtest, melde dich gerne bei mir. Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support

Hi @Sam45  ,

ich wollte fragen, ob sich deine Frage bereits geklärt hat. Melde dich gerne, wenn du noch Fragen hast.

Viele Grüße

Seoyoung

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