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Schengen-Visum zur Arbeitsvisum aendern
Hallo,
ich und mein Mann befinden uns gerade in deutschland und haben beide einen Arbeitsvertrag erhalten. Mein Mann ist Fleischer und ich bin gelernte Friseurin. Besteht eine möglichkeit hier auch gleich bei der Auslaenderbehörde eine Arbeitsgenaehmigung und Aufenthalt zu erhalten oder müssen wir unbeding erst ausreisen und erneut beantragen?
Danke Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüssen.
5 Kommentare
Antworten (5)
Hallo Daniela,
zunächst einmal vielen lieben Dank, dass Sie sich so viel Zeit nehmen und sich die Mühe machen.
Ich habe eine ähnliche Frage.
Ich habe meinen Cousin aus Afghanistan nach Deutschland eingeladen und eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Meine Frage ist: Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Gefahr, gefoltert zu werden, möchte er nicht mehr nach Afghanistan zurückfliegen.
Meine Frage ist, ob er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann, da es sich um einen Härtefall handelt. Nur so wäre ich laut Gesetz nicht mehr verpflichtet die Kosten zutragen, soweit ich es verstanden habe.
Wenn er jedoch einen Asylantrag stellt, müsste ich trotzdem für alles aufkommen.
Er hat in Afghanistan eine Ausbildung in der Pflege abgeschlossen, aber ich glaube, diese wird in Deutschland nicht anerkannt. Wird er trotzdem nach §18a als Fachkraft anerkannt?
Falls er ein spontanes Jobangebot erhält, wie sieht die rechtliche Situation dann aus?
Was kann er sonst noch tun, damit ich nicht mehr für seine Kosten haften muss?
Eine weitere Idee wäre: Falls er in einem anderen EU-Land Asyl beantragt, müsste ich dann trotzdem für die Kosten aufkommen? Da ist der Ausländerbehörde bisher kein solcher Fall bekannt.
Ich wäre Ihnen für eine Lösung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @crarmaan
danke für deine Frage. So wie ich es lese, hast du bereits viele Informationen gesammelt und weiß auch schon, dass die Verpflichtungserklärung nur ungültig wird, wenn die eingeladene Person ausreist oder einen Aufenthaltstitel erhält.
Hier noch einmal die Infos zum nachlesen:
https://handbookgermany.de/de/visitor-visa#faq_298
https://handbookgermany.de/de/visitor-visa#faq_298d
Im Forum kann ich leider keine rechtliche Beratung anbieten. Dafür wäre es gut, wenn ihr eine Beratungsstelle aufsucht, die rechtliche Beratung anbietet. Wohlfahrtsverbände bieten oft Asylverfahrensberatung oder Migrationsberatung an.
Ein paar allgemeine Informationen kann ich jedoch mitgeben:
Ich kann verstehen, dass es frustrierend ist, dass ich dir keine Lösung nennen kann.
Viele Grüße
Daniela