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Grit76
Aktualisiert:
Fachkräfte

Verpflichtungserklärung

Hallo, ich habe eine Frage zur Verpflichtungserklärung für einen jungen Mann, der nach Deutschland einreisen mit. Ich lebe in Hamburg. Wie hoch muss das Mindesteinkommen sein, ich bin alleinstehend und habe keine Unterhaltszahlungen zu leisten. Die Ausländerbehörde hat mir eine Summe genannt, die ich für sehr hoch halte. Danke! 

 

 

19 Kommentare

Antworten (19)

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hallo @Grit76  , vielen Dank für deine Frage. Für eine volljährige Person ist ein Mindesteinkommen von 1.265 € netto im Monat oder ein Sparguthaben von mindestens 15.180 € erforderlich: https://handbookgermany.de/de/declaration-of-commitment-visitor-visa#fa… Die Voraussetzungen können je nach Bundesland und Ausländerbehörde leicht variieren. Die Ausländerbehörde in Hamburg hat einen konkreten Betrag genannt. Diese ist in der Regel an gesetzliche Vorgaben gebunden. Das Mindesteinkommen dient als Nachweis, dass du in der Lage bist, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ggf. medizinische Versorgung zu decken. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Herzliche Grüße Barbara 

Grit76

Liebe Barbara, danke für die Nachricht. Es geht hier um das pfändbare Einkommen oder? Oder geht es um das Nettoeinkommen?

Liebe Grüße 

Grit 

Grit76

Liebe Barbara, danke für die Nachricht. Es geht hier um das pfändbare Einkommen oder? Oder geht es um das Nettoeinkommen?

Liebe Grüße 

Grit 

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Barbara Stasiak_Community Manager

@Grit76  es geht um das Nettoeinkommen. 

Grit76

Ok. Kannst du mir vielleicht sagen warum ich in Hamburg ein Nettoeinkommen von 3500 Euro vorweisen muss? Ich bin alleinstehend und habe keine Unterhaltszahlungen. Mein pfändbares Einkommen soll bei ca. 1500 Euro liegen, um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können. 

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hat die Ausländerbehörde dir einen Brief mit 3500 netto oder brutto geschrieben? Hamburg gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Mieten, Lebenshaltungskosten und allgemeine Ausgaben liegen über dem Bundesdurchschnitt. Ein höheres Nettoeinkommen soll sicherstellen, dass du auch unter diesen Bedingungen deinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kannst.

Grit76

Ja, ich hatte alle Unterlagen eingereicht und darauf hin hat die Ausländer Behörde geschrieben, dass ich mindestens 3500 netto verdienen muss. Ich finde es sehr viel. Ich weiß auch gar nicht wie das berechnet wird. 

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Barbara Stasiak_Community Manager

Hallo @Grit76  , Kannst du schreiben, um was für ein Visum es sich handelt: ein nationales Visum oder ein Schengen-Visum? 

Grit76

Es ist ein nationales Vsum, also die Chancenkarte. 

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Barbara Stasiak_Community Manager

Du hast Recht, die Summe, die dir die Ausländerbehörde genannt hat, ist sehr hoch. Bitte wende dich an eine Migrationsberatungsstelle, die wird dich individuell beraten: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Wenn du Hilfe bei der Suche nach der richtigen Stelle brauchst, lass es uns wissen. Herzliche Grüße Barbara 

Grit76

Ok danke. Ich versuche es. 

Grit76

Liebe Barbara, also es ist wohl tatsächlich so, daß das Mindesteinkommen 3500 Euro betragen muss. Nun habe ich eine andere Frage. Kann eine zweite Person aus einer anderen Stadt eine Verpflichtungserklärung abgeben? Oder muss die zweite Person zwingend in Hamburg leben? Liebe Grüße Grit 

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Daniela_Community Managerin

Hallo @Grit76  
danke für die Rückfrage. Ich hoffe du konntest zur Höhe der Summe bereits mit einer Beratungsstelle sprechen.

Im Normalfall kann bei einem nationalen Visum auch eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, die von zwei Personen ausgestellt wurde. Wichtig ist jedoch, dass beide Personen in Deutschland gemeldet sind. Es ist nicht zwingend notwendig, dass alle am gleichen Ort wohnen. Wie es in Hamburg geregelt wird, kann dir nur die Ausländerbehörde beantworten. Online finden sich bei Hamburg kaum hilfreiche Quellen.

Die beiden Links kennst du bestimmt schon:
https://www.hamburg.de/service/info/111085183/n0/
https://www.hamburg.de/service/info/11283352/n0/

Viele Grüße
Daniela

Grit76

Liebe Daniela,

ich habe keine Lust mehr mit der Ausländerbehörde zu sprechen, die sind überhaupt nicht serviceorientiert. Die Dame meinte nur, das eine zweite Person aus einer anderen Stadt sich auch verpflichten kann, allerdings werden wir nicht zusammen veranlagt. Und wir müssten gemeinsam vorsprechen. Ich verstehe das alles nicht. Und leider konnte mir niemand helfen, ob die Summe wirklich korrekt ist. ich kenne ja leider die Berechnungstabellen nicht.

Liebe Grüße

Grit

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Hi Grit,
ich verstehe, dass das super frustrierend ist.
Erreichst du denn gemeinsam mit der anderen Person die hohe Summe? 

Wenn ja, würde ich raten, die Einkommensnachweise von euch beiden sammeln und gemeinsam einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Einreichung der Verpflichtungserklärung vereinbaren.

Wurde denn bereits das Visum zur Chancenkarte gebucht? Sind da schon erste Schritte geschafft?
 

Grit76

Liebe Daniela,

das Einkommen mit der anderen Person würde ausreichen, allerdings wohnt diese Person nicht in Hamburg. Sie muss dann ja zu der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort oder? 

Ja, der Termin für das Visum ist am 29.09. Wir haben alle Unterlagen zusammen. Uns läuft nun die Zeit davon.

Wir haben noch eine Alternative, die aber vermutlich nicht funktionieren wird. Er hat einen Arbeitsvertrag in einem Unternehmen für Hotelreinigung in Hamburg, aber ich denke, diese Position wird nicht als Fachkraft anerkannt und somit kann er kein Visum für Erwerbstätigkeit beantragen. Es ist zum Verrücktwerden!

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:

Ja, es klingt wirklich kompliziert @Grit76  

Ich verstehe es so, dass für die Verpflichtungserklärung gemeinsam bei deiner Behörde vorgesprochen werden muss. Hat die Ausländerbehörde das anders formuliert?
Ich höre mich noch einmal nach Erfahrungen um und melde mich, wenn ich mehr weiß.

Zum zweiten Teil:
Wie du vielleicht schon weißt, ist es möglich während Jobsuche (Aufenthalt mit Chancenkarte) eine Nebenbeschäftigung von 20 Stunden auszuführen. Durch diese Nebenbeschäftigung kann auch Lebensunterhalt gesichert werden. Wenn der Arbeitsvertrag für diese Nebenbeschäftigung bereits vorliegt, kann dieser als Nachweis für gesicherten Lebensunterhalt dienen.

Die Arbeit als Reinigungskraft gilt in den meisten Fällen nicht als qualifizierte Beschäftigung. Ich vermute, die Tätigkeit kann dementsprechend nur als Nebenbeschäftigung ausgeübt werden.

Viele Grüße
Daniela

 

Grit76

Liebe Daniela, 

Hier die Antwort von der Ausländerbehörde :

Da der in Hannover lebende Verpflichtungsgeber die VE nicht hier abgeben kann, kann auch keine gemeinsame Veranlagung erfolgen, so dass Sie und die zweite Person gemeinsam vorsprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ich verstehe es nicht. Und leider reicht ein Arbeitsvertrag mit 20 Stunden als finanzieller Nachweis in Ägypten nicht aus. Auf der Website der Botschaft steht, entweder muss man ein Sperrkonto haben oder eine Verpflichtungserklärung. Wenn man schon einen Arbeitsvertrag hat, muss man das Merkblatt Erwerbstätigkeit lesen. Also gehe ich davon aus, das es nicht reicht, oder? 

Liebe Grüße 

Grit 

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Daniela_Community Managerin

Hallo @Grit76  
danke nochmal für die Info. Anscheinend erlaubt die Ausländerbehörde keine gemeinsame Veranlagung, wenn die Personen nicht bei der gleichen Behörde gemeldet ist. Verstehe ich das richtig?

Leider konnte ich auch keine weiteren Antworten finden und niemand hat ausführliche Erfahrungen, wie es bei einer gemeinsamen Verpflichtungserklärung für ein nationales Visum funktioniert. Vieles hängt am Ende von der Behörde ab.

Sobald du mehr Informationen hast, kannst du sie gerne hier im Forum mit der Community teilen. Viele können dann davon profitieren :) 

Ich wünsche euch erst mal alles Gute und drücke die Daumen, dass ihr eine Lösung findet!

Viele Grüße 
Daniela

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