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Welcher Aufenthaltstitel nach Einreise?
Ich bin Deutscher und Lebe in Neuseeland. Ich plane mit meiner philippinischen Frau nach Deutschland zu kommen. Ein Visum zur Familienzusammenführung würde bereits erteilt. Welchen Aufenthaltstitel wird meine Frau erhalten in Deutschland?
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @SML , vielen Dank für deine Frage. Innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise muss deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wahrscheinlich bekommt sie die Aufenthaltserlaubnis nach §28: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html Sie muss Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen. Wohnraum und Lebensunterhalt sollten nicht von der Ausländerbehörde verlangt werden, wenn doch, muss sie auch das vorlegen. Danach kann sie die Niederlassungserlaubnis beantragen, aber das kann schwieriger werden: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_551 Bitte beachte, dass wir keine Anwälte sind und nur erste Informationen geben können. Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Du kannst auch gerne im Forum um Rat fragen, z.B. schaue, ob andere ähnliche Fragen oder Themen hatten und schreibe deine Fragen darunter + die Person taggen (mit @) Beste Grüße Barbara