Zweckwechsel während des Studiums
Liebe Community
bin ein Student an einer Hochschule in Deutschland mein Ausländische Abschluss wurde an der Uni dem Magisterabschluss gleichgestellt.
Da ich auch Vater eines Zweijährigen Sohnes( der in Deutschland geboren ist.)bin und wir in den Jahren keine Krippe Plätze gefunden haben war ich die meisten Zeit mit dem Kind(Meine Frau war erst im Sprachkurs und dann in der Ausbildung - hat gerade das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen) dadurch ist mein Studium ins Stocken geraten.
Wäre in meinem Fall ein Zweckwechsel möglich um mit meinem bereits vorhandenen Abschluss eine Arbeit zu finden oder wäre es viel einfacher im Ausländeramt ein Familiennachzug oder so zu beantragen da meine Frau ( übrigens auch nicht EU Bürgerin) eine Ausbildung macht.
Danke im Voraus
mfg
Antworten (1)
Hallo @Gigaparja ,
herzlich willkommen in unserem Forum und vielen Dank für deine Frage.
Erstmal Glückwunsch, dass dein ausländischer Abschluss von der deutschen Uni einem Magister gleichgestellt wurde.
Es ist sicherlich nicht leicht, Kind und Studium gut unter einen Hut zu bekommen. Im Prinzip ist ein Wechsel von einem Aufenthaltstitel zum Studium (§16b) zu einem Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§18b) oder Blaue Karte EU (§18g) möglich, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu findest du hier: https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers
Hast du auch bereits in der Anabin-Datenbank nachgeschaut, ob dort dein ausländischer Abschluss mit einem Magister gleichwertig anerkannt wird? Du kannst den Ausdruck aus Anabin als Nachweis für die Gleichwertigkeit deines Abschlusses vorlegen, falls du eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (oder auch Blaue Karte) beantragen möchtest.
Über die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels durch den Familiennachzug zu deinem Kind können wir hier leider keine genaue Auskunft geben, da es wie es auf dieser Seite steht, von unterschiedlichen Faktoren abhängen: https://handbookgermany.de/de/born-in-germany#faq_527
Wenn du diesen Weg gehen willst, würden wir deshalb empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder dir eine anwaltliche Unterstützung zu holen. Du kannst in der Navi deine Postleitzahl angeben um eine Stelle in deiner Nähe zu finden. https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Wenn du Hilfe brauchst, kannst du mir deine PLZ oder den Ort nennen, dann kann ich für dich eine Stelle aussuchen.
Darüber hinaus hätte der Aufenthaltstitel als Fachkraft gegenüber dem Aufenthaltstitel durch den Familiennachzug (§29) den Vorteil, dass man bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen kann. Bei Blauer Karte EU verkürzt sich diese Zeit noch auf 27 Monate.
Ich hoffe das war hilfreich und melde dich gerne, wenn du noch weitere Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung