Visum als Fachkraft

Kann ich ein Arbeitsvisum bekommen?
Deutschland braucht Fachkräfte. Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen und noch nicht hier leben, benötigen Sie aber eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Diese nennt man "Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung" und ist in §18a bzw. §18b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz geregelt. Für viele Staatsbürger*innen aus Nicht-EU-Ländern kommt zunächst aber der Antrag auf ein entsprechendes Visum. Damit können Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und Ihre Arbeit beginnen. Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen Sie für das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erfüllen müssen.
Was muss ich wissen?
Sie können ein Visum / eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen, wenn Sie als Fachkraft in Deutschland arbeiten möchten und einen qualifizierten Arbeitsplatz von einem Unternehmen angeboten bekommen. Fachkräfte sind Personen mit einer in Deutschland anerkannten qualifizierten Berufsausbildung oder einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss. Ein qualifizierter Arbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, für den eine Ausbildung oder ein Studium erforderlich sind.
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft / dem deutschen Konsulat in Ihrer Heimat oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die genannten Unterlagen dort vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.
Wenn Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort und legen die geforderten Unterlagen dort vor.
Ob Sie ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf auswaertiges-amt.de. finden Sie eine Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen.
In unserem Kapitel "Nationales Visum" finden Sie eine Liste aller Unterlagen, die alle Drittstaatsangehörigen für ein Nationales Visum benötigen.
Für ein Visum als Fachkraft brauchen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- Einen Nachweis darüber, dass Sie eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder ein in Deutschland anerkanntes Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
- Einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot aus Deutschland.
- Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie außerdem eine ausreichende Altersvorsorge haben oder nachweisen, dass Sie mindestens 46.860 Euro brutto im Jahr (Stand: 2021) verdienen werden.
In der Regel muss außerdem die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung geben. Die Botschaft wird sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen. Sie müssen nichts tun.
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie erneut die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel auch eine polizeiliche Anmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Die Behörden überprüfen Ihre Papiere und entscheiden daraufhin, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft wird in der Regel für vier Jahre erteilt. Sollte Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Laufzeit haben, wird die Aufenthaltserlaubnis entsprechend angepasst.
Wenn Sie Ihren Job verlieren, wird in der Regel auch Ihre Aufenthaltserlaubnis ungültig. In diesem Fall müssen Sie sofort eine neue Arbeit finden und eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wichtig
Mehr zum Thema Arbeit erfahren Sie in unseren Kapiteln "Arbeitsvertrag" und "Arbeitnehmerrechte".