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Duale Ausbildung

Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?

Wer in Deutschland einen guten Beruf bekommen möchte, kann statt eines Studiums auch eine Ausbildung machen. Insgesamt gibt es etwa 330 verschiedene Ausbildungsberufe. Die Ausbildungen für diese Berufe dauern zwischen einem Jahr und dreieinhalb Jahren. Sie finden entweder nur an einer Schule statt („Schulische Ausbildung“) oder kombinieren Schulunterricht mit praktischen Einheiten in einem Betrieb oder einem Unternehmen („Duale Ausbildung“). In diesem Kapitel informieren wir Sie über die duale Ausbildung. Informationen über die schulische Ausbildung finden Sie im Kapitel „Schulische Ausbildung“.

Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind Sie eine qualifizierte Fachkraft. Qualifizierte Fachkräfte werden in Deutschland gesucht und erhalten mehr Geld für Ihre Arbeit als ungelernte Arbeiter*innen. Eine Ausbildung kann daher ein wichtiger Karriereschritt für Sie sein.

Was muss ich wissen?

Eine duale Berufsausbildung dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren, je nach dem für welchen Beruf Sie sich entscheiden. In dieser Zeit arbeiten Sie in einem Betrieb und gehen gleichzeitig zur Berufsschule. Meistens haben Sie an ein oder zwei Tagen in der Woche oder wochenweise Berufsschule. Dort erlernen Sie die wichtige Theorie zu Ihrem Beruf. Das praktische Können erlernen sie dagegen in Ihrem Ausbildungsbetrieb. Weil die Berufsausbildung aus diesen zwei Teilen besteht, wird sie in Deutschland auch als duale oder betriebliche Ausbildung bezeichnet.

    Sie sollten Deutsch können, da die Schule und der Arbeitsalltag im Betrieb/Unternehmen und die Prüfungen auf Deutsch sind. Welches Sprachniveau verlangt wird, ist davon abhängig, in welchem Beruf die Ausbildung absolviert wird. 

    Welchen Schulabschluss Sie brauchen, hängt von Ihrem Berufswunsch und der dazugehörigen Ausbildung ab. Falls Sie einen Schulabschluss aus Ihrem Heimatland haben, sollten Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Mehr zum Thema Anerkennung erfahren Sie in unserem Kapitel "Berufliche Anerkennung". 

    Um eine duale Berufsausbildung bei einem Betrieb/Unternehmen zu beginnen, brauchen Sie kein Schulzeugnis. Jedes Unternehmen entscheidet, welche Qualifikation gewünscht ist. Trotzdem sind ein Schulzeugnis, gute Noten und ausreichende Deutschkenntnisse für die Bewerbung hilfreich. Sie müssen sich für einen Ausbildungsplatz direkt beim Unternehmen bewerben.

    Es gibt keine Altersbeschränkung. Das bedeutet, dass es egal ist, wie alt Sie sind, wenn Sie Ihre Ausbildung beginnen. Sie müssen nur Ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben.

      Generell brauchen Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, um eine Ausbildung in Deutschland beginnen zu können. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Ausbildungsvisum".

      Wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, hängt es von Ihrem Aufenthaltsstatus ab, ob Sie eine betriebliche Berufsausbildung beginnen können:

      • Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte*r, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte*r haben, dürfen Sie ohne Einschränkungen eine duale Berufsausbildung machen. Sie haben für die Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt inklusive Berufsausbildung.
      • Wenn Sie eine Duldung haben, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Sie können eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn Ausländerbehörde und Arbeitsagentur zustimmen. Ob Sie eine Genehmigung bekommen, ist also eine Einzelfall-Entscheidung. Um die Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen Sie sich zunächst einen Ausbildungsplatz suchen und für diesen konkreten Ausbildungsplatz dann eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sind Sie schon vier Jahre in Deutschland, dann ist im Normalfall eine Zustimmung der Arbeitsagentur nicht mehr nötig. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Arbeitserlaubnis für Geflüchtete". Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, bekommen Sie keine Arbeitserlaubnis und dürfen auch keine betriebliche Berufsausbildung beginnen.
      • Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Sie können sich nach einer Sperrzeit von drei Monaten bei der Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur um eine Erlaubnis bemühen. Um die Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen Sie sich zunächst einen Ausbildungsplatz suchen und für diesen konkreten Ausbildungsplatz dann eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sind Sie schon vier Jahre in Deutschland, dann ist im Normalfall eine Zustimmung der Arbeitsagentur nicht mehr nötig. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Arbeitserlaubnis für Geflüchtete". Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, bekommen Sie keine Arbeitserlaubnis und dürfen auch keine betriebliche Berufsausbildung beginnen.

      Bitte beachten Sie: Auch für ein Praktikum benötigen Asylbewerber*innen sowie Personen mit einer Duldung in der Regel die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde und eventuell der Arbeitsagentur. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Jobcenter oder Ihrer Arbeitsagentur auf und lassen Sie sich beraten.

      Achtung: Asylbewerber*innen, die aus einem "sicheren" Herkunftsland kommen und ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, dürfen keine duale Ausbildung machen. Auch Menschen mit einer Duldung, die aus einem sicheren Herkunftsland kommen und ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, dürfen keine duale Ausbildung machen. Aktuell (Stand 01/2019) gelten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo, Ghana und Senegal als sichere Herkunftsstaaten. Mehr zum Thema sichere Herkunftsländer erfahren Sie in unserem Kapitel "Sichere Herkunftsländer".

        Sie können eine Duldung bekommen, wenn Sie eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen oder aufgenommen haben. Diese besondere Duldung nennt man Ausbildungsduldung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Ausbildungsduldung.

          In Deutschland gibt es für Menschen, die eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen, Hilfe vom Staat. Dafür ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bieten kostenlose Beratungen zum Thema Ausbildung und Beruf an. Die Mitarbeiter*innen sprechen allerdings fast immer nur Deutsch.

          Die Beratungsstellen des Jugendmigrationsdiensts und der Migrationsberatungen für Erwachsene bieten ebenfalls Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz an. Suchen Sie einfach nach einem Jugendmigrationsdienst oder einer Migrationsberatung in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiter dort sprechen viele Sprachen.

          Um einen Ausbildungsplatz zu finden, können Sie auch die Suche auf www.ausbildung.de,  www.azubi.de, planet-beruf.de und die IHK Stellenbörse verwenden.

          Für Geflüchtete gibt es außerdem verschiedene Organisationen und Initiativen, die ihnen bei der Vorbereitung und der Suche nach einem Ausbildungsplatz helfen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Wer hilft mir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz?".

            Für eine duale Berufsausbildung bewerben Sie sich direkt im Unternehmen. Die dualen Berufsausbildungskurse beginnen meist im August oder September. Die genaue Zeit ist bei jeder Ausbildung anders und hängt von der Stadt ab, in der Sie leben. In Berlin und Hamburg beginnen die dualen Ausbildungskurse zum Beispiel jedes Jahr im Februar. In manchen Berufsschulen beginnen die Kurse schon im Januar, falls es genug Bewerber*innen gibt. 

            Auf www.azubi.de finden Sie eine Anleitung für die Bewerbung. Die Seite erklärt Ihnen auch, wie Sie sich auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten können. Informationen über die richtige Bewerbungsmappe und das richtige Auftreten beim Bewerbungsgespräch finden Sie auch auf planet-beruf.de. Der Jugendmigrationsdienst und die Migrationsberatungen für Erwachsene helfen Ihnen direkt bei der Bewerbung. Suchen Sie einfach nach einem Jugendmigrationsdienst oder einer Migrationsberatung in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiter dort sprechen viele Sprachen. Mehr zum Thema Bewerbung erfahren Sie auch. in unserem Kapitel "Arbeitssuche und Bewerbung".

              Während einer dualen Ausbildung bekommen Sie ein Gehalt. Wie viel Sie genau verdienen, hängt vom Beruf und dem Bundesland ab, in dem Sie die Ausbildung machen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr verdient man etwas mehr als im Jahr davor. Von Ihrem Gehalt wird ein Teil für Sozialversicherungen abgezogen. Wenn Sie mehr als 9.984 Euro (Stand 2022) im Jahr verdienen, müssen Sie auch Steuern zahlen. Mehr zum Thema Steuern erfahren Sie in unserem Kapitel "Steuererklärung".

              Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für eine duale Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Die BAB ist eine finanzielle Förderung für Auszubildende durch die Bundesagentur für Arbeit. Mit der BAB werden Menschen unterstützt, die nicht bei Ihren Eltern wohnen können oder die bereits 18 Jahre alt sind und finanzielle Unterstützung brauchen. Die Höhe der Förderung wird individuell berechnet. Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden allerdings nur unterstützt, wenn:

              • Sie EU-Bürger*innen mit dem Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind.
              • Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzen.
              • Sie als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Asylberechtigte*r oder subsidiär Schutzberechtigte*r anerkannt sind.
              • Sie geduldet sind und sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten. In den ersten 15 Monaten bekommen Sie Asylbewerberleistungen.
              • Sie sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten und in dieser Zeit erwerbstätig waren.
              • sich mindestens eins Ihrer Elternteile während der letzten sechs Jahre insgesamt mindestens drei Jahre in Deutschland aufgehalten hat und erwerbstätig war.

              Menschen im Asylverfahren können BAB nur dann bekommen, wenn bei ihnen in Zukunft ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie gute Chancen auf eine Anerkennung oder die Chance auf einen anderen Aufenthaltstitel (z.B. durch die Ausbildung) haben. Es lohnt sich, einen Antrag auf BAB zu stellen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie sich bei einer Beratungsstelle beraten lassen. Wenn Sie keine BAB bekommen, können Sie weiterhin Asylbewerberleistungen bekommen.

              Die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen Sie direkt bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Sie müssen bei der Beantragung den unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorlegen.

              Bürgergeld können Sie während einer betrieblichen Ausbildung normalerweise nicht bekommen. Ausnahme: Auszubildende, die noch bei Ihren Eltern wohnen und deren Gehalt nicht zum Lebensunterhalt genügt, können Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Wenden Sie sich dafür an das für Sie zuständige Jobcenter.

              Während der Ausbildung können Sie bis zu zehn Stunden pro Woche in einem anderen Job arbeiten.

                Um die passende Ausbildung zu finden, können Sie sich von der Agentur für Arbeit  persönlich beraten lassen oder die Hotline 0800/4 5555 00 anrufen (innerhalb Deutschlands kostenlos, aus dem Ausland mit Gebühr unter 0049 911 12031010). Die Berater helfen Ihnen, eine passende Ausbildung zu finden. Die Mitarbeiter dort sprechen allerdings nur Deutsch. Es gibt außerdem Internetseiten, wie www.ausbildung.de, Berufenetwww.azubi.de, www.planet-beruf.de, www.berufe.tv und die IHK Stellenbörse, auf denen Sie sich Berufsprofile ansehen können. Der Jugendmigrationsdienst und die Migrationsberatungen für Erwachsene helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Ausbildung. Die Mitarbeiter dort sprechen viele Sprachen.

                Auf der Webseite der Arbeitsagentur finden Sie zudem Veranstaltungen zum Berufsleben.

                Interessant für Ihre Wahl könnte auch die "Positivliste" sein. Auf dieser Liste stehen alle Berufsausbildungen von Berufen, die in Deutschland als Mangelberufe bezeichnet werden. Das heißt, dass es hier viele freie Stellen gibt. Die Positivliste ändert sich immer wieder. Die aktuellen Mangelberufe für Facharbeiter*innen finden Sie auf mangelberufe.de.

                Die meisten Menschen entscheiden sich für eine duale Berufsausbildung. Der Vorteil einer dualen Berufsausbildung ist, dass Sie am Ende nicht nur theoretisches, sondern auch sehr viel praktisches Wissen haben. Das wird von vielen Unternehmen sehr geschätzt.

                  Am Ende Ihrer Ausbildung erhalten Sie ein Zeugnis von der Berufsschule, der Berufsakademie oder von der Kammer (HWK oder IHK), welche die Ausbildung anbietet.

                  Aber was kommt danach? Vielleicht haben Sie sich schon vor dem Beginn Ihrer Ausbildung überlegt, welches Ziel Sie haben. Es gibt viele Möglichkeiten: Sie können eine Arbeit beginnen, eine Weiterbildung anfangen oder studieren.

                    Wichtig

                    Eine Ausbildung lohnt sich. Damit haben Sie nicht nur Chancen auf einen gut bezahlten Job, sondern auch die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.

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