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Haustiere

Das Bild zeigt einen Hund, dem ein Ball hingehalten wird.

Was muss ich beachten?

Hunde, Katzen, Wellensittiche, Fische, Mäuse, … - es gibt unzählige Tiere, die sich Menschen gern als Haustier halten. Ein Haustier kann viel Freude, aber auch Sorgen und Verantwortung bringen. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Haustier.

Was muss ich wissen?

Generell müssen Sie die Regeln in Ihrem Mietvertrag beachten. In vielen Mietverträgen ist die Haltung von bestimmten Tieren verboten. Steht in Ihrem Mietvertrag ein entsprechendes Verbot, müssen Sie sich auch daranhalten.

    Vor allem Hundebesitzer*innen müssen viele Regeln bezüglich Leinenzwang, Maulkorb, Hundesteuer oder Hundehaftpflichtversicherung beachten. Diese Regeln unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und zum Teil auch von Region zu Region. Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann Ihnen mehr dazu sagen. Grundsätzliche Informationen über Ihr Bundesland finden Sie auch auf hunde.de.

    Für einige exotische Tiere, wie Spinnen oder Schlangen, kann es in Ihrer Kommune ebenfalls besondere Regelungen geben. In einigen Städten sind diese Tiere verboten oder nur mit einer besonderen Genehmigung erlaubt. Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann Ihnen mehr dazu sagen.

      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Haustier zu kaufen. Kleinere Tiere wie Vögel, Mäuse, Schlangen oder Fische können Sie in einem Zoofachgeschäft oder in einem Baumarkt mit einer Tierabteilung kaufen.

      Viele dieser kleinen Tiere und auch größere Tiere, wie Katzen und Hunde können Sie außerdem auch in einem Tierheim erwerben. In einem Tierheim werden Tiere untergebracht, die von ihren Vorbesitzer*innen abgegeben wurden oder herrenlos gefunden wurden. Da viele Tierheime oft überfüllt sind, ist es eine gute Idee, sich dort nach einem Tier umzusehen. Sie bezahlen nur wenig Geld für das Tier. Außerdem sind die Tiere dort bereits geimpft und entwurmt. Und Sie können das Tier auch erst in Ruhe kennenlernen, bevor Sie es mit nach Hause nehmen. Wenn Sie sich für ein Tier aus dem Tierheim interessieren, werden die Mitarbeiter*innen Sie nach Ihrer Wohnsituation und Ihren Erfahrungen mit der Tierhaltung fragen. Damit soll sichergestellt werden, dass es dem Tier bei Ihnen gut geht.

      Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Tier von Privatpersonen zu kaufen oder geschenkt zu bekommen. Viele Leute geben z.B. den Nachwuchs Ihres Haustieres ab. Solche Angebote finden Sie z.B. im Anzeigenteil von Regionalzeitungen. Achten Sie darauf, von wem Sie das Tier kaufen und in welchem Zustand es ist. Es gibt auch unseriöse private Tierhändler. Kaufen und bezahlen Sie erst, wenn Sie das Tier auch gesehen haben.

      Sie können Ihr Haustier auch bei einem Züchter*innen kaufen. Doch Achtung – nicht alle Züchter sind seriös. Schauen Sie sich den Züchter und das Tier genau an. Einen Züchter in Ihrer Nähe finden Sie im Internet, wenn Sie den Namen Ihrer Stadt und den Namen des gewünschten Tieres googeln. Bei einem seriösen Züchter geht es den Tieren gut und Sie bekommen einen Kaufvertrag und einen Heimtierausweis.

        Generell gilt: Sie sind für Schäden, die Ihr Tier verursacht, verantwortlich. Wenn Ihr Hund z.B. einen Menschen verletzt oder etwas kaputt macht, müssen Sie dafür bezahlen. Eine Haftpflichtversicherung kommt in solchen Fällen für den Schaden auf. Einige Tiere, wie z.B. Katzen, können Sie über Ihre normale Haftpflichtversicherung mitversichern. Für andere Tiere, wie z.B. Hunde, brauchen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Eine Hundehaftpflichtversicherung finden Sie z.B. auf tarifcheck.de.

        In einigen Regionen sind Sie sogar verpflichtet für alle oder bestimmte Hunderassen – eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann Ihnen mehr dazu sagen.

          Wenn Ihr Haustier weggelaufen oder weggeflogen ist, können Sie im nächsten Tierheim nachfragen, ob es dort abgegeben wurde. Das nächste Tierheim können Sie auf der Website des Tierschutzbundes finden. Zusätzlich können Sie Poster mit einem Foto Ihres Haustiers und Ihrer Telefonnummer in der Nachbarschaft aufhängen. Auf diese Weise wissen Ihre Nachbar*innen, dass Sie Ihr Tier vermissen und melden sich, wenn sie es gefunden oder gesehen haben.

          Bei Tieren, die allein nach draußen gehen, lohnt sich außerdem ein Chip. Der Chip wird Ihrem Tier vom Tierarzt unter die Haut implantiert und enthält eine Nummer, über die das Tier einfach identifiziert werden kann. Wenn Sie Ihr Tier nach dem Chippen bei der kostenlosen Datenbank TASSO registrieren, werden Sie angerufen, wenn Ihr Tier in einer Tierarztpraxis oder einem Tierheim abgegeben wurde. TASSO hilft Ihnen auch bei der Suche nach Ihrem Tier.

          Vor allem bei Hunden können Sie auch eine Marke mit Ihren Kontaktdaten am Halsband befestigen. Auf diese Weise kann die Person, die Ihren Hund gefunden hat, sie direkt kontaktieren. Bei anderen Tieren werden Halsbänder aufgrund der Verletzungsgefahr nicht empfohlen.

            Es ist für viele Tiere sehr schwierig, wenn Sie ihr Zuhause verlieren. Vor allem, wenn sie lange dort gelebt haben. Aber manchmal muss man sein Haustier abgeben. Zum Beispiel, weil das Tier in einer neuen Wohnung nicht mehr erlaubt ist oder man sich wegen einer Erkrankung oder Allergie nicht mehr um das Tier kümmern kann. Wenn es Ihnen nicht gelingt, das Tier in Ihrem Freundeskreis unterzubringen, können Sie es bei einem Tierheim in Ihrer Kommune abgeben. In einem Tierheim werden Tiere untergebracht, die von ihren Vorbesitzer*innen abgegeben wurden oder herrenlos gefunden wurden. Rufen Sie dazu in einem Tierheim in Ihrer Nähe an und fragen nach, ob es aktuell Platz für Ihr Tier gibt. Bringen Sie bei der Abgabe alle Unterlagen und Informationen über Ihr Tier mit. Bitte beachten Sie, dass ein Tier nur von seinen Besitzer*innen oder mit einer Vollmacht der Besitzer*innen abgegeben werden darf. Das nächste Tierheim können Sie auf der Website des Tierschutzbundes finden.

              Wenn Sie ein herrenloses oder verlassenes Haustier finden, müssen Sie es entweder der Polizei oder einem Tierheim übergeben. Tierheime sind Sammelstellen für herrenlose oder ausgesetzte Haustiere. Die Tiere werden dort gefüttert und betreut, bis der Eigentümer*innen sich meldet oder eine andere Person das Tier zu sich nehmen will.

              Bitte beachten Sie: Sie dürfen ein Haustier, das Sie finden, nicht einfach behalten. Sie müssen es immer zunächst der Polizei oder einem Tierheim übergeben. Wenn sich der Eigentümer nach 6 Monaten nicht gemeldet hat, dürfen Sie das Tier dann zu sich nehmen.

                Wenn Sie ein verletztes Tier finden, hilft Ihnen die Polizei weiter. Sie können die Polizei auf Deutsch unter der Telefonnummer 110 erreichen. Haustiere oder kleine Wildtiere können Sie auch direkt zur nächsten Tierarztpraxis oder Tierklinik bringen. Sie können auch den Naturschutzbund in Ihrem Bundesland kontaktieren und die Mitarbeiter*innen nach Rat fragen. Die Telefonnummer des Naturschutzbundes in Ihrer Nähe finden Sie auf nabu.de. Die Mitarbeiter*innen sprechen in der Regel nur Deutsch. Wichtig: Große Wildtiere wie Rehe oder Wildschweine dürfen Sie selbst nicht abtransportieren. In diesem Fall müssen Sie die Polizei oder den örtlichen Jagdverband informieren.

                Die Kosten für die tierärztliche Behandlung zahlen in der Regel entweder die Besitzer*innen des Tieres oder die Kommune, in der das Tier gefunden wurde. Viele Tierärzt*innen behandeln gefundene Tiere auch kostenlos. Nur in sehr seltenen Fällen müssen Sie als Finder*in die Kosten bezahlen. Fragen Sie die Tierarztpraxis oder Tierklinik direkt nach den Regelungen in Ihrer Gemeinde.

                Bitte beachten Sie: Wenn Sie durch einen Unfall ein Tier verletzen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich um das verletzte Tier zu kümmern und die Polizei zu rufen.

                  Für die Einreise Ihres Haustiers müssen Sie viele Regeln beachten. Die Voraussetzungen sind abhängig vom Herkunftsland Ihres Tieres.

                  Falls Ihr Tier aus einem EU- Land oder aus einem Land aus Teil 1 der Liste der Gebiete und Drittländer gemäß Artike 13 der Verordnung Nr. 576/2013 kommt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

                  • Das Tier muss mindestens 15 Wochen alt sein.
                  • Das Tier muss einen Mikrochip und einen EU-Heimtierausweis haben.
                  • Das Tier muss mindestens 21 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
                  • Das Tier muss von einer Person begleitet werden.

                  Falls Ihr Tier aus einem anderen Land kommt, müssen mehr Voraussetzungen erfüllt sein. Für manche Länder gilt ein vereinfachtes Einreiseverfahren. Diese Länder finden Sie im Teil 2 der Liste der Gebiete und Drittländer gemäß Artikel 13 der Verordnung Nr. 576/2013. Für das vereinfachte Einreiseverfahren müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

                  • Das Tier muss mindestens 15 Wochen alt sein.
                  • Das Tier muss einen Mikrochip, einen Impfausweis und eine Tiergesundheitsbescheinigung haben.
                  • Das Tier muss mindestens 21 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
                  • Das Tier muss auf direktem Weg in die EU einreisen.
                  • Das Tier muss von einer Person begleitet werden.
                  • Die Begleitperson muss schriftlich erklären, dass das Tier nicht die Besitzer*innen wechseln wird.

                  Falls das Herkunftsland Ihres Tieres nicht auf der oben genannten Liste steht, gilt das vereinfachte Einreiseverfahren nicht. In diesem Fall müssen zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

                  • Das Tier muss mindestens 7 Monate alt sein.
                  • Ein Amtstierarzt und ein autorisiertes Labor müssen mindestens 3 Monate vor der Einreise eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut durchführen. Eine Liste der autorisierten Labore finden Sie auf ec.europa.eu.
                  • Das Tier muss beim Zoll angemeldet sein.
                  • Das Tier darf nur über bestimmte Flughäfen oder Seehäfen einreisen. Auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie eine Liste der Einreiseorte.

                  Bitte beachten Sie: Jede Person darf maximal 5 Tiere gleichzeitig nach Deutschland bringen.

                    Im Tierarzt-Onlineverzeichnis können Sie ganz einfach eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik in Ihrer Nähe finden. Tierkliniken haben in der Regel Tag & Nacht geöffnet.

                      Wichtig

                      Es ist verboten, sein Tier einfach auszusetzen oder ein Tier zu misshandeln. Das Aussetzen oder die Misshandlung eines Tieres werden mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro bestraft.

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