Wohnsitz an- und abmelden
Wie und wo muss ich mich melden?
Wenn Sie in Deutschland ankommen und länger als drei Monate bleiben möchten, müssen Sie sich bei den Behörden offiziell anmelden. Eine Meldebescheinigung ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern, ein Bankkonto eröffnen oder eine Wohnung mieten möchten. Auch bei der Beantragung von Leistungen wie Kindergeld oder bei der Anmeldung zur Eheschließung kann eine Meldebescheinigung erforderlich sein. Arbeitgeber*innen, Schulen oder Ämter verlangen diesen Nachweis ebenfalls oft. Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Anmeldung oder Abmeldung einer Wohnung.
Wichtig: Diese Anmeldung hat nichts mit der Registrierung als Asylsuchende*r oder der Registrierung bei der Ausländerbehörde zu tun. Dies müssen Sie zusätzlich machen. Wie man sich als Flüchtling registriert, lesen Sie auf unserer Themenseite zur „Registrierung als Asylsuchende*r“.
Und wer es ganz genau wissen will: Zur Anmeldung in Deutschland gibt es sogar ein Gesetz, das Bundesmeldegesetz (BMG).
Was muss ich wissen?
Alle Menschen, die nach Deutschland ziehen oder innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich beim Einwohnermeldeamt (oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro) anmelden bzw. ummelden. Die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ist eine gesetzliche Pflicht. Wenn Sie sich zu spät oder gar nicht anmelden, kann es sein, dass Sie eine Strafe zahlen müssen. Bei Ihrer Anmeldung bekommen Sie eine "Amtliche Meldebestätigung". Bewahren Sie dieses Papier gut auf. Damit können Sie – auch ohne Ihren Ausweis - nachweisen, dass Sie in einer Gemeinde oder Stadt in Deutschland angemeldet sind, also dort Ihren Wohnsitz haben.
Wichtig: In Großstädten ist es oft schwierig, rechtzeitig einen Termin für die Anmeldung oder Ummeldung einer Wohnung zu bekommen. Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden können oder keinen rechtzeitigen Termin beim Bürgeramt bekommen, reicht es, einen Termin zu vereinbaren, um die Anmeldepflicht zu erfüllen.
Die Anmeldung erfolgt persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt. Die Adresse Ihres Einwohnermeldeamtes oder Bürgeramtes finden Sie auf melderegister-auskunft.de.
Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen:
1. Identitätsnachweis
- Für deutsche Staatsangehörige: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass.
- Für ausländische Staatsangehörige: Nationalpass und Aufenthaltstitel.
Wichtig: Sie müssen alle verfügbaren Dokumente für alle Personen mitbringen, die umziehen.
2. Anmeldeformular
- Für Paare oder 2-Personen-Haushalte, reicht ein Formular aus.
- Bei mehr als zwei Personen ist ein zusätzliches Formular nötig.
Wichtig: Das Formular finden Sie zum Ausdrucken auf der Internetseite Ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes oder Sie können es persönlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt anfordern.
3. Personenstandsurkunde
- Möglicherweise müssen Sie Heirats- oder Geburtsurkunden vorlegen, besonders wenn Sie sich zum ersten Mal anmelden.
Unser Tipp: Bringen Sie alle vorhandene Urkunden sicherheitshalber mit.
4. Wohnungsgeberbestätigung
- Ihr*e Vermieter*in muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug schriftlich bestätigen, dass Sie eingezogen sind.
- Die Bestätigung muss Namen und Adresse des*der Vermieters*in, das Einzugsdatum, die Adresse der Wohnung und die Namen aller einziehenden Personen enthalten.
Wichtig: Ein Mietvertrag allein reicht nicht aus.
5. Einverständniserklärung eines Elternteils (falls nötig)
- Falls Sie jünger als 18 Jahre sind, bringen Sie eine Einverständniserklärung eines Elternteils mit.
- Dazu muss auch eine Kopie vom Ausweis des Elternteils mitgebracht werden.
Beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt werden Ihre „personenbezogenen Daten“ im amtlichen Melderegister gespeichert. Personenbezogene Daten sind Ihr vollständiger Name, Ihre neue Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihr Familienstand.
Gut zu wissen: Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre persönlichen Daten weitergegeben werden, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Damit wird verhindert, dass Ihre Adresse oder Ihr Aufenthaltsort von den Behörden an Dritte weitergegeben wird. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie sich bedroht fühlen oder vor Belästigungen geschützt werden müssen. Die Auskunftssperre wird bei der Meldebehörde beantragt, die dann prüft, ob sie gerechtfertigt ist. Während der Sperre werden Ihre gesperrten Daten nicht an Dritte weitergegeben. Mehr darüber erfahren Sie im Abschnitt „Kann ich verlangen, dass mein Wohnort geheim bleibt?“
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umgezogen sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der neuen Stadt / Gemeinde anmelden. Das müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Umzug erledigen. Sie bekommen dann eine neue Meldebestätigung. Ihre neue Adresse wird auch in Ihren Dokumenten (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Personalausweis, …) eingetragen.
Das neue Meldeamt/Bürgeramt informiert das vorher für Sie zuständige Amt über Ihre neue Adresse. Deswegen müssen Sie sich auch nicht bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt abmelden.
Sie können auch in mehreren Wohnungen wohnen. Dann müssen Sie dem Einwohnermeldeamt mitteilen, welche Wohnung Ihr Hauptwohnsitz und welche Ihr Nebenwohnsitz ist. Hauptwohnsitz bedeutet, dass Sie dort die meiste Zeit verbringen. Wichtig: Wenn Sie selbst zwei Wohnungen bewohnen, müssen Sie die Wohnung als Zweitwohnsitz (nicht als Nebenwohnsitz) anmelden. In einigen Städten müssen Sie dann eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Deutschland verlassen und sich nicht abmelden, kann das finanzielle Folgen haben. Zum Beispiel können Krankenkassenbeiträge und Rundfunkgebühren weiter fällig werden, auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben. Wichtig ist, dass Sie sich nicht nur bei der Meldebehörde abmelden, sondern auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse und anderen Behörden oder Dienstleistern. Denn die Meldebehörde informiert diese Stellen nicht automatisch.
Seit 2018 gibt es in einigen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die elektronische Wohnsitzanmeludng. Dieser Service ermöglicht es Ihnen, Ihren Wohnsitz online anmelden, ohne zur Behörde gehen zu müssen. Ob die elektronische Wohnsitzanmeldung in Ihrer Stadt verfügbar ist, sollten Sie vorher bei Ihrer Zuständigen Meldebehörde nachfragen. Die Anmeldung erfolgt online, wobei Sie Ihre Identität sicher bestätigen und eine Bestätigung über die Änderung Ihrer Adresse erhalten. Das Verfahren erleichtert und beschleunigt die Ummeldung.
Mehr über die elektronische Wohnsitzanmeldung erfahren Sie auf der Webseite vom „Bundesministerium des Inneren und für Heimat“.
Bitte beachten Sie: Diesen Service können Sie nur dann nutzen, wenn die Online-Funktionen in Ihrem Personalausweis freigeschaltet sind, bei der ersten Anmeldung in Deutschland müssen Sie immer persönlich vorsprechen.
Die über 5.000 Einwohnermeldeämter oder Bürgerämter der Städte und Gemeinden Deutschlands haben viele Aufgaben. Sie kümmern sich um die An-, Ab- und Ummeldung von Personen, Ausstellung von Personal- und Kinderausweisen, etc.. Die Einwohnermeldeämter oder Bürgerämter müssen außerdem Auskünfte aus dem Melderegister geben, wenn eine „Melderegisteranfrage“ oder „Einwohnermeldeamtsanfrage“ (EMA-Anfrage) gestellt wird. Mit einer solchen Anfrage kann man herausfinden, mit welcher Wohnadresse eine Person gemeldet ist. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie Freund*innen oder Familienangehörige vermissen oder aber wenn Sie Schuldner*innen oder verzogene Kund*innen wiederfinden wollen.
Auch private Anbieter*innen bieten diese Dienstleistung an, wobei sie dafür oft zusätzlich Geld verlangen. Hier finden Sie eine Liste seriöser privater Anbieter. Die Meldeämter/Bürgerämter verlangen auch eine Gebühr, wobei diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Auch wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird, müssen Sie die Gebühr bezahlen. Die Bearbeitungszeit ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Manchmal dauert es nur wenige Tage, manchmal jedoch mehrere Wochen. Wenn Sie nach vermissten Angehörigen suchen, kann Ihnen der DRK Suchdienst auch helfen. Diese Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes unterstützt Menschen bei der Suche nach Angehörigen.
Sie können eine „Auskunftssperre“ nach §51 des Bundesmeldegesetzes bei Ihrer zuständigen Meldehörde beantragen. Das bedeutet, dass – mit Ausnahme von Behörden – niemand Ihre „personenbezogenen Daten“ (Name, Geburtstdatum, Wohnadresse, Familienstand) erfragen darf. Für so eine Auskunftssperre müssen Sie nachweisen, dass für Sie eine Gefahr durch eine Melderegisterauskunft besteht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie verfolgt werden oder in einem Bereich arbeiten, in dem viele Menschen bedroht werden (z.B. in der Rassismusbekämpfung). Die Auskunftssperre gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Sie kostet nichts. Das Einwohnermeldeamt informiert Sie normalerweise, bevor die Sperre automatisch aufgehoben wird.
Neben dem Melderegister für Privatpersonen gibt es in jedem Amtsgerichtsbezirk ein Handelsregister. Dort finden Sie Informationen zu örtlichen Unternehmen, wenn diese der Eintragungspflicht unterliegen. Wenn Sie selbst ein Unternehmen besitzen oder selbstständig sind, können Sie sich im Handelsregister eintragen lassen. Das kostet Gebühren. Alleridngs muss man sich nicht im Handelsregister eintragen lassen, wenn man Einzelunternehmer ist.
Wichtig
Wenn Sie verfolgt werden oder in einem Beruf arbeiten, in dem Sie potentiell gefährdet sind, können Sie eine Auskunftssperre nach §51 des Bundesmeldegesetzes bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen. Ihre Adresse ist dann geheim und kann von Dritten nicht einfach abgefragt werden.