Ein Land gilt in Deutschland als „sicheres Herkunftsland”, wenn dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der Staat prinzipiell in der Lage ist, seine Bürger*innen vor nichtstaatlicher Verfolgung zu schützen. In diesem Fall geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst davon aus, dass Personen aus diesen Ländern keinen Schutz in Deutschland brauchen. Die geflüchtete Person muss in ihrem Asylverfahren also das Gegenteil beweisen.
Aktuell gelten in Deutschland folgende Länder als „sichere Herkunftsländer”:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Ghana
- Kosovo
- Mazedonien
- Montenegro
- Senegal
- Serbien
- alle Mitgliedsstaaten der EU
Es wird regelmäßig diskutiert, auch die folgenden Länder auf diese Liste aufzunehmen:
- Algerien
- Georgien
- Marokko
- Tunesien
Aktuell zählen diese vier Länder aber nicht zu den "sicheren Herkunftsländern".