Prinzipiell können Sie mit REAG/GARP gefördert werden, wenn Sie selbst nicht die nötigen Mittel für eine Rückreise aufbringen können und zu dem folgenden Personenkreis gehören:
- Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Duldung haben oder zur Ausreise verpflichtet sind, sofern sie ihren Asylantrag zurückziehen bzw. auf Rechtsmittel verzichten.
- Personen, die auf Grundlage der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt sind und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzen.
- Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben.
- Opfer von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel
Bitte beachten Sie: Um Deutschland freiwillig verlassen zu können, benötigen Sie mindestens ein gültiges Reisedokument (z.B. einen Pass oder Passersatz wie einen Laissez-Passer) für das jeweilige Rückkehrland sowie eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bekommen Sie bei der Ausländerbehörde. Sie müssen sie an der Grenze abgeben. Reisen Sie in ein aufnahmebereites Drittland, so benötigen Sie ein Einwanderungsvisum, das zum dauerhaften Aufenthalt berechtigt oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung, die ab dem Tag der Ausreise für mindestens ein Jahr gültig ist.