„Freiwillige“ Rückkehr

Wer unterstützt mich?
Wenn Sie als Migrant*in in Deutschland sind und überlegen, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren, können Sie finanzielle und organisatorische Unterstützung für Ihre „freiwillige“ Rückkehr oder Weiterreise bekommen. In Deutschland ist dies durch das REAG/GARP-Programm möglich, das durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt wird. Neben der Übernahme der Reisekosten können Sie auch finanzielle Starthilfe erhalten. Diese soll Ihnen bei Ihrem Neustart im Herkunftsland oder einem aufnahmebereiten Drittland helfen. Die Hilfen können Sie im Rahmen von REAG/GARP 2.0 bekommen, die unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängig sind.
Weitere Informationen können Sie über die Rückkehrberatungsstellen bekommen. Fragen können Sie an die E-Mail returningfromgermany@iom.int senden.
Wie funktioniert die Unterstützung?
Kann ich Unterstützung bekommen?
Prinzipiell können Sie mit REAG/GARP gefördert werden, wenn Sie selbst nicht die nötigen Mittel für eine Rückreise aufbringen können und zu dem folgenden Personenkreis gehören:
- Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Duldung haben oder zur Ausreise verpflichtet sind, sofern sie ihren Asylantrag zurückziehen bzw. auf Rechtsmittel verzichten.
- Personen, die auf Grundlage der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt sind und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzen
- Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben
- Opfer von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel
Bitte beachten Sie: Um Deutschland „freiwillig“ verlassen zu können, benötigen Sie mindestens ein gültiges Reisedokument (z.B. einen Pass oder Passersatz wie einen Laissez-Passer) für das jeweilige Rückkehrland sowie eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bekommen Sie bei der Ausländerbehörde. Sie müssen sie an der Grenze abgeben. Reisen Sie in ein aufnahmebereites Drittland, so benötigen Sie ein Einwanderungsvisum, das zum dauerhaften Aufenthalt berechtigt oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung, die ab dem Tag der Ausreise für mindestens ein Jahr gültig ist.
Wer kann nicht mit REAG/GARP unterstützt werden?
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten können nicht mit REAG/GARP unterstützt werden, mit Ausnahme von Opfern von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, aus dem Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen konnten, können ausschließlich Ihre Reisekosten übernommen werden. Sie erhalten keine Reisebeihilfe oder finanzielle Starthilfe. Das trifft zum Beispiel auf Personen aus den Westbalkanstaaten zu.
Wo stelle ich den Antrag?
Sie können Unterstützung für die „freiwillige“ Rückkehr in Ihr Herkunftsland nur bei einer Beratungsstelle beantragen. Eine unverbindliche und unabhängige Beratung, kann Ihnen dabei helfen eine informierte Entscheidung über die „freiwillige“ Rückkehr in Ihr Herkunftsland zu treffen. Die Beratungsstellen nennen Ihnen im persönlichen Gespräch die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihren individuellen Fall und leiten Ihren Antrag dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter.
Rückkehrberatungsstellen finden Sie bei Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen oder in den Sozial– oder Ausländerbehörden. Darüber hinaus können Sie REAG/GARP-Anträge bei Fachberatungsstellen, zentralen Rückkehrberatungsstellen und dem UNHCR stellen. Die nächstgelegene Rückkehrberatungsstelle finden Sie auf returningfromgermany.de.
Welche Kosten übernimmt das REAG/GARP-Programm?
Wenn Sie Ihre „freiwillige“ Rückkehr nicht selbst finanzieren können, bietet Ihnen das REAG/GARP-Programm finanzielle Unterstützung und hilft Ihnen auch bei der Planung und Organisation der Ausreise. Ob und welche finanzielle Unterstützung Sie erhalten können, hängt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit. Folgende Leistungen sind möglich:
- Übernahme der Reisekosten für Flugzeug, Bus, Bahn oder PKW
- Zahlung einer zusätzlichen Reisebeihilfe
- einmalige finanzielle Starthilfe
Welche Kosten muss ich selbst bezahlen?
Wenn Sie Ihre Reisedokumente erneuern lassen müssen, müssen Sie dies selbst bezahlen. Bei der Weiterreise in ein anderes Land als Ihr Herkunftsland müssen Sie die entsprechenden Visa beantragen und die Kosten dafür übernehmen.
Was ist eine Starthilfe bei REAG/GARP?
Als Grundprogramm zur „freiwilligen“ Rückkehr kann Ihnen REAG/GARP finanziell beim Neustart im Herkunftsland helfen. Diese Form der finanziellen Unterstützung wird Starthilfe genannt. Die Höhe der Starthilfe richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
Detaillierte mehrsprachige Informationen zum REAG/GARP-Programm finden Sie auf der Website von returningfromgermany.de.
In welche Länder wird eine Rückkehr derzeit nicht unterstützt?
Die „freiwillige“ Rückkehr in den Jemen und in die Ukraine wird aufgrund der anhaltend schwierigen Sicherheitslage derzeit nicht unterstützt.
Wenn Sie aus den oben genannten Ländern kommen und ein Visum oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für mindestens zwölf Monate für ein anderes Drittland besitzen, können Sie mit REAG/GARP bei Ihrer Reise dorthin unterstützt werden.
Bitte beachten Sie: Es gibt einige Bundesländer, die unabhängig von REAG/GARP eine „freiwillige“ Rückkehr in den Jemen ermöglichen. Informationen finden Sie bei Ihrem Flüchtlingsrat, ob Ihr Bundesland die freiwillige Rückkehr in diese Länder unterstützt.
Darf ich nach meiner „freiwilligen“ Ausreise nach Deutschland zurückkommen?
Durch eine „freiwillige“ Ausreise verliert Ihre Aufenthaltsgestattung oder Ihre Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit. Sie können also nicht einfach wieder zurückkommen, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Sie können aber später ein Visum für Deutschland beantragen, da für „freiwillige“ Rückkehrer*innen eine spätere Wiedereinreise nicht grundsätzlich verboten ist. Nach einer Abschiebung dürfen Sie hingegen in der Regel für einige Jahre nicht nach Deutschland zurückkehren. Mehr zu den verschiedenen Visa und ihren Voraussetzungen erfahren Sie auf unserer Kategorieseite „Migration“.
Bitte beachten Sie: Eine erneute Unterstützung für die Rückreise in Ihr Herkunftsland gibt es nach einer Wiedereinreise nach Deutschland nicht mehr. Wenn Sie nach einer „freiwilligen“ Rückkehr dauerhaft nach Deutschland zurückkommen, müssen Sie die erhaltene Unterstützung zurückzahlen.
Kann ich auch dann unterstützt werden, wenn ich die Reise selbst finanzieren kann?
Wenn Sie Ihre Ausreise selbst finanzieren können oder bereits einmal mit REAG/GARP gefördert wurden, ist eine (erneute) Förderung im Rahmen des REAG/GARP-Programms nicht möglich. Die IOM kann Sie jedoch möglicherweise durch das SMAP-Programm (Special Migrants Assistance Programme) bei den Reisekosten unterstützen und Ihnen und einer Begleitperson vergünstigte Flugtickets anbieten. Darüber hinaus können Arbeitsmigrantinnen, Studierende sowie Auswanderer vom SMAP profitieren. Die Flugkosten müssen vor Abflug vom Reisenden selbst oder von einer anderen Stelle, wie zum Beispiel dem Sozialamt oder dem Wohlfahrtsverband, gezahlt werden. In einigen Fällen unterstützt Sie das Sozialamt auch bei Ihrer Weiterreise in ein aufnahmebereites Drittland.
Werde ich nach der Rückkehr weiter unterstützt?
Je nachdem, in welches Land Sie zurückkehren möchten, gibt es unterschiedliche Reintegrationsprogramme für den Neustart in Ihrem Herkunftsland. Sie können bei der Arbeitsmarktintegration, Weiterbildung oder in Form von Sachleistungen unterstützt werden. Ob es in Ihrem Herkunftsland Reintegrationsprogramme gibt, können Sie auf der Webseite von returningfromgermany.de sehen.
Die Bundesregierung fördert zudem verschiedene IOM-Aktivitäten im Bereich der Reintegration, zum Beispiel in Afghanistan und im Irak. Außerdem setzt die IOM im Rahmen der gemeinsamen EU-IOM-Initiative für den Schutz und die Reintegration von Migrantinnen und Migranten in 26 Ländern in den Regionen Sahel und Tschadsee, Nordafrika und Horn von Afrika verschiedene Reintegrationsprojekte für Rückkehrende um. Informationen dazu finden Sie bei einer Beratungsstelle.
Wo finde ich weitere Informationen?
Informationen speziell über die Rückkehrprogramme für Ihr Land finden Sie auf returningfromgermany.de. Sie können sich außerdem bei den Rückkehrberater*innen von IOM online informieren und beraten lassen. Dafür gibt es das Programm "Virtual Counselling", in dem Sie ganz einfach direkt mit Rückkehrberater*innen aus Ihrem Land in Kontakt treten können. Auf youtube finden Sie ein Video, dass das Online-Informations- und Beratungsangebot von IOM genauer erklärt.
Wichtig
Unter der Telefonnummer +49 911 9430 können Sie die Rückkehrhotline des BAMF von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr erreichen und Ihre Fragen zum Thema freiwillige Rückkehr stellen. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch. Wenn Sie in Berlin oder Brandenburg wohnen, können Sie außerdem die Hotline von IOM unter der Telefonnummer + 49 30 90269 4848 kontaktieren oder eine E-Mail an iomdeberatung@iom.int schreiben.
Ähnliche Themenseiten
Weitere Links
Returning from Germany
Auf diesem Infoportal finden Sie Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Rückkehrer*innen.
Country Fact Sheets
Hier finden Sie Informationen über die Situation in Ihrem Herkunftsland.
Unsere Community im Forum
Finde schnell Antworten auf deine Fragen zu jedem Thema. Profitiere von der Erfahrung deiner Community und tausche dich aus.
Weiter zum Forum