Ich habe bei der Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Staatsangehörigkeitsbehörde einen Antrag auf Erteilung der Einbürgerung gestellt.
Sie fordern von mir Integrationskurs den Nachweis an, eine Bescheinigung, dass ich erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen habe, um die Einbürgerungsfrist von acht Jahre auf sieben Jahre zu verkürzen.
Ich habe keinen Nachweis, dass ich an einem Integrationskurs teilgenommen, da meine Asylverfahren lange gedauert hat, ich bin erst im Januar 2020 nach meinem zweiten Asylinterview als Flüchtling anerkannt wurde. Bevor ich als Flüchtlinge anerkannt wurde, habe ich schon bis Niveau B2 Berufsbezogenes Sprachtraining im AAW Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung e.V. teilgenommen und erfolgreich Telc B1 Zertifikat erworben.
Dieser Kurs wurde von Ihnen (ESF-BAMF-Programm) unterstützt und die kosten wurden von Ihnen übergenommen. Die Teilnahmebescheinigen, mein Telc B1 Zertifikat und Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“, wurde an die Staatsangehörigkeitsbehörde gesendet, dennoch Sie fordern den Nachweis über den Integrationskurs an.
Ich arbeite seit September 2018 nachdem ich meinen Sprachkurs abgeschlossen habe, deshalb habe ich keinen Integrationskurs vom Jobcenter angeboten bekommen, weil nicht benötigt.
ich möchte gern fragen, ob das Berufsbezogenes Sprachtraining an dem ich teilgenommen habe, als Integrationskurs gilt und die Einbürgerungsfrist von acht Jahre auf sieben Jahre zu verkürzt, zudem kann ich bei der BAMF Integrationskurs Nachweis anfordern.
MfG