Um ungefähr zu berechnen, wie viel Unterhalt Sie bezahlen müssen, können Sie die „Düsseldorfer Tabelle“ verwenden. Um einen ungefähren Betrag zu ermitteln, können Sie die folgenden Schritte nacheinander durchführen.
1. Ermitteln Sie Ihr sogenanntes „bereinigtes Netto-Einkommen“: Das machen Sie, indem Sie folgendes von Ihrem monatlichen Bruttolohn abziehen: Steuern, Sozialabgaben und weitere Abgaben, zum Beispiel, eine Pflegeversicherung. Falls Sie Schulden haben oder für Ihre Arbeit Geld ausgeben müssen, zum Beispiel für den Arbeitsweg, können Sie diese Summe ebenfalls abziehen. In der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2022) gibt es für Arbeitsausgaben eine Pauschale von 5 Prozent Ihres Netto-Einkommens. Diesen Wert können Sie ebenfalls von Ihrem Netto-Einkommen abziehen. Für eine genaue Berechnung können Sie sich von Anwält*innen beraten lassen. Adressen von Anwält*innen in Ihrer Nähe, finden Sie im Abschnitt „Wo finde ich Beratung und Unterstützung?“. Wichtig: Zur Berechnung Ihres Einkommens wird Ihr Netto-Gehalt der letzten 12 Monate genommen. Bekommen Sie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld rechnen Sie das dazu. Haben Sie noch andere Einkünfte müssen Sie diese angeben. Das können zum Beispiel Mieteinnahmen oder Aktiengewinne sein. Wenn Sie selbstständig sind, sind Ihre Bilanz und Ihre Gewinn- und Verlustrechnungen aus den letzten drei Geschäftsjahren die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts.
Bitte beachten Sie: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihr Vermögen dem anderen Elternteil wahrheitsgemäß mitzuteilen. Tun Sie das nicht, kann ein Gericht das von Ihnen verlangen.
2. Ermitteln Sie die vorläufige Höhe der Unterhaltszahlung: Um die vorläufige Höhe der Unterhaltszahlung zu berechnen, können Sie die Düsseldorfer Tabelle verwenden. Die Tabelle gibt an, wie viel Geld der Elternteil pro Monat benötigt, bei dem das gemeinsame Kind wohnt. In diesem Betrag enthalten ist der Unterhalt für das Kind und die sogenannte Betreuungsleistung dieses Elternteils. Das ist die Arbeit, die für die Betreuung des Kindes anfällt. Das kann zum Beispiel sein: für das gemeinsame Kind waschen, einkaufen oder ihm bei den Hausaufgaben helfen. Sie können die Höhe Ihrer Unterhaltszahlung ermitteln, indem Sie in der ersten Spalte von links „Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen“ nachsehen. Schauen Sie als erstes in die linke Spalte „Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen“ und dort in die Zeile, wo Ihr bereinigtes Netto-Einkommen steht. Schauen Sie dann, in die mittlere Spalte „Altersstufen in Jahren“ nach dem Alter Ihres Kindes. In dieser Zeile steht der Betrag, den Sie an Unterhalt zahlen sollten. Wenn Sie mehrere Kinder haben, ermitteln Sie die Höhe des Unterhalts für jedes Kind einzeln. Zählen Sie dann die Beträge für alle Kinder zusammen. Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie an Unterhalt zahlen müssten, wenn Ihnen danach noch genügend Geld am Monatsende übrigbleiben würde. Die Berechnung kann schwierig sein. Damit Sie die Berechnung besser verstehen, rechnen wir einen Fall als Beispiel durch.
Beispiel: Sie haben ein bereinigtes Netto-Einkommen von 2.400 Euro und zwei Kinder im Alter von 5 Jahren und 8 Jahren. In der Düsseldorfer Tabelle schauen Sie nach, welche Zeile für Ihr bereinigtes Nettoeinkommen gilt. Ihr bereinigtes Netto-Einkommen ist 2.400 Euro, daher gilt für Sie die Zeile „2.301 - 2.700“. Um herauszufinden, wie hoch der Unterhalt für Ihre beiden Kinder ist, schauen Sie in die Spalte „Altersstufen in Jahren“. Denn wie hoch der Unterhalt ist, hängt auch vom Alter Ihres Kindes ab. Dort gibt es einzelne Spalten für vier Altersstufen. Schauen Sie, welche Altersstufe für Ihre Kinder gilt. Für Ihr fünfjähriges Kind gilt die Altersstufe 0-5 und für Ihr achtjähriges Kind die Altersstufe 6-11. Sie müssen also für Ihr fünfjähriges Kind 436 Euro und für Ihr achtjähriges Kind 501 Euro bezahlen. Ihre vorläufige Unterhaltszahlung ist also: 436 Euro + 501 Euro = 937 Euro. Die Höhe an Unterhalt wäre dann 937 Euro. Doch das müssen Sie nur bezahlen, wenn Ihnen am Monatsende selbst noch genügend Geld übrigbleibt. Dieser Betrag ist der Selbstbehalt.
3. Berechnen Sie, ob Ihr Einkommen über dem aktuellen Selbstbehalt liegt: Damit stellen Sie fest, ob Sie genug Geld verdienen, um Unterhalt zahlen zu können. Wie hoch der Selbstbehalt aktuell ist, erfahren Sie im Abschnitt „Was ist der Selbstbehalt?“. Ob Ihr Einkommen über dem aktuellen Selbstbehalt liegt, stellen Sie fest, indem Sie von Ihrem bereinigten Netto-Einkommen Ihre monatlichen Unterhaltskosten abziehen. Liegt dieser Betrag höher als der Selbstbehalt, zahlen Sie Unterhalt. Liegt der Betrag darunter, müssen Sie mit dem anderen Elternteil abklären, ob Sie weniger Unterhalt zahlen können. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie versuchen, mehr Geld zur Verfügung zu haben. Dafür können Sie einen zusätzlichen Job annehmen oder in eine günstigere Wohnung umziehen. Falls das nicht reicht, tritt der sogenannte Mangelfall ein. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Was mache ich, wenn ich keinen Unterhalt zahlen kann?“ und im Abschnitt „Ich muss für mehrere Kinder Unterhalt zahlen. Kann ich dann weniger Unterhalt zahlen?“. Damit diese schwierige Berechnung leichter zu verstehen ist, rechnen wir am Beispiel von oben weiter:
Beispiel: Ihr bereinigtes Netto-Einkommen liegt bei 2.400 Euro. Im letzten Schritt haben wir berechnet, dass Sie für Ihre zwei Kinder 937 Euro Unterhalt bezahlen sollen. Ob Sie Unterhalt bezahlen müssen, berechnet man, indem Sie von Ihrem bereinigten Netto-Einkommen die Höhe des vorläufigen Unterhalts abziehen: 2.400 Euro - 937 Euro =1.436 Euro. Ihnen bleiben also 1.436 Euro am Monatsende übrig. Aktuell ist der Selbstbehalt für Berufstätige, die Unterhalt bezahlen für minderjährige Kinder, 1.160 Euro hoch. Sie arbeiten und bezahlen Unterhalt für 2 minderjährige Kinder. Daher liegt Ihr Selbstbehalt bei 1.160 Euro. Am Monatsende bleibt Ihnen also genug Geld übrig. Sie können also für beide Kinder Unterhalt bezahlen. Ob Sie den vollen Betrag bezahlen müssen, regelt der Bedarfskontrollbetrag.
4. Ermitteln Sie den sogenannten Bedarfskontrollbetrag: Der Bedarfskontrollbetrag gibt die Höhe an, die Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen, nachdem Sie Unterhalt gezahlt haben. Wenn Ihnen weniger Geld übrigbleibt als der Bedarfskontrollbetrag hoch ist, dürfen Sie weniger Unterhalt zahlen. Sie können sich dann an dem Betrag in der Düsseldorfer Tabelle orientieren, der eine Stufe unter Ihrem bereinigten Nettoeinkommen liegt. Damit diese schwierige Berechnung leichter zu verstehen ist, rechnen wir am Beispiel von oben weiter:
Beispiel: Die Höhe Ihres Bedarfskontrollbetrags finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle. Dort steht er in der Spalte „Bedarfskontrollbetrag“. Schauen Sie in der Zeile nach, die für Ihr Einkommen gilt. Ihr bereinigtes Netto-Einkommen beträgt 2.400 Euro. Daher gilt für Sie die 3. Zeile „2.301 – 2.700“. Ihr Bedarfskontrollbetrag ist also 1.500 Euro hoch. Nachdem Sie Unterhalt gezahlt haben, bleiben Ihnen 1.436 Euro. Das ist weniger als 1.500 Euro. Ihnen bleibt zu wenig Geld von Ihrem Einkommen übrig. Das heißt, Sie können für Ihre Kinder den nächstniedrigeren Betrag an Unterhalt zahlen. Dafür schauen Sie eine Zeile unter Ihrem Nettoeinkommen nach. Das wären für Ihr fünfjähriges Kind 416 Euro und für Ihr achtjähriges Kind 478 Euro. Sie rechnen also wieder: 416 Euro + 478 Euro = 894 Euro. Diesen Betrag ziehen Sie von Ihrem Netto-Einkommen ab: 2.400 Euro – 894 Euro= 1.506 Euro. Damit liegen Sie über den Bedarfskontrollbetrag für Ihr bereinigtes Netto-Einkommen. Sie zahlen also 416 Euro und 478 Euro an Unterhalt für Ihre beiden Kinder.
Wichtig: Eine genaue Berechnung ist sehr schwierig zu erstellen. Denn jede Familie ist unterschiedlich und hat unterschiedliche Bedürfnisse und Einnahmen. Für eine rechtlich genaue Berechnung müssen Sie daher Anwält*innen für Familienrecht fragen. Anwältinnen finden Sie auf anwaltsauskunft.de. Hilfe bei der Berechnung finden Sie auch beim Jugendamt. Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie auf unterstuetzung-die-ankommt.de.