Jugendamt
Was macht das Jugendamt?
Das Jugendamt in Deutschland hat viele Aufgaben und fast jede Familie hat mindestens einmal im Leben Kontakt mit den Mitarbeiter*innen des Jugendamts. Das Jugendamt kümmert sich nicht nur um vernachlässigte oder misshandelte Kinder und Jugendliche, sondern berät und unterstützt alle Familien. Wenn Sie Fragen zur Kindererziehung oder Probleme mit ihren Kindern haben, können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter*innen des Jugendamts an Ihrem Wohnort wenden. Auch Kinder können sich direkt an das Jugendamt wenden, wenn sie Probleme mit ihren Eltern haben.
Wichtig: Das Jugendamt ist für alle Familien in Deutschland zuständig. Unabhängig von deren Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus.
Was muss ich wissen?
Das Jugendamt ist eine Abteilung innerhalb der Verwaltung einer Stadt oder Kommune, die sich speziell um Kinder, Jugendliche und Familien kümmert. In manchen Kommunen heißt das Jugendamt anders. Zum Beispiel „Fachbereich Jugend“, „Fachbereich Familie“ oder „Amt für Kinder, Jugend und Familie“.
Das Jugendamt unterstützt Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder. Dazu hat es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder & Jugendliche.
Außerdem kümmert sich das Jugendamt auch um eine familienfreundliche Umwelt. Das bedeutet, dass sie sich um kostenlose Angebote für Kinder und Jugendliche wie den Ferienpass oder andere Freizeitaktivitäten, sowie um Spielplätze kümmert.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Jugendamts ist es, Kinder und Jugendliche in Not zu schützen. Wenn ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird, wird das Jugendamt tätig und kümmert sich um das Kind in Not. In Deutschland ist es nicht erlaubt, sein Kind zu schlagen oder schlecht zu behandeln.
Das Jugendamt ist außerdem oft Vormund für Kinder & Jugendliche ohne Eltern oder Kinder & Jugendliche, deren Eltern sich momentan nicht um sie kümmern können.
Das Jugendamt hat viele Angebote für Eltern, Kinder und Jugendliche. Zum Beispiel:
- Beratung und Unterstützung für Eltern von Babys und kleinen Kindern. Dieses Angebot heißt „Frühe Hilfen“.
- Hilfe bei der Suche nach einer Kinderbetreuung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Kita“.
- Unterstützung für Jugendliche, die straffällig geworden sind.
- Unterstützung für Eltern, die Hilfe bei der Erziehung brauchen. Das kann eine Erziehungsberatung oder ein Elternkurs sein. Oder konkrete Unterstützung im Alltag durch eine*n Familienhelfer*in. Dieses Angebot heißt „Hilfen zur Erziehung“. Mehr dazu erfahren Sie auf Deutsch, Arabisch, Russisch und Türkisch auf drk-wb.de.
- Beratung für Eltern, die sich scheiden lassen.
- Vermittlung von Pflegekindern oder Adoptivkindern.
- Unterstützung für unverheiratete Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
- Finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter oder Väter, deren Partner*in keinen Unterhalt zahlen kann. Das nennt man „Unterhaltsvorschuss“.
Wenn Sie Beratung oder Unterstützung brauchen, können Sie sich direkt an das Jugendamt wenden. Die Adresse und Telefonnummer des Jugendamts in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendaemter.de.
Wenn das Jugendamt von einem vernachlässigten oder misshandelten Kind erfährt, wird ein*e Mitarbeiter*in des Jugendamts mit der Familie und eventuell auch mit Nachbar*innen, Lehrer*innen oder Erzieher*innen sprechen. Wenn sich bei diesen Besuchen herausstellt, dass das Kind wirklich in Gefahr ist und es keine andere Lösung gibt, wird das Kind aus der Familie geholt. Das nennt man „Inobhutnahme“. Dazu braucht das Jugendamt aber einen richterlichen Beschluss von einem Familiengericht. In Ausnahmefällen kann dieser richterliche Beschluss aber auch nachgereicht werden.
Wenn ein Kind aus der Familie geholt wird, kommt es zunächst zu einer Pflegefamilie oder in eine betreute Unterkunft. Sobald sich die Situation zuhause bessert, kann das Kind zurück nach Hause.
Die Mitarbeiter*innen des Jugendamts wollen Ihnen helfen. Wenn das Jugendamt fragt, ob es Sie besuchen darf oder wenn ein*e Mitarbeiter*in ohne Termin vor Ihrer Wohnungstür steht, lassen Sie sie herein. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Ihre Wohnung unordentlich ist. Für das Jugendamt ist nur wichtig, dass es Ihrem Kind gut geht.
Die Wegnahme Ihres Kindes ist nur der letzte Schritt. Zuvor wird das Jugendamt versuchen, Ihnen mit Beratung & Unterstützung zu helfen. Nehmen Sie diese Hilfe unbedingt an.
Wenn Ihr Kind tatsächlich aus der Familie geholt wird, hat ein Familiengericht das entschieden. In diesem Fall sollten Sie sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Eine Anwältin in Ihrer Nähe finden Sie auf anwaltauskunft.de.
Du kannst direkt zum Jugendamt gehen oder dort anrufen und mit den Mitarbeiter*innen sprechen. Die Adresse und Telefonnummer des Jugendamts findest du auf jugendaemter.de. Du kannst aber auch mit deinen Lehrer*innen oder anderen erwachsenen Personen, denen du vertraust, sprechen. Sie werden dir helfen und mit dem Jugendamt sprechen.
Außerdem kannst du die Mitarbeiter*innen von „Nummer gegen Kummer“ montags bis samstags auf Deutsch zwischen 14 und 20 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 116111 anrufen. Du kannst ihnen auch schreiben. Dazu musst du dich auf der Website nummergegenkummer.de registrieren.
Jede*r kann sich direkt an das Jugendamt an seinem Wohnort wenden. Auch Kinder und Jugendliche können dort anrufen oder hingehen und nach Hilfe fragen. Die Adresse und Telefonnummer des Jugendamts in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendaemter.de. Sie können einen Verdacht auch anonym äußern.
Außerdem können Sie auch den Berliner Notdienst Kinderschutz anrufen. Die Mitarbeiter*innen sprechen Arabisch, Türkisch, Russisch und Deutsch. Sie sind rund um die Uhr unter der Telefonnummer 030-610066 zu erreichen.
Wichtig
Haben Sie keine Angst davor Hilfe anzunehmen. Umso früher Sie sich Hilfe holen, wenn Sie Probleme haben oder mit der Erziehung überfordert sind, desto besser.