Nein. Kinder und Jugendliche dürfen weder rauchen noch Tabakwaren (Zigaretten, Sishatabak, Zigarren, Kautabak, E-Zigaretten,…) kaufen. Auch nicht im Auftrag von Erwachsenen. Sie dürfen sich auch nicht in sogenannten „Raucherbars“ aufhalten. Das steht im Jugendschutzgesetz, das generell zwischen Kindern (bis 14 Jahre), Jugendlichen (14-18 Jahre) und Erwachsenen (ab 18 Jahren) unterscheidet.
Kinder- und Jugendschutz
Was ist erlaubt?

Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz. Darum gibt es besondere Regelungen für sie. Das betrifft nicht nur den Konsum von Alkohol und Tabak oder den Besuch von Bars und Clubs, sondern auch den Konsum von Filmen und Videospielen. Damit soll die Gesundheit und die Entwicklung der Kinder geschützt werden.
Was darf mein Kind und was (noch) nicht?
Wichtig
Wenn Ihr Kind raucht, Alkohol trinkt oder Dinge tut, für die es noch nicht alt genug ist, sprechen Sie offen mit ihm darüber. Bleiben Sie dabei ruhig und sachlich. Berichten Sie von den vielen negativen Folgen (Sucht, Krankheiten,…), die dieses Verhalten haben kann. Hilfe finden Sie bei vielen Erziehungsberatungsstellen oder dem Jugendmigrationsdienst. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Kindererziehung".
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.