LGBTIQ oder LGBT sind englische Abkürzungen. Im Deutschen wird manchmal die Abkürzung LSBTTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell, queer) verwendet. Lesben sind Frauen, die Frauen lieben. Schwule sind Männer, die Männer lieben. Bisexuelle verlieben sich in beide Geschlechter. Transgender sind Frauen, die in einem Männerkörper geboren sind, oder Männer, die in einem Frauenkörper geboren sind. Transsexuelle fühlen sich ebenfalls im falschen Körper geboren und verändern ihren Körper mit Hilfe von Hormonen und Operationen. Intersexuelle haben männliche und weibliche Geschlechtsteile. Queer steht für alle Menschen, die von den traditionellen Geschlechterrollen und Partnermodellen abweichen.
LGBTIQ
Welche Rechte habe ich?
In Deutschland darf jeder Mensch seine sexuelle Orientierung und sexuelle Identität frei ausleben. Das Gesetz beschützt lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen. Dennoch gibt es noch immer Anfeindungen und Diskriminierungen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und was Sie gegen Diskriminierung tun können.
Was muss ich wissen?
Was bedeutet LGBT oder LGBTIQ?
Ist Homosexualität in Deutschland strafbar?
Nein. In Deutschland darf jede*r jede*n lieben. Ihre sexuelle Orientierung und sexuelle Identität werden vom Staat akzeptiert und respektiert. Sie dürfen als Mann einen Mann lieben, als Frau eine Frau lieben, als Mann wie eine Frau leben oder umgekehrt und genau so sein, wie Sie sind.
Das war allerdings nicht immer so. Homosexualität war über viele Jahrhunderte lang in Deutschland verboten und LGBTIQ wurden strafrechtlich verfolgt. Endgültig abgeschafft wurde dieses Verbot erst 1994, wobei das entsprechende Gesetz (§175 Strafgesetzbuch) auch vorher schon kaum mehr angewandt wurde.
Was kann ich gegen Diskriminierung tun?
Laut Studien werden LGBTIQ vom Großteil der Bevölkerung in Deutschland akzeptiert. Dennoch erleben viele LGBTIQ Anfeindungen und Diskriminierung, wenn Sie sich als LGBTIQ „outen“. Gegen diese Anfeindungen und Diskriminierungen können Sie aber rechtlich vorgehen. Wenn Sie jemand aufgrund Ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität beleidigt oder diskriminiert, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Es gibt ein Gesetz, das alle Menschen in Deutschland schützt, die wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Behinderung, ihres Alters oder wegen ihrer sexuellen Orientierung und sexuellen Identität diskriminiert werden (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Wenn Sie bei der Arbeitssuche, auf Ihrem Arbeitsplatz oder bei einem Restaurant- oder Clubbesuch, beim Einkaufen, auf der Bank oder bei der Wohnungssuche wegen Ihrer Homosexualität schlecht behandelt oder benachteiligt werden, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Antidiskriminierungsstelle prüft, ob Sie z.B. gerichtlich gegen die andere Person vorgehen können und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Kapitel "Diskriminierung".
Sie erreichen die Antidiskriminierungsstelle am Montag zwischen 13 -15 Uhr und am Mittwoch und Freitag zwischen 9 -12 Uhr unter der Telefonnummer 030-185551855 oder unter der Email beratung@ads.bund.de. Die Mitarbeiter dort sprechen Deutsch, Englisch und Arabisch. Sie können auch nach einer Beratungsstelle der Antidiskriminierungsstelle in Ihrer Nähe suchen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie verbal, körperlich oder sexuell angegriffen werden, können Sie jederzeit die Polizei unter der Nummer 110 anrufen.
Dürfen homosexuelle Paare heiraten?
Ja. Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Das heißt, dass Sie als Mann einen anderen Mann und als Frau eine andere Frau heiraten dürfen. Davor war es nur möglich eine sogenannte „Lebenspartnerschaft“ einzugehen. „Eine Lebenspartnerschaft“ war der Ehe rechtlich fast gleichgestellt. Seit dem 1. Oktober 2017 können Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das müssen Sie beim für Sie zuständigen Standesamt tun. Mehr dazu erfahren Sie auf Deutsch auf lsvd.de. Mehr zum Thema Heiraten erfahren Sie in unserem Kapitel „Heirat“.
Welche Rechte haben Transgender und Intersexuelle?
Wenn Sie sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, dem Sie bei der Geburt zugeschrieben wurden, haben Sie in Deutschland das Recht, Ihre Dokumente ändern zu lassen und Ihren Körper zu verändern. Sie können eine Geschlechtsangleichung von Mann zur Frau oder von Frau zu Mann machen. Der medizinische Vorgang – hormonelle Behandlung und manchmal Operationen - dauert normalerweise mehrere Monate. Seit 2011 können Sie Ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten ändern lassen, ohne vorher eine Angleichung gemacht zu haben oder eine zu planen.
In vielen Ländern wird Kindern ohne eindeutige weibliche oder männliche Geschlechtsmerkmale trotzdem nach der Geburt ein Geschlecht zugeschrieben. Seit 2013 müssen Eltern ihren Kindern in der Geburtsurkunde kein Geschlecht mehr zuschreiben.
Wo finde ich Beratung & Unterstützung?
Es gibt in Deutschland viele Beratungsstellen für LGBTIQ. Sie helfen und unterstützen Sie bei allen möglichen Fragen in den Bereichen Liebe, Sex, Krankheiten, Diskriminierung, Coming-Out, etc. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie z.B. auf der Website des VLSP. Außerdem können Sie sich von den Mitarbeiter*innen von GLADT e.V. auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Farsi, Französisch, Hebräisch, Urdu und Punjabi unter der Telefonnummer 0152-11859839 oder der Emailadresse info@gladt.de beraten lassen. Es kann auch eine Beratung in einer anderen Sprache organisiert werden. Beratungsstellen speziell für geflüchtete LGBTIQ finden Sie auf der Website von queer-refugees.de
Wenn Sie unter 27 Jahren sind, können Sie sich außerdem auch an die Mitarbeiter*innen von comingout.de wenden. Sie sind auf Deutsch und Englisch unter der Telefonnummer 030-67122671 oder der Email help@comingout.de zu erreichen.
Sie können außerdem auch Mitglied im Lesben- und Schwulenverband (LSVD) werden. Der LSVD setzt sich für die Rechte von LGBT ein.
Wo kann ich andere LGBT treffen?
In größeren Städten gibt es Bars, Clubs und andere Treffs für LGBTIQ. Unter gay-location.de finden Sie Orte, an denen sich andere LGBTIQ in Ihrer Stadt treffen. Außerdem bieten viele Beratungsstellen offene Treffs und Freizeitaktivitäten für LGBTIQ an. Adressen von Beratungsstellen finden Sie im Abschnitt "Wo finde ich Beratung & Unterstützung?". Mindestens einmal im Jahr finden in vielen größeren Städten außerdem sogenannte Gay Prides oder Christopher-Street-Days (CSD) statt, bei denen sich zahlreiche LGBTIQ und ihre Unterstützer*innen zu einem Straßenfest versammeln. Die aktuellen Termine für ganz Deutschland finden Sie auf queer.de.
LGBTIQ-Geflüchtete haben oft mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten Sie als geflüchteter LGBTIQ haben.
Welche Rechte habe ich als geflüchteter LGBTIQ?
Bekomme ich als LGBTIQ Asyl?
Wenn Sie in Ihrem Heimatland wegen Ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität verfolgt werden und Ihr Leben in Gefahr ist oder Sie eine Gefängnisstrafe oder unmenschliche Behandlung fürchten müssen, können Sie einen Schutzstatus als Asylberechtigte*r oder Flüchtling bekommen. Die Verfolgung muss aber sehr schwerwiegend sein. Beschimpfungen und ähnliches reichen nicht aus. Sie müssen bei Ihrer Anhörung im BAMF also belegen, dass Sie lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder intersexuell sind und dass Sie in Ihrem Heimatland konkret gefährdet sind. Das BAMF wird die Situation von LGBTIQ in Ihrem Land bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Ihre Chancen auf eine Anerkennung als Asylberechtigte*r oder Flüchtling hängen also von der generellen Situation in Ihrem Heimatland für LGBTIQ und Ihrer konkreten persönlichen Verfolgungsgeschichte ab. Lassen Sie sich unbedingt vorab von einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer Beratungsstelle, die auf LGBTIQ spezialisiert sind, beraten. Erste Anlaufstellen finden Sie auf der Website von queer-refugees.de. Mehr zum Thema Anhörung erfahren Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren“.
Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter*innen des BAMF dürfen während der Anhörung sehr persönliche Fragen zu Ihrer sexuellen Orientierung oder Identität und Ihrem Sexleben fragen. Sie dürfen aber wählen, ob Sie von einer Frau oder einem Mann befragt werden. Außerdem gibt es besonders geschulte Mitarbeiter*innen für die Anhörung von LGBTIQ. Informieren Sie das BAMF bereits mit Ihrem Asylantrag über Ihre Wünsche.
Wo bekomme ich während meines Asylverfahrens Unterstützung?
Sie können sich jederzeit an eine Beratungsstelle für LGBTIQ wenden. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wenn Sie Probleme mit Ihren Mitbewohner*innen oder den Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft haben, scheuen Sie sich nicht, die Sozialarbeiter*innen in der Unterkunft oder die Heimleitung anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Sie haben das Recht darauf in Ihrer Unterkunft angstfrei zu leben. Wenn Ihnen die Sozialarbeiter*innen oder die Heimleitung nicht helfen oder Teil des Problems sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe. In einigen großen Städten gibt es eigene Flüchtlingsunterkünfte für LGBTIQ. Ob es eine solche Unterkunft in Ihrer Nähe gibt, kann Ihnen eine Beratungsstelle sagen.
Ich werde in meiner Kommune diskriminiert - kann ich trotz Wohnsitzauflage umziehen?
Generell ist ein Umzug mit Wohnsitzauflage oder Wohnsitzzuweisung immer kompliziert. Wie kompliziert, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.
Ich bin Asylbewerber*in: Zu Beginn Ihres Asylverfahrens werden Sie einer bestimmten Kommune / Stadt zugeteilt. Solange Sie Asylbewerberleistungen vom Sozialamt bekommen, müssen Sie grundsätzlich in dieser Kommune wohnen bleiben. Das nennt man „Wohnsitzauflage“. Ein Umzug in eine andere Kommune oder Stadt ist bei einer Wohnsitzauflage nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Möglichkeit ist, wenn Sie Ihr*e Ehepartner*in oder Ihr minderjähriges Kind in dieser anderen Kommune oder Stadt wohnt. Oder wenn es Ihnen z.B. aufgrund von massiven Anfeindungen nicht zuzumuten ist an dem Ort, der Ihnen zugeteilt wurde, wohnen zu bleiben. Das nennt man „Härtefall“. Wenn Sie einen solchen Grund für einen Umzug haben, müssen Sie einen sogenannten „Umverteilungsantrag“ bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde und der Ausländerbehörde der Stadt, in die sie umziehen möchten, stellen. Die für Sie zuständigen Ausländerbehörden finden Sie auf bamf.de. Nennen Sie in diesem Umverteilungsantrag unbedingt konkret und ausführlich die Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, in der Ihnen zugewiesenen Kommune wohnen zu bleiben. Lassen Sie sich dazu am besten von einer Beratungsstelle für LGBTIQ helfen. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Ich habe eine Duldung: Für Sie gelten dieselben Regeln wie für Asylbewerber*innen.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis: In den ersten drei Jahren nach Ihrer Anerkennung müssen Geflüchtete, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, grundsätzlich an dem Ort wohnen bleiben, dem sie während Ihres Asylverfahrens zugeteilt wurden. Das nennt man „Wohnsitzzuweisung“. Ein Umzug in eine andere Kommune oder Stadt ist bei einer Wohnsitzzuweisung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Möglichkeit ist, wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einem Gehalt von mindestens 710€ netto pro Monat oder ein Studium oder eine Ausbildung beginnen oder Ihr*e Ehepartner*in oder Ihr minderjähriges Kind in dieser anderen Kommune wohnt. Ein weiterer Grund wäre, wenn es Ihnen z.B. aufgrund von massiven Anfeindungen nicht zuzumuten ist an dem Ort, der Ihnen zugeteilt wurde, wohnen zu bleiben. Das nennt man „Härtefall“. Wenn Sie einen solchen Grund für einen Umzug haben, müssen Sie einen sogenannten „Umverteilungsantrag“ bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde und der Ausländerbehörde der Stadt, in die sie umziehen möchten, stellen. Die für Sie zuständigen Ausländerbehörden finden Sie auf bamf.de. Nennen Sie in diesem Umverteilungsantrag unbedingt konkret und ausführlich die Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, in der Ihnen zugewiesenen Kommune wohnen zu bleiben. Lassen Sie sich dazu am besten von einer Beratungsstelle für LGBTIQ helfen. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wichtig
Holen Sie sich unbedingt Unterstützung, wenn Sie diskriminiert oder angefeindet werden. Das Gesetz in Deutschland steht auf Ihrer Seite und wird Sie gegen Diskriminierung, Anfeindungen und Gewalt schützen. Wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle oder eine Beratungsstelle für LGBTIQ, wenn Sie Hilfe brauchen. Beratungsstellen finden Sie unter queer-refugees.de.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Dennoch beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.