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Heirat

Wie kann ich heiraten?

In Deutschland können Sie und Ihr*e Partner*in auch ohne Trauschein zusammenleben und auch Kinder haben. Viele möchten trotzdem gerne heiraten. Dafür müssen Sie ein paar Dinge organisieren. Hier erfahren Sie alles, was Sie bei der Planung Ihrer Hochzeit beachten müssen.

Wichtige Fragen rund ums Heiraten

Um in Deutschland offiziell verheiratet zu sein, müssen Sie zivil /standesamtlich heiraten. Ehen, die nur von christlichen, muslimischen, jüdischen oder anderen Glaubensgemeinschaften geschlossen wurden, haben rechtlich keine Bedeutung. Sie können aber zusätzlich stattfinden, wenn das Brautpaar den Wunsch hat. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können zum Teil auch in der zuständigen Botschaft heiraten, wenn diese zur Eheschließung berechtigt ist. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Botschaft. Beachten Sie aber bitte, dass Sie als "anerkannter Flüchtling" oder "Asylberechtigte*r" durch einen Besuch der Botschaft Ihres Herkunftslandes Ihren Schutzstatus verlieren können.

In Deutschland sind generell die Standesämter für Hochzeiten zuständig. Sie können sich an das Standesamt an Ihrem Wohnort oder an das Standesamt am Wohnort Ihres*er Partner*in wenden. Um die Eheschließung anzumelden, müssen Sie das Formular „Anmeldung zur Eheschließung“ ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Das Formular erhalten Sie bei Ihrem Standesamt. Eine Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie im Abschnitt „Welche Dokumente brauche ich?“. Auch wenn Sie nicht an einem Ihrer Wohnorte, sondern in einer anderen deutschen Stadt heiraten wollen, müssen Sie sich beim Standesamt an einem Ihrer Wohnorte anmelden.

Sie können sich frühestens sechs Monate vor der Trauung beim Standesamt anmelden. Zum Teil sind aber Reservierungen vorab für einen bestimmten Termin möglich. Wenn alle Dokumente vorhanden sind und Termine frei sind, kann die Trauung innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung stattfinden.

Bei der Anmeldung müssen Sie beide persönlich anwesend sein. Wenn einer der beiden Verlobten nicht anwesend sein kann, kann er*sie eine Vollmacht ausstellen.

    Um in Deutschland zu heiraten, dürfen Sie nicht bereits mit einer anderen Person verheiratet sein. Außerdem müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein. "Geschäftsfähig sein" bedeutet, dass Sie in der Lage sind, Ihren freien Willen durchzusetzen und die Konsequenzen Ihres Handelns begreifen.

    Es ist verboten die eigenen Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder oder Enkel*innen zu heiraten. Dies gilt auch für Halbgeschwister und adoptierte Kinder.

    Seit Oktober 2017 gibt es in Deutschland die Ehe für alle. Auch gleichgeschlechtliche Paare können seitdem heiraten. Weitere mehrsprachige Informationen finden Sie in unserem Kapitel „LGBTQIA+“ sowie auf Deutsch unter lebenspartnerschaft.de.

      Wenn Sie Ihren Antrag auf Eheschließung beim Standesamt stellen, müssen Sie in der Regel folgende Dokumente vorlegen:

      • Einen gültigen Ausweis bzw. einen Pass mit Meldebescheinigung. Das kann auch ein ausländischer Pass sein.
      • Eine beglaubigte Kopie Ihres Familienregisters / Geburtenregisters (nicht älter als sechs Monate) oder eine Geburtsurkunde
      • Eine erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
      • Wenn Sie bereits verheiratet waren: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des*der früheren Ehepartner*in

      Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen außerdem ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass nach der Gesetzeslage des Landes ihrer Staatsangehörigkeit kein Hindernis für die geplante Ehe besteht. Wenn Sie z.B. schon verheiratet sind, ist das ein Ehehindernis. Dieses Dokument darf nicht älter als sechs Monate sein und muss bei der dafür zuständigen Behörde dem jeweiligen Land bzw. der Botschaft des jeweiligen Landes beantragt werden. Viele Länder stellen diese Ehefähigkeitszeugnisse nicht oder nicht in ausreichender Form aus. In diesem Fall oder wenn Sie "staatenlos" sind bzw. aufgrund Ihres "Flüchtlingsstatus" keinen Kontakt zu der Behörde Ihres Herkunftslandes aufnehmen können, können Sie über das Standesamt eine Befreiung von dieser Voraussetzung beim für Ihren Wohnort zuständigen Oberlandesgericht beantragen. Diese Befreiung gilt dann ebenfalls sechs Monate.

      Es kann sein, dass das für Sie zuständige Standesamt weitere Papiere fordert. Erkundigen Sie sich am besten direkt und vorab bei Ihrem Standesamt nach den für Sie notwendigen Papieren. Welche zusätzlichen Papiere gefordert werden, kann sich von Standesamt zu Standesamt unterscheiden. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein beim Standesamt des*der Partner*in erneut zu fragen und dorthin zu wechseln.

      Bitte beachten Sie: Ausländische Dokumente müssen übersetzt und vom zuständigen Land beglaubigt sowie von der deutschen Botschaft in dem jeweiligen Land legalisiert werden. Das kann sehr lange dauern und viel Geld kosten.

        Die Kosten für eine standesamtliche Trauung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Außerdem spielen auch der gewünschte Wochentag sowie die Zahl der benötigten Urkunden und Unterlagen eine Rolle. Generell ist mit Kosten zwischen 50€ und 100€ zu rechnen, wenn an einem Wochentag geheiratet werden soll. Wenn Sie an einem Samstag heiraten möchten, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen.

          Eine standesamtliche Trauung dauert in der Regel ca. 30 Minuten. Sie muss von Standesbeamt*innen abgehalten werden und beide Partner*innen müssen persönlich anwesend sein und erklären, dass sie die Ehe eingehen wollen. Abgesehen von der Begrüßung, dem Abfragen der Personalien, dem Ja-Wort und Ihrer Unterschrift ist das Prozedere nicht vorgeschrieben. Sie können Eheringe tauschen, Trauzeug*innen haben, ein Ehegelübde sprechen oder Musiker*innen dabeihaben. Sie können aber auch auf all das verzichten.

            Sie dürfen selbstverständlich auch im Ausland heiraten. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass die in Deutschland geltenden Gesetze (lesen Sie dazu den Abschnitt „Wer kann wen heiraten?“) sowie die Gesetze des Landes, in dem Sie heiraten, eingehalten werden. Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden des betreffenden Landes, welche Unterlagen Sie benötigen. Üblicherweise sind dies Ihr Reisepass, Ihre Geburtsurkunde, Ihre Aufenthaltsbescheinigung und Ihr Ehefähigkeitszeugnis. Alle im Land Ihrer Wahl für eine Trauung notwendigen Dokumente müssen Sie in der Regel übersetzen und amtlich beglaubigen lassen.

            In einigen Ländern – wie zum Beispiel Dänemark – benötigen Sie weniger Dokumente. Wenn Sie also nicht alle notwendigen Papiere für eine Heirat in Deutschland beschaffen können, ist es möglicherweise einfacher im Ausland zu heiraten.

            Wenn Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registrieren lassen möchten, müssen Sie einen "Antrag auf Beurkundung der Ehe" beim für Sie zuständigen Standesamt stellen. Dazu müssen Sie Ihre Heiratsurkunde und gegebenenfalls auch eine sogenannte Apostille vorlegen. Die Apostille ist eine Bescheinigung, die die Echtheit der Heiratsurkunde bestätigt. Alle Dokumente müssen von öffentlich beeidigten Übersetzer*innen übersetzt worden sein. Beeidigte Übersetzer*innen finden Sie z.B. auf justiz-dolmetscher.de oder bdue.de. Erst wenn Ihre Ehe auch in Deutschland im Eheregister eingetragen ist, sind Sie auch in Deutschland offiziell verheiratet. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und keine Heiratsurkunde (und Apostille) vorlegen können, wird Ihre Ehe in Deutschland nicht anerkannt. In diesem Fall müssen Sie erneut heiraten.

            Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind und Ihr*e Partner*in noch keinen Aufenthaltstitel für Deutschland hat, muss Ihr*e Partner*in nach einer Eheschließung im Ausland bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs beantragen. In der Regel sind hierzu einfache Deutschkenntnisse des*der nachzuziehenden Ehepartner*in sowie ausreichender Wohnraum und ausreichendes Einkommen (inklusive Krankenversicherungsschutz) in Deutschland nachzuweisen. Nach der Einreise beantragt Ihr*e  Ehepartner*in dann eine Aufenthaltserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Wenn Sie selbst noch im Asylverfahren sind oder eine Duldung haben, können Sie Ihre*n im Ausland geheiratete*n Partner*in nicht nach Deutschland holen.

              Es ist grundsätzlich möglich, dass Ihr*e Partner*in nach Deutschland kommt, damit Sie hier heiraten. Dafür muss die Person, die in Deutschland lebt, bei einem deutschen Standesamt einen Termin für die Schließung der Ehe beantragen. Die Person, die im Ausland wohnt, muss anschließend bei der deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum zur Eheschließung, auch „Heiratsvisum“, beantragen. Dabei handelt es sich um ein nationales D-Visum; also kein Schengenvisum. Ein „Heiratsvisum“ ist ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt. Das Visum ist in der Regel für drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss dann in Deutschland die Trauung stattfinden und bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG beantragt werden. Ansonsten muss Ihr*e Partner*in möglicherweise wieder ausreisen und später erneut einreisen. In der Regel sind für das Visum bereits einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen.

              Wenn Sie nur in Deutschland heiraten wollen, aber anschließend mit Ihrer*m Partner*in in einem anderen Staat leben wollen, kann auch ein Schengenvisum beantragt werden. Mehrsprachige Informationen zum Schengen-Visum finden Sie auch in unserem Kapitel „Besuchervisum“.

              Für das Heiratsvisum brauchen Sie folgende Nachweise und Unterlagen:

              • eine schriftliche Bestätigung des Termins zur Eheschließung
              • ein ausgefülltes Antragsformular
              • einfache deutsche Sprachkenntnisse Niveau A1
              • Kopie des Aufenthaltstitels und des Nationalpasses der in Deutschland lebenden ausländischen Person; bei einer*m deutschen Verlobten eine Kopie vom deutschen Reisepass oder Personalausweis
              • ggf. Verpflichtungserklärung der*s Verlobten in Deutschland (für die Zeit ab Einreise nach Deutschland und Eheschließungstermin)
              • Nachweis einer Reisekrankenversicherung: für die ersten Wochen des Aufenthalts in Deutschland, sofern danach eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen wird.
              • Ledigkeitsbescheinigung
              • wenn Sie vorher schon verheiratet waren, Vorlage des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk

              Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

              Bitte beachten Sie: Wenn Sie und Ihr*e Partner*in ein gemeinsames Kind haben, für das die Vaterschaft anerkannt ist und für das Sie beide gemeinsam sorgen, ist eine Aufenthaltserlaubnis auch unabhängig von einer Verlobung / Heirat möglich. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Geboren in Deutschland".

                Wenn Sie eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft heiraten, erhalten Sie nicht automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie haben aber Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, wenn Sie beide zusammen in Deutschland wohnen möchten. Nach diesen drei Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen (Sprachkenntnisse, etc.) erfüllt sind. Auch ein Antrag auf Einbürgerung ist möglich, wenn Sie sich bereits drei Jahre rechtmäßig Aufenthalt in Deutschland aufhalten und während dieser Zeit zwei Jahre verheiratet sind – sofern alle sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung (Einbürgerungstest, Sicherung des Lebensunterhalts, etc.) erfüllt sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapiteln "Niederlassungserlaubnis" und "Einbürgerung".

                Wenn Ihr*e Partner*in nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, aber eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis für Deutschland besitzt, haben Sie Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, sofern Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können.

                Sie bekommen in der Regel allerdings keine Aufenthaltserlaubnis nach der Hochzeit, wenn:

                • Sie zwar geheiratet haben, aber nicht (mehr) zusammen sind.
                • Sie schwere Straftaten begangen haben und man Sie ausweisen kann.
                • gegen Sie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgrund einer früheren Abschiebung vorliegt.

                Bitte beachten Sie: Wenn Sie oder Ihr*e Partner*in nur durch die Heirat ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen und zum Beispiel ansonsten ausreisen hätten müssen oder abgeschoben worden wären, kann es passieren, dass die Behörden Ihre Motive und Ihre Ehe genau prüfen. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde oder die Polizei Sie beide und auch Ihre Nachbar*innen befragen oder unangekündigte Hausbesuche machen kann, um zu überprüfen, ob Sie tatsächlich zusammen sind oder ob Sie eine sogenannte „Scheinehe“ eingegangen sind, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Mögliche Fragen, die Ihnen von den Behörden gestellt werden können, finden Sie auf Deutsch auf lawblog.de.

                  Familienname: Sie können einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Das kann der aktuell getragene Familienname oder der Geburtsname eines der Ehepartner sein. Derjenige Ehepartner, dessen Name nicht weitergeführt wird, kann seinen alten Namen dem gemeinsamen Familiennamen voran- oder nachstellen. Sie können aber auch einfach beide Ihren alten Namen behalten. Wenn Sie Ihren Namen ändern, beachten Sie auch das Namensrecht in Ihrem Heimatland. Möglicherweise wird eine Namensänderung dort nicht anerkannt.

                  Rechtsgeschäfte: Sie dürfen Käufe und Zahlungen vornehmen, die auch Ihre*n Ehepartner*in betreffen. Das betrifft aber nur Rechtsgeschäfte des täglichen Bedarfs wie den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder die Überweisung der Miete. Für größere Geschäfte wie den Kauf eines Autos oder eines Hauses benötigen Sie die Zustimmung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin.

                  Finanzielle Versorgung: Sie müssen finanziell füreinander einstehen. Das heißt, dass Sie Ihre*n arbeitslose*n Ehepartner*in mitversorgen müssen und das Sozialamt, die Arbeitsagentur oder das BAföG-Amt einen Antrag auf staatliche Leistungen nur zustimmen wird, wenn auch Sie nur wenig oder gar nichts verdienen.

                  Geteiltes Sorgerecht: Wenn Sie verheiratet sind, tragen Sie beide automatisch für Ihre gemeinsamen Kinder das Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren trägt das Sorgerecht allein die Mutter – außer Sie haben das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt vereinbart.

                  Familienversicherung: Wenn Ihr*e Ehepartner*in nicht oder nur wenig verdient, können Sie ihn*sie kostenlos bei Ihrer Krankenversicherung mitversichern lassen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Krankenversicherung".

                  Steuer: Sie können Geld bei der Einkommenssteuer sparen, wenn Ihr Einkommen unterschiedlich hoch ist. Das nennt man Ehegatten-Splitting. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Steuererklärung".

                  Hinterbliebenenrente: Wenn Ihr*e Ehepartner*in stirbt, erhalten Sie finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Das nennt man Hinterbliebenenrente.

                  Erbschaft: Wenn Ihr*e Ehepartner*in stirbt und kein Testament hinterlassen hat, erhalten Sie als Ehepartner*in automatisch mindestens die Hälfte seines Vermögens. Außerdem müssen Sie auch weniger Erbschaftssteuer bezahlen als unverheiratete Erben.

                    Nach einer Scheidung oder dem Tod einer*s Partners*in gibt es oft Vieles zu klären. Wie Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie sich oft auch um einen neuen Aufenthaltstitel kümmern. Das ist der Fall, wenn Sie über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen sind, weil Ihre Partner*in schon hier lebte. Wenn der Aufenthalt der*s Ehepartners*in an die Ehe gebunden ist, kann im Falle einer Trennung das Aufenthaltsrecht verloren gehen. Aber es besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zu bleiben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht".

                      Wichtig

                      Für viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist es einfacher im Ausland (z.B. in Dänemark) zu heiraten, weil man dort zum Teil weniger Dokumente vorlegen muss als in Deutschland.

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