Polizeiliche Anmeldung

Polizeiliche Anmeldung
Aktualisiert 04.10.2023

Wie und wo muss ich mich melden?

Grundsätzlich müssen sich alle Menschen, die nach Deutschland kommen und länger als drei Monate bleiben möchten, nach spätestens zwei Wochen mit ihrer Wohnadresse bei den Behörden melden. Auch wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie den Behörden immer Ihre neue Adresse mitteilen.

Wichtig: Diese Anmeldung hat nichts mit der Registrierung als Asylsuchender oder der Registrierung bei der Ausländerbehörde zu tun. Dies müssen Sie zusätzlich machen. Wie man sich als Flüchtling registriert, lesen Sie im Kapitel Registrierung als Asylsuchender.

Und wer es ganz genau wissen will: Zur Anmeldung in Deutschland gibt es sogar ein Gesetz, das Bundesmeldegesetz (BMG).

Was muss ich wissen?

Wer muss sich wann anmelden?

Alle Menschen, die nach Deutschland ziehen oder innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich beim Einwohnermeldeamt (oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt) anmelden bzw. ummelden. Die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ist Pflicht. Wenn Sie sich zu spät oder gar nicht anmelden, kann es sein, dass Sie eine Strafe zahlen müssen.  

Bei Ihrer Anmeldung bekommen Sie eine "Amtliche Meldebestätigung". Bewahren Sie dieses Papier gut auf. Damit können Sie – auch ohne Ihren Ausweis - nachweisen, dass Sie in einer Gemeinde oder Stadt in Deutschland angemeldet sind, also dort Ihren Wohnsitz haben.

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Die Anmeldung erfolgt persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt. Die Adresse Ihres Einwohnermeldeamtes oder Bürgeramtes finden Sie auf melderegister-auskunft.de.

Zur Anmeldung müssen Sie Ihren Ausweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltspapier, etc.) und – wenn vorhanden – Ihren Pass oder Ihre Passersatzpapiere mitbringen. Außerdem müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen. Das Formular bekommen Sie direkt beim Einwohnermeldeamt.

In einigen Städten / Gemeinden benötigen Sie außerdem eine sogenannte "Einzugsbestätigung vom Vermieter" für die Anmeldung. Das ist ein Papier, in dem Ihr Vermieter bestätigt, dass Sie in seiner Wohnung Mieter*in sind. Manchmal wird auch die Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde für die Anmeldung benötigt. Wenn Sie diese Urkunden haben, bringen Sie sie vorsorglich mit zur Anmeldung.

Was wird beim Meldeamt gespeichert?

Beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt werden Ihre „personenbezogenen Daten“ im amtlichen Melderegister gespeichert. Personenbezogene Daten sind Ihr vollständiger Name, Ihre neue Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihr Familienstand.  

Was muss ich tun, wenn ich umziehe?

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umgezogen sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt der neuen Stadt / Gemeinde anmelden. Das müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Umzug erledigen. Sie bekommen dann eine neue Meldebestätigung. Ihre neue Adresse wird auch in Ihren Dokumenten (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Personalausweis, …) eingetragen.

Das neue Meldeamt/Bürgeramt informiert  das vorher für Sie zuständige Amt über Ihre neue Adresse. Deswegen müssen Sie sich auch nicht bei Ihrem alten Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt abmelden.

Sie können auch in mehreren Wohnungen wohnen. Dann müssen Sie dem Einwohnermeldeamt mitteilen, welche Wohnung Ihr Hauptwohnsitz und welche Ihr Nebenwohnsitz ist. Hauptwohnsitz bedeutet, dass Sie dort die meiste Zeit verbringen.

Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer letzten deutschen Adresse abmelden.

Welche anderen Aufgaben hat das Meldeamt?

Die über 5.000 Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden Deutschlands haben viele Aufgaben. Sie kümmern sich um die An-, Ab- und Ummeldung von Personen, Ausstellung von Personal- und Kinderausweisen. Die Einwohnermeldeämter müssen außerdem Auskünfte aus dem Melderegister geben, wenn jemand eine Melderegisteranfrage oder „Einwohnermeldeamtsanfrage“ (EMA-Anfrage) stellt. Mit einer solchen Anfrage kann man herausfinden, mit welcher Wohnadresse jemand gemeldet ist. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie Freunde oder Familienangehörige vermissen oder aber wenn Sie Schuldner oder verzogene Kunden wiederfinden wollen.

Auch private Anbieter bieten diese Dienstleistung an, wobei sie dafür oft zusätzlich Geld verlangen. Auf melderegister-auskunft.de finden Sie eine Liste seriöser privater Anbieter. Die Meldeämter/Bürgerämter verlangen auch eine Gebühr, wobei diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Auch wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird, müssen Sie die Gebühr bezahlen. Die Bearbeitungszeit ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Manchmal dauert es nur wenige Tage, manchmal jedoch mehrere Wochen.

Kann ich verlangen, dass mein Wohnort geheim bleibt?

Sie können eine „Auskunftssperre“ nach §51 des Bundesmeldegesetzes bei Ihrer zuständigen Meldehörde beantragen. Das bedeutet, dass – mit Ausnahme von Behörden – niemand Ihre „personenbezogenen Daten“ (Name, Geburtstdatum, Wohnadresse, Familienstand) erfragen darf. Für so eine Auskunftssperre müssen Sie nachweisen, dass für Sie eine Gefahr durch eine Melderegisterauskunft besteht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie von jemandem verfolgt werden oder in einem Bereich arbeiten, in dem viele Menschen bedroht werden (z.B. in der Rassismusbekämpfung). Die Auskunftssperre gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Sie kostet nichts. Das Einwohnermeldeamt informiert Sie normalerweise, bevor die Sperre automatisch aufgehoben wird.

Welche anderen Melderegister gibt es?

Neben dem Melderegister für Privatpersonen gibt es in jedem Amtsgerichtsbezirk ein Handelsregister. Dort finden Sie Informationen zu örtlichen Unternehmen, wenn diese der Eintragungspflicht unterliegen. Wenn Sie selbst ein Unternehmen besitzen oder selbstständig sind, können Sie sich im Handelsregister eintragen lassen. Das kostet Gebühren. Alleridngs muss man sich nicht im Handelsregister eintragen lassen, wenn man Einzelunternehmer ist.

Wichtig

Wenn Sie verfolgt werden oder in einem Beruf arbeiten, in dem Sie potentiell gefährdet sind, können Sie eine Auskunftssperre nach §51 des Bundesmeldegesetzes bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen. Ihre Adresse ist dann geheim und kann von Dritten nicht einfach abgefragt werden.

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