Die über 5.000 Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden Deutschlands haben viele Aufgaben. Sie kümmern sich um die An-, Ab- und Ummeldung von Personen, Ausstellung von Personal- und Kinderausweisen, Passangelegenheiten und Lohnsteuerkarten. Die Einwohnermeldeämter müssen außerdem Auskünfte aus dem Melderegister geben, wenn jemand eine Melderegisteranfrage oder „Einwohnermeldeamtsanfrage“ (EMA-Anfrage) stellt. Mit einer solchen Anfrage kann man herausfinden, mit welcher Wohnadresse jemand gemeldet ist. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie Freunde oder Familienangehörige vermissen oder aber wenn Sie Schuldner oder verzogene Kunden wiederfinden wollen.
Auch private Anbieter bieten diese Dienstleistung an, wobei sie dafür oft zusätzlich Geld verlangen. Auf melderegister-auskunft.de finden Sie eine Liste seriöser privater Anbieter. Die Meldeämter/Bürgerämter verlangen auch eine Gebühr, wobei diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Auch wenn die gesuchte Person nicht gefunden wird, müssen Sie die Gebühr bezahlen. Die Bearbeitungszeit ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Manchmal dauert es nur wenige Tage, manchmal jedoch mehrere Wochen.