Schulsystem in Berlin
In Berlin besuchen Kinder nach der Grundschule entweder eine Integrierte Sekundarschule, eine Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Berlin normalerweise sechs Jahre. Soll Ihr Kind auf ein altsprachiges Gymnasium gehen (also eines, an dem Latein und Altgriechisch unterrichtet werden), dann muss es meist schon nach der 4. Klasse die Schule wechseln. Besonders begabte Kinder können die Grundschule aber auch schon nach vier oder fünf Jahren verlassen und eine weiterführende Schule besuchen. Wenn Ihr Kind in den ersten beiden Jahren in der Grundschule Schwierigkeiten hat, kann es ein Jahr länger dort bleiben.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt drei Möglichkeiten:
- die Integrierte Sekundarschule
- das Gymnasium
- die Gemeinschaftsschule
Integrierte Sekundarschule
Die Integrierte Sekundarschule beginnt mit der 7. Klasse und geht bis zur 9., 10. oder 13. Klasse. Integrierte Sekundarschulen sind Ganztagsschulen, das heißt, dass die Schule jeden Tag bis 16 Uhr geht. Die Kinder bekommen ein Mittagessen und werden auch am Nachmittag betreut. An der Integrierten Sekundarschule kann Ihr Kind alle Schulabschlüsse machen: die Einfache oder Erweiterte Berufsbildungsreife nach neun Jahren, den Mittleren Schulabschluss nach zehn Jahren oder das Abitur nach 13 Jahren. Ihr Kind kann mit allen drei Abschlüssen eine Ausbildung beginnen. Hat Ihr Kind Abitur, kann es zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule beginnt mit der 5. Klasse und geht bis zur 9., 10. oder 13. Klasse. Hier lernen alle Kinder von der ersten bis zur zehnten oder dreizehnten Klasse zusammen. In diesen Schulen müssen Sie sich also nicht frühzeitig entscheiden, welchen Abschluss Ihr Kind machen soll. Ihr Kind kann hier alle Abschlüsse machen: die Einfache oder Erweiterte Berufsbildungsreife nach neun Jahren, den Mittleren Schulabschluss nach zehn Jahren oder das Abitur nach 13 Jahren. Ihr Kind kann mit allen drei Abschlüssen eine Ausbildung beginnen. Kinder mit dem Mittleren Schulabschluss und guten Noten können außerdem auf ein Gymnasium wechseln. Hat Ihr Kind Abitur, kann es auch mit einem Studium beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt mit der 7. Klasse und dauert fünf Jahre. Auf einem Gymnasium macht man schon nach zwölf Jahren Abitur. In Gymnasien haben die Schüler viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Viele Gymnasien haben bestimmte Schwerpunkte wie Naturwissenschaften, Musik oder Kunst, Sprachen oder Sport. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens die Einfache bzw. Erweiterte Berufsbildungsreife, mit der man eine Berufsausbildung beginnen kann. Mit dem nach der 12. Klasse erworbenen Abitur kann Ihr Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
Sobald Sie Ihren Asylantrag gestellt und eine Aufenthaltsgestattung erhalten haben oder sobald Sie eine Duldung erhalten haben, muss Ihr Kind zur Schule gehen, wenn Sie in Berlin leben.
Dazu melden Sie Ihr Kind zuerst in der Koordinierungsstelle des Schulamtes Ihres Bezirks an. Das Schulamt Ihres Bezirks finden Sie auf service.berlin.de. Die Schulbehörde wird entscheiden, in welche Schule und welche Klasse Ihr Kind gehen kann. Das ist abhängig vom Alter, den Deutschkenntnissen und einer schulärztlichen Untersuchung. Sobald Ihnen mitgeteilt wurde, in welche Schule Ihr Kind gehen soll, melden Sie Ihr Kind direkt in dieser Schule an. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
In Berlin müssen Sie Ihr Kind in den ersten zwei Oktoberwochen in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden. Die für Sie zuständige Grundschule ist diejenige Grundschule, die Ihrer Wohnung am nächsten ist. Auf bildung.berlin.de können Sie nach Grundschulen in Ihrer Nähe suchen. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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