Auslandsreisen als Geflüchtete*r

Aktualisiert 28.03.2023

Darf ich ins Ausland reisen?

Sie möchten Ihre Tasche packen und Deutschland für eine Weile verlassen? Ob Sie aus beruflichen oder familiären Gründen verreisen wollen oder einfach nur im Ausland Urlaub machen möchten: es ist gar nicht so einfach herauszufinden, ob Sie als Geflüchtete*r in Deutschland ins Ausland reisen dürfen oder nicht. Hier erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Aufenthaltsstatus und Reiseausweis in ein anderes Land verreisen dürfen.

Ausländer*innen in Deutschland sind generell verpflichtet einen gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind in der Regel die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftsstaats zuständig. Dies gilt allerdings nicht für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Und auch nicht für Staatenlose und Personen, die subsidiär schutzberechtigt sind oder bei denen ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde und die keine zumutbare Möglichkeit haben, einen Pass aus ihrer Heimat zu bekommen. Diese Personengruppen bekommen in der Regel ein Passersatzpapier aus Deutschland, das es in drei Arten gibt:

  • Den Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“)
  • Den Reiseausweis für Staatenlose
  • Den Reiseausweis für Ausländer  

Den Reiseausweis für Flüchtlinge bekommen Sie in der Regel gemeinsam mit Ihrem Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Blauer Pass“. Als Staatenlose*r oder Ausländer*in mit einer Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots, müssen Sie den Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose („Grauer Pass“) in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass es für Sie nicht möglich oder zumutbar ist, einen Pass von Ihren Heimatbehörden zu bekommen. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de.

WICHTIG: Aktuell gibt es wegen der Corona-Pandemie für viele Länder Einreisesperren, Quarantäneregelungen oder Reisewarnungen. In unserem Kapitel "Coronavirus – Einreise & Aufenthalt / Reisen" erfahren Sie mehr zu den aktuellen Regelungen.

Darf ich ins Ausland reisen?

Ich habe einen Reiseausweis für Flüchtlinge ("Blauer Pass")

Alle wichtigen Informationen zum Reiseausweis für Flüchtlinge finden Sie in unserem Kapitel „Blauer Pass“.

Ich habe einen Reiseausweis für Ausländer oder Staatenlose ("Grauer Pass")

Mit einem Reiseausweis für Ausländer oder Staatenlose („Grauer Pass“) können Sie grundsätzlich ins Ausland reisen. Für die meisten Länder brauchen Sie allerdings ein Visum. Und nicht alle Länder erkennen diesen Ausweis an. Ob das Land, in das Sie reisen möchten, Ihren Reiseausweis anerkennt und Ihnen ein Visum ausstellt, müssen Sie in der Botschaft des betreffenden Landes erfragen. Auf der letzten Seite dieses Dokuments vom UNHCR können Sie vorab prüfen, ob das Land, in das Sie reisen möchten, den „grauen Pass“ grundsätzlich anerkennt. Der Erfolg Ihres Visumsantrags hängt von verschiedenen Faktoren, wie Ihrem Herkunftsland, ihrer Nationalität, Ihrer Situation in Deutschland und weiteren Faktoren ab. Ob jemand ein Visum erhält, lässt sich schwer vorhersagen.

In die Schengen-Staaten dürfen Sie mit einem Reiseausweis für Ausländer oder Staatenlose („Grauer Pass“) ohne Visum einreisen und bis zu drei Monate bleiben. Welche Länder aktuell zu den Schengen-Staaten gehören, erfahren Sie auf auswaertiges-amt.de.

Bitte beachten Sie: Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben und  in Ihr Heimatland reisen. Denn wenn die Ausländerbehörde von Ihrer Reise erfährt, kann sie ein Widerrufsverfahren einleiten und Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.

Ich habe einen Pass aus meinem Herkunftsland

Wenn Sie subsidiär schutzberechtigt sind oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben und noch einen gültigen Pass aus Ihrem Heimatland besitzen, können Sie mit diesem Pass ins Ausland reisen und anschließend mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland zurückkehren. Ob Sie ein Visum für das Land brauchen, in das Sie reisen möchten, hängt von Ihrem Herkunftsland ab.

Bitte beachten Sie: Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben und  in Ihr Heimatland reisen. Denn wenn die Ausländerbehörde von Ihrer Reise erfährt, kann sie ein Widerrufsverfahren einleiten und Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.

Ich habe eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung

Wenn Sie noch im Asylverfahren sind oder Sie eine Duldung haben, dürfen Sie nicht ins Ausland reisen. Wenn Sie Deutschland verlassen, verlieren Sie Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung und dürfen nicht wieder nach Deutschland einreisen.

Bitte beachten Sie: Für Schüler*innen, die mit ihrer Klasse verreisen, kann die Ausländerbehörde eine Ausnahme machen. Erkundigen Sie sich so frühzeitig wie möglich nach einer Genehmigung bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de.

Wichtig

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte*r, anerkannter Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte*r oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben, sollten Sie nicht in Ihr Heimatland reisen. Wenn die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Ihrer Reise erfährt, können sie ein Widerrufsverfahren einleiten und Sie könnten Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.

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