Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufentG bekommen können, haben Anspruch auf medizinische Hilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz. Personen, die einen Asylantrag stellen, haben ebenfalls diesen Anspruch. Sie sind dann nicht Mitglied einer Krankenversicherung, sondern bekommen eine Grundversorgung. Diese müssen Sie beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im nächsten Abschnitt unter „Wichtig“. Wenn Sie eine Arbeit haben, studieren oder eine Ausbildung starten, können Sie auch Mitglied einer Krankenversicherung werden.
Bitte beachten Sie: Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung bekommen ab dem 01.06.2022 Finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter. Sie haben dann Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr zum Thema Krankenversicherung erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“ auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Wichtig: Auch wenn Sie keine Krankenversicherung haben und keinen Asylantrag stellen möchten, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Gehen Sie bei einem medizinischen Notfall also unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen. Mehr zum Thema Notfall finden Sie in unserem Kapitel „Notfall“. Falls es kein Notfall ist, gilt folgendes: Wenn Sie eine akute Erkrankung oder Schmerzen haben und Sie kein eigenes Geld haben, können Sie Hilfe vom Sozialamt bekommen. Diese beinhalten auch eine medizinische Notversorgung. Wie Sie diese beantragen können, erfahren Sie im Abschnitt „Hilfen vom Staat“. Bitte beachten Sie: Sie müssen diese Hilfen beantragen bevor Sie zum Arzt gehen. Das Sozialamt wird Ihnen dann einen sogenannten „Behandlungsschein“ geben. In manchen Bundesländern bekommen Sie auch eine sogenannte „Gesundheitskarte“. Damit können Sie kostenlos zu einem Arzt gehen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Gesundheitsversorgung für Geflüchtete“.
Es gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen ohne Papiere anonym ärztlich behandeln. Die Hilfe bei diesen Organisationen ist kostenlos. Ihr Aufenthalt wird nicht an das Sozialamt weitergeleitet. Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de können Sie nach einer solchen Organisation in Ihrer Nähe suchen. Außerdem können Sie auch auf der Website der Malteser und der Medibüros nach anonymer ärztlicher Hilfe in Ihrer Nähe suchen.
Auf der Plattform jameda.de können Sie deutschlandweit nach Ärzt*innen suchen, die Menschen aus der Ukraine kostenlos behandeln. Alle Ärzt*innen sprechen neben Deutsch entweder Englisch, Russisch oder Ukrainisch.
In Berlin gibt es außerdem über 500 Arztpraxen, die für Geflüchtete aus der Ukraine aktuell kostenlos medizinische und psychologische Hilfe anbieten. Auf kvberlin.de finden Sie eine Übersicht. Dort können Sie auch sehen, welche Sprachen die einzelnen Praxen sprechen.