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Ukraine - Kinder

Was muss ich wissen?

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht. Auch wenn Geflüchtete aus der Ukraine sich in den ersten 90 Tagen ihres Aufenthalts in Deutschland nicht als Kriegsflüchtlinge registrieren lassen müssen, sind die Kinder schulberechtigt.

Folglich muss ihr Kind in die Schule gehen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Schule“. Ihr Kind wird in der Schule zunächst Deutsch lernen. Danach kommt es dann in die passende Klasse.

Wichtig: Besucht Ihr Kind eine ukrainische Schule online, so muss es trotzdem eine Schule in Deutschland besuchen. Es gilt weiterhin die Schulpflicht.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich an den Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe oder an die Elternhotline wenden. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen verschiedene Sprachen und helfen Ihnen kostenlos.

Falls Sie in Thüringen wohnen, können Sie auch eine Hotline für Familien mit schulpflichtigen Kindern anrufen. Die Mitarbeiter*innen der Hotline beantworten Ihre Fragen zum Thema Schule auf Russisch. Sie erreichen sie unter der Nummer:  0172 2385758. Die Beratung ist kostenlos. Der Anruf kostet allerdings Geld.

    Das Schulsystem in Deutschland unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Zunächst besuchen alle Kinder gemeinsam die Grundschule. Die Grundschule dauert zwischen vier und sechs Jahren. Nach der Grundschule wechseln sie in eine weiterführende Schule. Welche Schule das genau sein wird, hängt von den Leistungen und der Entwicklung Ihres Kindes ab. In der Regel werden vor dem Abschluss der Grundschule Beratungen durchgeführt. In diesen Beratungen wird Ihnen eine weiterführende Schule empfohlen, die Ihr Kind besuchen kann.  Die weitere Ausbildung Ihres Kindes hängt dann davon ab, welche weiterführende Schule er besucht hat. Mehr Information finden Sie in unserem Kapitel „Schule“. Dort finden Sie auch Information zu den Schulsystemen in den verschiedenen Bundesländern.

    Auf der Website hilfe-ua.de finden Eltern von schulpflichtigen Kindern einen Wegweiser durch das deutsche Schulsystem in ukrainischer Sprache. Hier finden Sie weitere Informationen über die Pflichten und Rechte von Eltern, den Schulbesuch für Kinder mit Behinderung und das Notensystem. Sie erfahren auch, welche Möglichkeiten der Weiterbildung Ihr Kind nach seinem Schulabschluss hat.

    Für einige Bundesländer gibt es auch Broschüren der Länder selbst:

    Niedersachsen: In der Broschüre des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur finden Sie allgemeine Informationen über den Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule auf Ukrainisch in Niedersachsen.

    Berlin: Auf der Seite berlin.de finden Sie die Broschüre „Neu in Deutschland“ auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch. Sie finden dort Informationen über das Schulsystem in Berlin, Ihre Rechte und Pflichten und Angebote für Schulkinder.

    Hamburg: Auf der Seite hamburg.de finden Sie die wichtigsten Informationen zum Schulbesuch auf Ukrainisch.

      Welche Fähigkeiten von Kindern zum Schuleintritt erwartet wird, erfahren Sie in ukrainischer Sprache auf numo.mon.gov.uaHier finden Sie auch interessante Übungen und Spiele, die Ihrem Kind helfen können, notwendige Fähigkeiten zu entwickeln.

        Die Anmeldung Ihres Kindes an einer Schule erfolgt direkt in der Schule an Ihrem Wohnort. Auf der Seite bildungsserver.de können Sie nach Schulen in Ihrer Nähe suchen. Dafür müssen Sie Ihr Bundesland anklicken. Sie werden dann auf eine weitere Internetseite weitergeleitet, auf der alle Schulen und Schulformen in Ihrer Region auflistet sind.

        Vor der Anmeldung Ihres Kindes an einer Schule müssen Sie den Erfassungsbogen zur Schulanmeldung (fremdsprachiger) Schüler*innen ausfüllen. Ein Beispiel des Erfassungsbogens finden Sie auf  mbjs.brandenburg.de.

        Für die Anmeldung Ihres Kindes an einer Schule werden folgende Unterlagen benötigt:

        • Aufenthaltserlaubnis (falls noch nicht vorhanden, dann Fiktionsbescheinigung).

        • Meldebescheinigung.

        • Schulärztliche Untersuchung

        • Zeugnisse aus dem Herkunftsland (falls vorhanden)

        Wichtig: Bevor Ihr Kind zur Schule gehen darf, muss es an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Diese wird von einem für Sie zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt. Während der schulärztlichen Untersuchung werden körperlich-motorischer und geistiger Entwicklungsstand Ihres Kindes sowie die Sprachentwicklung überprüft. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie auf tools.rki.de. Dafür müssen Sie im Suchfeld Ihre Postleitzahl angeben.

        Im Rahmen der Aufnahme Ihres Kindes zur Schule findet ein persönliches Gespräch zwischen der Schulleitung, Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind statt.
        Nach diesem Gespräch entscheidet die Schulleitung, welche Jahrgangsstufe ihr Kind besuchen soll. 

        Beachten Sie: Falls Sie deutsche Sprache noch nicht versehen, sollen Sie eine*n Dolmetscher*in zu diesem Aufnahmegespräch mitnehmen.

          In der Regel besuchen Schüler*innen aus der Ukraine den normalen Schulunterricht. Dabei werden alle Fächer in deutscher Sprache unterrichtet. In einigen Schulen gibt es die sogenannten Willkommensklassen. In diesen Klassen lernen die Schüler*innen aus der Ukraine erstmal die deutsche Sprache. Sie werden dann nach und nach in die normalen Klassen eingegliedert. An einigen Schulen gibt es ein Mischsystem. Die Schüler*innen besuchen parallel Regel- und Willkommensklassen. 

          Fragen Sie an der Schule Ihres Kindes nach, welche Angebote sie für die Kinder aus der Ukraine haben. Lassen Sie sich auch von der Schulleitung beraten.

          Mehr Information finden Sie in unserem Kapitel „Schule“. Dort finden Sie auch Informationen zu den Schulsystemen in den verschiedenen Bundesländern.

            Für Familien mit wenig Geld existiert das so genannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT). Mit den Angeboten aus diesem Paket kann Ihr Kind finanzielle Unterstützung für seinen persönlichen Schulbedarf (z.B. Hefte, Stifte, Schultasche) bekommen. Unter bestimmten Umständen werden auch Kosten für Nachhilfestunden, Mittagessen und Ausflüge mit der Schule übernommen. Wenn Ihr Kind mit Bus oder Bahn zur Schule kommt, können Sie auch Übernahme von Fahrtkosten beantragen. 

            Einen Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie nur dann haben, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen bekommen:

            Kinderzuschlag
            Bürgergeld
            Sozialgeld
            Sozialhilfe
            Wohngeld
            Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

            Um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Behörde stellen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie nach der für Sie zuständigen Stelle suchen.
            Ausführliche Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie in unserem Kapitel „Bildungs- und Teilhabepaket“.

              Das gemeinnützige Projekt Labdoo bietet geflüchteten schulpflichtigen Kindern aus der Ukraine, gegen eine einmalige Gebühr i.H.v. 10 Euro, Leih-Laptops an. Einen Laptop können Schüler*innen, Studierende oder Auszubildende beantragen. Die Information darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Laptop bekommen können, finden Sie auf platform.labdoo.org. Die Seite ist auch in ukrainischer, deutscher, englischer und russischer Sprache verfügbar.

                Auf obr.education finden Sie viele Bildungsangebote für Ihr Kind auf Ukrainisch. 

                Auf mundo.schule und  lib.imzo.gov.ua finden Sie zahlreiche ukrainische Schulbücher für verschiedene Jahrgangsstufen.

                Für Vorschulkinder finden Sie auf numo.mon.gov.ua einen Online-Kindergarten. Hier sind viele informative Videos veröffentlicht. Jedes Video hat ein eigenes Thema. In diesen Videos lernen Ihre Kinder die Buchstaben, sie führen verschiedene Experimente durch und erhalten spielerisch Zugang zu Fächern wie Anatomie, Biologie und Mathematik.

                  Auf blinde-kuh.de finden Sie Videos, Wörterbücher und Lernhilfen für Ihr Kind.

                  Auf ardmediathek.de finden Sie außerdem zahlreiche Kindersendungen auf Ukrainisch. Dort gibt es auch eine Sendung mit dem Namen „Deutsch lernen für Socke“. Das ist ein Programm, mit dem Kinder spielerisch Deutsch lernen können.

                  Auf planet-schule.de können Kinder in spielerischer Weise Deutsch lernen oder ihr Deutsch verbessern. In den Übungen werden Hörverstehen, Lesen und Schreiben geübt.

                  Auf op.europa.eu finden Sie eine Broschüre mit wichtigen Redewendungen in deutscher und ukrainischer Sprache. Ein zusätzliches Bild pro Redewendung soll das Verständnis erleichtern. Diese Broschüre können Sie kostenlos herunterladen.

                  Im kostenlosen E-Book „Verständigungshilfe für den Start in der (Grund-) Schule finden Sie wichtige Sätze auf Deutsch und Ukrainisch, die Ihrem Kind beim Schulstart helfen. 

                  Auf geest-verlag.de können Sie kostenlos ukrainische Schulbücher zum Deutsch lernen herunterladen. Die Bücher „Deutsch als Fremdsprache“ sind für Schüler*innen von der 1. bis zur 10. Klasse geeignet. Zusätzlich zu den Büchern können Sie auch einen Audioguide herunterladen. Der Audioguide hilft Ihnen bei den Übungen.

                    Auf mon-gov-ua finden Sie viele Angebote von ukrainischen Online-Schulen, an denen Ihr Kind in der Regel kostenlos teilnehmen kann. Auf lms.-e-school.net.ua finden Sie ebenfalls Online-Kurse für Ihr Kind.

                    Auf mmf.univie.ac.at bietet die Allukrainisch Online-Schule kostenlosen Online-Unterricht an. Es wird in allen Zentralfächern für alle Klassen unterrichtet. Dort finden Sie auch Videos zu jedem Schulfach ab der 5. Klasse. Sie müssen sich vorab registrieren.

                    Auf New Ukrainian School Hub finden Sie eine Übersicht über Webseiten, Apps, E-Books und Lernplattformen. Sie können dort auswählen, welche Fächer und Sprachen Ihr Kind lernen soll. Dann werden Ihnen nur die für Ihr Kind relevanten Angebote angezeigt.

                      Ja, Ihr Kind kann in Deutschland in einen Kindergarten gehen. Dafür muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

                      Informationen zum Thema Kindergarten bekommen Sie in unserem Kapitel „Kita“ auf Englisch oder Russisch. Falls Sie Beratung oder Unterstützung benötigen, können Sie sich an den Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe oder die Elternhotline wenden. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen verschiedene Sprachen und helfen Ihnen kostenlos.

                      Auf kebik.de finden Sie viele weitere Informationen zum Thema Kindergarten in Deutschland auf Russisch und Deutsch. Sie erfahren dort auch, wie Sie einen Kindergarten finden können und was sie tun müssen, wenn es keinen freien Platz gibt.

                      Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie auch auf fruehe-chancen.de auf Ukrainisch, Deutsch und Russisch. Sie erfahren dort, wie Sie Ihr Kind bei einer Kita anmelden können. Auf der Seite finden Sie auch allgemeine Hinweise zum Besuch einer Kita.

                      Die Froebel-Gruppe hilft den Ihnen bei der Suche nach einem Kindergartenplatz. Sie können die Organisation unter ukraine@froebel-gruppe.de auf Ukrainisch, Deutsch, Englisch oder Russisch kontaktieren. In der E-Mail müssen Sie das Alter des Kindes und den bevorzugten Ort des Kindergartens angeben.

                      Falls Sie in Berlin wohnen: Der Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V. unterstützt ukrainische Familien in Berlin bei der Kinderbetreuung. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen auch im Alltag und begleiten Sie zu Behörden oder Ärzt*innen. Die Mitarbeiter*innen sprechen Ukrainisch. Den Verein können Sie direkt unter der Nummer: +493084711636 erreichen. Sie können den Kontakt auch per E-Mail aufnehmen: viktoria.tkach@notmuetterdienst.de.

                      Ihr Kind kann auch in eine sogenannte Kindertagespflege-Gruppe gehen. Dort wird es in einer kleinen Gruppe durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut. Mehr Information auf DeutschEnglisch und Russisch finden Sie auf der Seite des Bundesverbands für Kindertagespflege. Information zur Kindestagespflege auf Ukrainisch finden Sie im Flyer des Bundesverbands für Kindertagespflege.

                      Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Kita“.

                      Wichtig: Ihr Kind muss gegen Masern geimpft werden, bevor es in die Kita gehen darf.

                        Ein in Deutschland geborenes Kind bekommt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnt und eine Niederlassungserlaubnis hat.

                        Erfüllen beide Elternteile diese Voraussetzungen nicht, so bekommt das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Kind bekommt dann die ukrainische Staatsangehörigkeit. Allerdings müssen Sie es dafür in einer der Vertretungen der Ukraine in Deutschland (Botschaft oder Konsulat) anmelden. Eine Übersicht der Vertretungen der Ukraine in Deutschland sowie deren Adressen finden Sie auf google.com/maps. Auf der Seite des Generalkonsulats der Ukraine in Hamburg finden Sie eine Auflistung der Dokumente in ukrainischer und deutscher Sprache, die Sie brauchen, um Ihr Kind als ukrainische*n Staatsbürger*in anzumelden.
                        Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind in Deutschland geboren wurde, müssen Sie eine Geburtsurkunde für Ihr Kind beantragen. Die Beantragung der Geburtsurkunde erfolgt beim Standesamt an Ihrem Wohnort.
                        Mehr Information in ukrainischer Sprache über die Registrierung der in Deutschland geborenen Kinder finden Sie auf der Seite des Generalkonsulats der Ukraine in Hamburg. Auch in unserem Kapitel „In Deutschland geboren“ finden Sie Information über die Rechte Ihres in Deutschland geborenes Kindes.

                         

                          Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss bekommen. Eine Fiktionsbescheinigung genügt nicht. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auf UkrainischDeutsch, Englisch und Russisch weitere Informationen zum Thema „Kindergeld“.

                          Beachten Sie: Wenn Sie einen Asylantrag stellen, können Sie während Ihres Asylverfahrens kein Kindergeld bekommen.

                          Mehr zum Thema Kindergeld erfahren Sie in unserem Kapitel „Kindergeld“. Informationen zum Thema „Elterngeld“ finden Sie im Kapitel „Elterngeld“. Mehr zum Thema „Unterhalt“ erfahren Sie im Kapitel „Unterhaltsrecht“.

                            Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Auch Geflüchtete aus der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss bekommen.

                            Sie haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn Sie und Ihr Kind folgende Voraussetzungen erfüllen:

                            • Sie oder Ihr Kind haben eine Aufenthaltserlaubnis und sie beide leben in Deutschland 
                            • Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt mit Ihnen in einem Haushalt zusammen
                            • Sie sind ledig, geschieden, verwitwet oder haben sich von Ihrem(*r) Ehegatten(*in)/ Lebenspartner(*in) dauerhaft getrennt 
                            • Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt oder zahlt den Unterhalt unregelmäßig
                            • Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

                            Bitte beachten Sie: für Kinder von 12 bis 18 Jahre gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

                            • Ihr Kind bekommt keine Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)
                            • Durch Unterhaltsvorschuss wäre Ihr Kind nicht mehr hilfsbedürftig
                            • Sie müssen zusätzlich ein eigenes Bruttoeinkommen i.H.v. mindestens 600 Euro monatlich haben, wenn Sie Bürgergeld bekommen.

                            Wichtig: Ihr Kind kann auch dann einen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn die Vaterschaft nicht geklärt ist.

                            Sie bekommen dann keinen Unterhaltsvorschuss, wenn Sie keine Informationen über den zahlungspflichtigen Elternteil geben oder bei der Feststellung der Vaterschaft nicht mitwirken möchten. Heiraten Sie erneut oder gehen Sie eine neue Partnerschaft ein, so verlieren Sie auch Ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

                            Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter Ihres Kindes ab.

                            Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie bei der sogenannten Unterhaltsvorschusstelle beantragen. In der Regel ist diese Stelle bei dem für Sie zuständigen Jugendamt. Die Adresse und Telefonnummer des Jugendamts in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendaemter.de.

                            Bitte beachten Sie: Wurde Ihr Antrag auf Unterhaltsvorschuss bewilligt, so wird der andere Elternteil über die Zahlung des Unterhaltsvorschusses an Ihr Kind informiert. Das Jugendamt hat das Recht, später den Unterhaltsvorschuss von dem anderen Elternteil zurückzuverlangen. Die Rückforderung hängt aber von der Zahlungsfähigkeit des anderen Elternteils ab. 

                            Mehr Information in deutscher Sprache finden Sie auf familienportal.de und in unserem Kapitel „Unterhaltszahlungen für Kinder“.

                              Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie viele Informationen auf Deutsch und Englisch über die Hilfen vom Staat für Familien.

                              Das illustrierte Buch „Schön, dass du da bist“ informiert Eltern auf Ukrainisch, Englisch und Russisch über die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Sie bekommen einen Überblick über die verschiedenen Behörden und Orte (Jugendamt, Kita, Hort, etc.) und zu Ihren Rechten.

                                Auf bibliothekarisch.de finden Sie viele Kinderbücher auf Ukrainisch zum kostenlosen Download.

                                Auf zitronenbande.de sind Geschichten für Kinder auf Ukrainisch veröffentlicht. Die bereits dort veröffentlichen Geschichten werden regelmäßig durch neue Geschichten ergänzt.

                                Außerdem finden Sie auf der Website osvitoria.media zahlreiche Kinderbücher zum Vorlesen in ukrainischer Sprache. Alle Bücher können Sie kostenlos herunterladen. Die Bücher sind thematische geordnet. Hier finden Sie unter anderem Gutenacht-Geschichten, beruhigende Geschichten für Kinder ab 3 Jahren, schöne Geschichten über Tiere, Bücher für die Entwicklung des kritischen Denkens bei Kindern sowie Spaß- und Abenteuergeschichten für Kinder ab 6Jahren.

                                Auf der Website pottermorepublishing.com finden Sie sieben Bücher von Joanne Rowling über Harry Potter. Jedes Buch ist in ukrainische Sprache übersetzt. Sie können die Bücher kostenlos herunterladen. 

                                Auch auf lesido.de können Sie kostenlos ukrainische Kinderbücher lesen. Dafür müssen Sie sich auf der Internetseite mit Ihrer Email-Adresse oder über Google-Account registrieren.

                                Auf ardmediathek.de finden Sie außerdem zahlreiche Kindersendungen auf Ukrainisch.

                                In der „Sendung mit der Maus« wird die Welt in ukrainischer Sprache für Kinder leicht erklärt. 

                                Auf der Seite soundcloud finden Sie Hörbücher für Kinder auf Ukrainisch und Russisch.

                                  Die Uniklinik Ulm hat einen Leitfaden mit Tipps entwickelt. Dort finden Sie Informationen über mögliche Auswirkungen des Krieges auf die Kinder. Und Informationen, wie Sie ein gutes Gespräch mit Kindern beginnen und sie kindgerecht über die Ereignisse aufklären können.

                                  Auf der Seite elternratgeber-fluechtlinge.de finden Sie auf Ukrainisch, Deutsch, Englisch und Russisch Tipps von der Bundespsychotherapeutenkammer zum richtigen Umgang mit den Kindern, die Krieg erlebt haben. Hier erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Kind über den Krieg sprechen können und auf was Sie beim Gespräch achten sollen.

                                  Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Mentale Gesundheit“. 

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