Freiwillige Rückkehr

Aktualisiert 01.09.2021

Wer unterstützt mich?

Wenn Sie als Migrant*in in Deutschland sind und überlegen, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren, können Sie finanzielle und organisatorische Unterstützung für Ihre freiwillige Rückkehr oder Weiterreise bekommen. In Deutschland ist dies durch das REAG/GARP-Programm möglich, das durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) umgesetzt wird. Neben der Übernahme der Reisekosten können Sie auch finanzielle Starthilfe erhalten. Diese soll Ihnen bei Ihrem Neustart im Herkunftsland oder einem aufnahmebereiten Drittland helfen. Die Hilfen können Sie im Rahmen von REAG/GARP bekommen, die allerdings abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit sind. 

Achtung! Wegen der weltweiten Corona-Pandemie sind freiwillige Ausreisen mit dem REAG/GARP-Programm derzeit nicht in alle Länder möglich. Sie können aber weiterhin entsprechende Anträge mit Hilfe einer Rückkehrberatungsstelle  stellen. Weitere Informationen können Sie über die Rückkehrberatungsstellen bekommen oder über die E-Mail iomdeausreise@iom.int erfragen.

Wie funktioniert die Unterstützung?

Kann ich Unterstützung bekommen?

Prinzipiell können Sie mit REAG/GARP gefördert werden, wenn Sie selbst nicht die nötigen Mittel für eine Rückreise aufbringen können und zu dem folgenden Personenkreis gehören:

  • Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Duldung haben oder zur Ausreise verpflichtet sind, sofern sie ihren Asylantrag zurückziehen bzw. auf Rechtsmittel verzichten.
  • Personen, die auf Grundlage der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt sind und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzen.
  • Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben.
  • Opfer von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel

Bitte beachten Sie: Um Deutschland freiwillig verlassen zu können, benötigen Sie mindestens ein gültiges Reisedokument (z.B. einen Pass oder Passersatz wie einen Laissez-Passer) für das jeweilige Rückkehrland sowie eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bekommen Sie bei der Ausländerbehörde. Sie müssen sie an der Grenze abgeben. Reisen Sie in ein aufnahmebereites Drittland, so benötigen Sie ein Einwanderungsvisum, das zum dauerhaften Aufenthalt berechtigt oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung, die ab dem Tag der Ausreise für mindestens ein Jahr gültig ist.

Wer kann nicht mit REAG/GARP unterstützt werden?

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten können nicht mit REAG/GARP unterstützt werden, mit Ausnahme von Opfern von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel. Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, aus dem Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen konnten, können ausschließlich Ihre Reisekosten übernommen werden. Sie erhalten keine Reisebeihilfe oder finanzielle Starthilfe. Das trifft zum Beispiel auf Personen aus den Westbalkanstaaten zu.

Wo stelle ich den Antrag?

Sie können Unterstützung für die freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland nur bei einer Rückkehrberatungsstelle beantragen. Eine unverbindliche und unabhängige Beratung kann Ihnen dabei helfen, eine informierte Entscheidung über die freiwillige Rückkehr in Ihr Herkunftsland zu treffen. Die Beratungsstellen nennen Ihnen im persönlichen Gespräch die Unterstützungsmöglichkeiten für Ihren Fall und leiten Ihren Antrag dann an die Internationale Organisation für Migration (IOM) weiter.

Rückkehrberatungsstellen finden Sie bei Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen oder in den Sozial– oder Ausländerbehörden. Darüber hinaus können Sie REAG/GARP-Anträge bei Fachberatungsstellen, zentralen Rückkehrberatungsstellen und dem UNHCR stellen. Die nächstgelegene Rückkehrberatungsstelle finden Sie auf returningfromgermany.de.

Welche Kosten übernimmt das REAG/GARP-Programm?

Wenn Sie Ihre freiwillige Rückkehr nicht selbst finanzieren können, bietet Ihnen das REAG/GARP-Programm finanzielle Unterstützung und hilft Ihnen auch bei der Planung und Organisation der Ausreise. Ob und welche finanzielle Unterstützung Sie erhalten können, hängt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit. Folgende Leistungen sind möglich:

  • Übernahme der Reisekosten für Flugzeug, Bus, Bahn oder PKW
  • Zahlung einer zusätzlichen Reisebeihilfe
  • einmalige finanzielle Starthilfe
Welche Kosten muss ich selbst bezahlen?

Wenn Sie Ihre Reisedokumente erneuern lassen müssen, müssen Sie dies selbst bezahlen. Sie müssen außerdem die Kosten für die Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof selbst finanzieren. Bei der Weiterreise in ein anderes Land als Ihr Herkunftsland müssen Sie die entsprechenden Visa beantragen und die Kosten dafür übernehmen.

Was ist eine Starthilfe bei REAG/GARP?

Als Grundprogramm zur freiwilligen Rückkehr kann Ihnen REAG/GARP finanziell beim Neustart im Herkunftsland helfen. Diese Form der finanziellen Unterstützung wird Starthilfe genannt. Die Höhe der Starthilfe richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit.

Detaillierte mehrsprachige Informationen zum REAG/GARP-Programm finden Sie auf dieser Website returningfromgermany.de.

In welche Länder wird eine Rückkehr derzeit nicht unterstützt?

Aufgrund der anhaltenden schwierigen Sicherheitslage wird eine freiwillige Rückkehr durch die IOM mit REAG/GARP nach Syrien, Jemen und Libyen momentan nicht unterstützt. Auch für eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan gibt es derzeit keine Unterstützung. Das betrifft auch die Republik Moldau und die Ukraine. Auch in diese Länder wird die freiwillige Rückkehr aktuell nicht unterstützt.

Wenn Sie aus den oben genannten Ländern kommen und ein Visum oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes Drittland besitzen, können Sie mit REAG/GARP bei Ihrer Reise dorthin unterstützt werden.

Bitte beachten Sie: Es gibt einige Bundesländer, die unabhängig von REAG/GARP eine freiwillige Rückkehr nach Syrien, Libyen und den Jemen ermöglichen. Informationen finden Sie bei Ihrem Flüchtlingsrat, ob Ihr Bundesland die freiwillige Rückkehr in diese Länder unterstützt.

Eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea, Äthiopien und Somalia ist zwar möglich, muss aber von Fall zu Fall geprüft werden. Die Bearbeitung kann daher länger dauern.

Aktuell können auch Ausreisen nach Belarus, Armenien und in die Russische Föderation erschwert sein. Auch hier kann die Bearbeitung darum länger dauern.

Darf ich nach meiner freiwilligen Ausreise nach Deutschland zurückkehren?

Durch eine freiwillige Ausreise verliert Ihre Aufenthaltsgestattung oder Ihre Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit. Sie können also nicht einfach wieder zurückkommen, wenn Sie Ihre Meinung ändern. Sie können aber später ein Visum für Deutschland beantragen, da für freiwillige Rückkehrer*innen eine spätere Wiedereinreise nicht grundsätzlich verboten ist. Nach einer Abschiebung dürfen Sie hingegen in der Regel für einige Jahre nicht nach Deutschland zurückkehren. Mehr zu den verschiedenen Visa und ihren Voraussetzungen erfahren Sie in unserem Kapitel "Migration".

Bitte beachten Sie: Eine erneute Unterstützung für die Rückreise in Ihr Herkunftsland gibt es nach einer Wiedereinreise nach Deutschland nicht mehr. Wenn Sie nach einer freiwilligen Rückkehr dauerhaft nach Deutschland zurückkommen, müssen Sie die erhaltene Unterstützung zurückzahlen.

Kann ich auch dann unterstützt werden, wenn ich die Reise selbst finanzieren kann?

Wenn Sie Ihre Ausreise selbst finanzieren können oder bereits einmal mit REAG/GARP gefördert wurden, ist eine (erneute) Förderung im Rahmen des REAG/GARP-Programms nicht möglich. Die IOM kann Sie jedoch möglicherweise durch das SMAP-Programm (Special Migrants Assistance Programme) bei den Reisekosten unterstützen und Ihnen und einer Begleitperson vergünstigte Flugtickets anbieten. Darüber hinaus können Arbeitsmigrantinnen, Studierende sowie Auswanderer vom SMAP profitieren. Die Flugkosten müssen vor Abflug vom Reisenden selbst oder von einer anderen Stelle, wie zum Beispiel dem Sozialamt oder dem Wohlfahrtsverband, gezahlt werden. In einigen Fällen unterstützt Sie das Sozialamt auch bei Ihrer Weiterreise in ein aufnahmebereites Drittland.

Werde ich nach der Rückkehr weiter unterstützt?

Je nachdem, in welches Land Sie zurückkehren möchten, gibt es unterschiedliche Reintegrationsprogramme für den Neustart in Ihrem Herkunftsland. Sie können bei der Arbeitsmarktintegration, Weiterbildung oder in Form von Sachleistungen unterstützt werden. Ob es in Ihrem Herkunftsland Reintegrationsprogramme gibt ist, können Sie auf der Webseite von returningfromgermany.de sehen.

Die Bundesregierung fördert zudem verschiedene IOM-Aktivitäten im Bereich der Reintegration, zum Beispiel in Afghanistan und im Irak. Außerdem setzt die IOM im Rahmen der gemeinsamen EU-IOM-Initiative für den Schutz und die Reintegration von Migrantinnen und Migranten in 26 Ländern in den Regionen Sahel und Tschadsee, Nordafrika und Horn von Afrika verschiedene Reintegrationsprojekte für Rückkehrende um. Informationen dazu finden Sie bei einer Beratungsstelle.

Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen speziell über die Rückkehrprogramme für Ihr Land finden Sie auf returningfromgermany.de. Sie können sich außerdem bei den Rückkehrberater*innen von IOM online informieren und beraten lassen. Dafür gibt es das Programm "Virtual Counselling", in dem Sie ganz einfach direkt mit Rückkehrberater*innen aus Ihrem Land in Kontakt treten können. Auf youtube finden Sie ein Video, dass das Online-Informations- und Beratungsangebot von IOM genauer erklärt.

Wichtig

Unter der Telefonnummer +49 911 9430 können Sie die Rückkehrhotline des BAMF von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr erreichen und Ihre Fragen zum Thema freiwillige Rückkehr stellen. Die Mitarbeiter*innen sprechen Deutsch und Englisch. Wenn Sie in Berlin oder Brandenburg wohnen, können Sie außerdem die Hotline von IOM unter den Telefonnummern + 49 30 90269 4848 und + 49 3364 427150 kontaktieren.

Klarstellung

Die asylbezogenen Inhalte auf unserer Website sind im Rahmen von Projektförderungen entstanden, welche ausschließlich durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wurden. Diese Förderungen fanden im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2022 statt. Aufgrund eines Redaktionsfehlers wurden einzelne Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten mit unzutreffenden Förderlogos (BMI, AMIF EU sowie IRC) versehen - diese Förderlogos beziehen sich auf die seit dem 01.01.2023 laufende Förderung für das Projekt "Handbook Germany : Together – zentrale, digitale Anlaufstelle". Die Korrektur der Logos auf Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten wurde am 02.09.2024 vorgenommen.

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