Kita
Wo kann ich mein Kind tagsüber betreuen lassen?
In Deutschland besuchen die meisten kleinen Kinder eine Kindertagesstätte (Kita). Dort können sie außerhalb von Zuhause ohne ihre Eltern neue Freunde finden, spielen und lernen. Sie müssen ihr Kind dort nicht hinschicken, aber der Besuch einer Kindertagesstätte ist hilfreich für Ihr Kind, da es dort Deutsch und andere wichtige Dinge lernen kann. Ihr Kind wird auch auf den Schulbesuch vorbereitet. Ihnen ermöglicht der Kitabesuch Ihres Kindes, sich auf Ihren Integrationskurs, Ihr Studium bzw. Ihre Ausbildung zu konzentrieren oder zu arbeiten.
Was muss ich wissen?
In einer Kindertagesstätte (kurz: Kita) wird Ihr Kind zusammen mit anderen gleichaltrigen Kindern tagsüber von ausgebildeten Erzieher*innen betreut. Die Kinder spielen, turnen, malen, basteln und singen zusammen. Sie lernen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Streit friedlich zu lösen. In der Kita erfahren die Kinder außerdem etwas über Natur, Ernährung, Technik, andere Menschen und sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Sie machen erste Bekanntschaft mit Buchstaben und Zahlen. Außerdem werden Spielplätze, Theater, Bibliotheken besucht und Feste gefeiert. Gespielt wird drinnen und draußen, im Sommer wie im Winter. Deshalb brauchen Kinder in der Kita wetterfeste Kleidung und Sachen, die auch schmutzig werden dürfen.
Das Wort Kindertagesstätte ist ein Sammelbegriff für verschiedene Kinderbetreuungsformen. Generell unterscheidet man in Deutschland zwischen Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort.
- Kinderkrippen sind für Kinder unter drei Jahren.
- Kindergärten sind für Kinder zwischen drei und sieben Jahren.
- In einem Kinderhort werden Grundschulkinder am Nachmittag nach dem Schulbesuch betreut.
Neben den Erzieher*innen (als Fachkräfte) arbeiten auch noch Kinderpfleger*innen in den Gruppen. Auch sie haben eine pädagogische Ausbildung. Oft werden die Gruppen noch durch Praktikant*innen oder FSJler unterstützt, die sich z.B. gerade in der Ausbildung zur Erzieher*in befinden.
Alle Personen sind im Rahmen eines Vertrages bei der KiTa tätig und kennen die Abläufe und Regeln der jeweiligen Einrichtung. In sogenannten „Elterngesprächen“ tauschen sich Eltern und Erzieher*innen über die Entwicklung des Kindes aus. Außerdem gibt es sogenannten „Elternabende“, auf denen wichtige Themen rund um Kita und Erziehung mit allen Eltern gemeinsam besprochen werden.
In Deutschland sind nicht alle Kitas gleich. Zum einen sind da die Kitas, die von den Kommunen betrieben oder gefördert sind, zum anderen die privaten Kitas. Dabei gibt es Kitas, die ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgen oder einen besonderen inhaltlichen Schwerpunkt setzen wie musikalische Früherziehung. Es gibt z.B. sogenannte „integrative Kitas“, in denen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut werden und „bilinguale Kitas“, in denen nicht nur Deutsch, sondern noch eine zweite Sprache gesprochen wird. Außerdem gibt es viele Kitas, deren Konzept auf einer besonderen Philosophie beruht, wie z.B. „Montessori-Kindergärten“ oder „Walddorf-Kitas“. Und es gibt Kitas, die von einer Kirche betrieben werden.
In kleineren Gemeinden gibt es oft nur eine oder zwei Kitas. In größeren Städten kann die Entscheidung für eine Kita schon schwieriger werden. Alle Kitas bieten regelmäßig sogenannte „Tage der offenen Tür“ an, in denen interessierte Eltern mit ihren Kindern die Kita besuchen und mit den Erzieher*innen sprechen können. Es lohnt sich außerdem andere Eltern oder Nachbar*innen nach ihren Empfehlungen zu fragen. Zusätzlich können Sie sich auch über verschiedene Kita-Portale wie www.kita.de oder www.kindergarten-vergleich.de informieren und dort mehr über die für Sie in Frage kommenden Kitas erfahren. Auf den Kita-Portalen finden Sie in der Regel Informationen zu den Öffnungszeiten, den Besonderheiten und auch zur Platzsituation der Kitas.
Bitte beachten Sie: Sie müssen kein Mitglied einer Kirche sein, um Ihr Kind in einer von einer Kirche betriebenen Kita anzumelden. Es kann aber sein, dass die Kita in das Gemeindeleben der Kirche eingebunden ist und Ihr Kind z.B. regelmäßig Gottesdienste besuchen wird.
Um einen Kitaplatz in einer kommunalen Kita zu erhalten, muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Dort erhalten Eltern auch weitere Informationen, wie in der jeweiligen Kommune Plätze vergeben werden. Unter jugendaemter.de finden Sie das für Sie zuständige Jugendamt.
Beim Jugendamt bekommen Sie eine Liste mit allen Kitas in Ihrer Nähe und ein Anmeldeformular, das Sie ausfüllen und dann wieder beim Jugendamt abgeben müssen. Auf diesem Formular geben Sie unter anderem an, welche Kita Sie für Ihr Kind bevorzugen und welche anderen Kitas ebenfalls in Frage kommen würden. Mehr über Jugendämter und Ihre Funktionen erfahren Sie auf unserer Themenseite „Jugendamt“.
Bitte beachten Sie: Wenn es keine freien Plätze in Ihren Wunsch-Kitas gibt, kann Ihnen das Jugendamt auch einen Platz in einer anderen Kita zuteilen. Diese andere Kita darf aber nicht mehr als 5 km von Ihrem Wohnort entfernt sein bzw. muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein.
Wenn Sie Ihr Kind in einer privaten Kita anmelden möchten, müssen Sie sich in der Regel direkt bei der Kita melden. Dazu können Sie während der Öffnungszeiten die nötigen Formulare abholen oder Ihr Kind direkt vor Ort anmelden bzw. auf die Warteliste setzen lassen.
Die Kosten für den Kitabesuch sind von Kita zu Kita und Kommune zu Kommune verschieden. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Betreuungsumfang: wie viele Stunden wird Ihr Kind in der Kita sein
- Familieneinkommen: wie viel Geld verdienen Sie - je mehr, desto mehr müssen Sie in der Regel bezahlen
- Anzahl der Geschwisterkinder, die ebenfalls in der Kita sind - je mehr desto weniger müssen Sie für das einzelne Kind bezahlen.
Generell gilt, dass ein Platz in einer Kita, die von der Kommune betrieben oder gefördert wird, günstiger ist als ein Platz in einer privaten Kita. Die Höhe der Kosten sagt aber nichts über die Qualität der Betreuung aus. Nur weil eine Kindertagesstätte teurer ist, heißt das nicht, dass sie auch besser ist.
In einigen Bundesländern sind die von der Kommune betriebenen oder geförderten Kindertagesstätten zum Teil kostenlos:
- Berlin: Hier ist die Kita für alle Kinder ab der Geburt kostenfrei. Eltern müssen nur für die Verpflegung bezahlen. Für zusätzliche Angebote wie Sport, Bio-Essen oder Sprachunterricht können Kitas extra Gebühren erheben.
- Rheinland-Pfalz: Hier ist die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr kostenfrei, unabhängig davon, ob sie in einem Kindergarten oder einer Krippe betreut werden. Für Kinder unter zwei Jahren und für Hortkinder können weiterhin Beiträge erhoben werden. Es kann auch sein, dass Eltern für die Mittagsverpflegung zahlen müssen.
- Hessen: Hier ist der Besuch des Kindergartens für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt für 6 Stunden täglich gebührenfrei.
- Thüringen: Hier ist die Betreuung von Kindern in den letzten 24 Monaten vor dem Schuleintritt beitragsfrei. Das bedeutet, Eltern müssen in dieser Zeit keine Gebühren für die Kita-Betreuung zahlen.
- Brandenburg: Hier müssen Eltern ab dem Kita-Jahr 2024/2025 keine Beiträge mehr zahlen, wenn ihre Kinder älter als 3 Jahre sind. Das Land übernimmt dann die Kosten für die Betreuung.
Seit Januar 2023 sind Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen oder die Sozialleistungen erhalten, ebenfalls beitragsfrei. Für Familien mit einem Einkommen bis 55.000 Euro gibt es auch eine Begrenzung der Kita-Beiträge, je nach Betreuungsumfang. - Bremen: Hier zahlen Eltern seit dem 1. August 2019 keine Kita-Beiträge mehr für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Diese Beitragsfreiheit gilt auch für Betreuung in Elternvereinen oder durch Tagespflegepersonen. Kosten fallen nur noch für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, für Mittagessen und Hortbetreuung an.
- Hamburg: Hier ist die Grundbetreuung für Kinder von Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei, das sind bis zu fünf Stunden täglich oder 30 Wochenstunden. Für längere Betreuungszeiten müssen Eltern Beiträge zahlen, die sich nach Einkommen, Familiengröße, Alter des Kindes und Betreuungsumfang richten.
- Niedersachsen: Hier zahlen Eltern keine Gebühren für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zur Einschulung, wenn das Kind in einer Tageseinrichtung betreut wird, die vom Land finanziell unterstützt wird.
- NRW: Hier sind die letzten 2 Jahre vor dem Schuleintritt Kostenfrei. Für jüngere Kinder entscheiden die örtlichen Jugendämter über Höhe und Erhebung der Elternbeiträge. Die Details dazu finden Eltern auf den Internetseiten der Kommunen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Hier müssen Eltern in keine Gebühren mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Das Land übernimmt diese Kosten. Das gilt für Krippen, Kindergärten, Tagespflege und Horte bis zu 10 Stunden täglich. Eltern müssen aber für das Mittagessen ihrer Kinder selbst bezahlen.
- Alle anderen Bundesländer: Hier gibt es keine kostenlose Betreuung in den Kitas.
Wichtig: Auch wenn die Kita in Ihrem Bundesland kostenlos ist, müssen Sie dennoch monatlich einen kleinen Geldbetrag für die Verpflegung mit Essen und Trinken bezahlen. Wenn Sie wenig oder kein Einkommen haben, bekommen Sie dafür möglicherweise eine finanzielle Unterstützung. Ob Sie darauf Anspruch haben, erfahren Sie beim für Sie zuständigen Jobcenter oder Sozialamt.
Wenn Sie wenig Geld haben und sich die Gebühren für die Kita nicht leisten können, können Sie einen sogenannten „Kita-Gutschein“ beim Jugendamt beantragen. Nachdem Sie einen Kitaplatz für Ihr Kind gefunden haben, beantragen Sie schriftlich die Kostenübernahme beim für Sie zuständigen Jugendamt. Den Antrag finden Sie auf der Homepage Ihres Jugendamts. Sie können ihn auch direkt beim Jugendamt abholen. Sie müssen das Antragsformular ausfüllen und zusammen
- mit einem Nachweis über Ihr Einkommen (z.B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder Ihren Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt),
- einer Bestätigung der Kita und
- dem Gebührenbescheid der Kita
an das Jugendamt schicken oder dort abgeben. Das Jugendamt wird dann Ihre Unterlagen prüfen und – wenn Ihr Einkommen gering ist – die Kosten für den Kitaplatz Ihres Kindes ganz oder teilweise übernehmen. Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie unter jugendaemter.de.
In einigen Kommunen gibt es genug Kitaplätze, in vielen aber zu wenige. Es hängt also von Ihrem Wohnort ab, wie schwierig die Suche nach einem Kitaplatz für Sie wird und wann Sie sich um die Anmeldung kümmern sollten. Generell sind Kitaplätze nicht einfach zu finden. Darum ist es wichtig sich so frühzeitig wie möglich anzumelden. Am besten melden Sie Ihr Kind gleich nach der Geburt für einen Kitaplatz an.
Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, ob Ihr Kind halbtags oder ganztags in der Kita betreut werden soll. Halbtags bedeutet, dass Ihr Kind entweder nur am Vormittag bis zum Mittagessen bzw. am Vormittag inklusive Mittagessen („verlängertes Vormittagsangebot“) oder nur am Nachmittag betreut wird. Ganztags bedeutet, dass Ihr Kind sowohl den Vormittag als auch den Nachmittag über in der Kita betreut wird.
Bei den privaten Kitas ist es noch wichtiger sich frühzeitig anzumelden. In einigen Kitas ist es sogar notwendig Ihr Kind noch während der Schwangerschaft auf die Warteliste setzen zu lassen.
Sobald Ihr Kind eine Zusage für eine Kita hat, werden Sie in der Regel zu einem Vorgespräch eingeladen. Zu diesem Vorgespräch müssen Sie das Kinder-Untersuchungsheft (auch „Gelbes Heft“ genannt) und den Impfpass Ihres Kindes mitbringen. Mehr über Impfungen und Vorsorge für Kinder erfahren Sie auf unsere Themenseiten „Impfungen für Kinder und Jugendliche“ und „Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche”. Sobald das Kita-Jahr angefangen hat, sollte Ihr Kind dann regelmäßig die Kita besuchen. In den ersten Wochen findet die sogenannte „Eingewöhnungszeit“ statt. Während der Eingewöhnungszeit verbringt ein Elternteil einige Stunden pro Tag zusammen mit dem Kind in der Kita. Mit jedem Tag bleibt Ihr Kind ein wenig länger in der Kita. Diese Eingewöhnungszeit dauert so lange bis das Kind sich eingewöhnt hat und sich auch alleine sicher fühlt. Das kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Seit 2013 haben Kinder ab 12 Monaten einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, d.h. dass der Staat bzw. die Kommunen verpflichtet sind, jedem Kind, das älter als ein Jahr ist, einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. Leider klappt das aber oft nicht, weil es noch immer zu wenige Kitaplätze in Deutschland gibt.
Wenn Sie keinen Kitaplatz für Ihr Kind bekommen haben, können Sie Ihre Kommune vor dem Verwaltungsgericht verklagen. Sie können einen Kitaplatz oder die Mehrkosten für eine alternative Kinderbetreuung einklagen. Wenn Sie wegen des fehlenden Kitaplatzes nicht oder nur wenig arbeiten konnten, können Sie auch Schadensersatz einklagen. Für die Klage benötigen Sie die Absage des Jugendamts, die Ihnen bescheinigt, dass Sie trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Kitaplatz für Ihr Kind erhalten haben. Gegen diese Absage müssen Sie in der Regel zunächst Widerspruch einlegen. Wo und wie Sie Widerspruch einlegen können, steht auf dem Brief mit der Absage. Wenn Ihr Widerspruch erfolglos war, Sie also auch danach keinen Kitaplatz bekommen, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Die Kosten für diese Klage trägt die Gemeinde. Wenn Sie Anwält*innen beauftragen, müssen Sie allerdings die Anwaltskosten bezahlen. Lassen Sie sich vorab von einer Migrationsberatungsstelle oder dem Jugendmigrationsdienst dazu beraten. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf bamf.de. Einen Jugendmigrationsdienst in Ihrer Nähe finden Sie auf jugendmigrationsdienste.de. Die Mitarbeiter*innen sprechen verschiedene Sprachen.
Bitte beachten Sie: Den Anspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr haben auch Kinder von geflüchteten Familien, sobald sie nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen.
Auch Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen können eine Kita besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut. Daneben gibt es auch spezielle Kitas, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit schweren Behinderungen eingerichtet sind. Das Jugendamt kann Sie dazu beraten. Sie finden das für Sie zuständige Jugendamt unter jugendaemter.de.
Wenn Sie keinen Kitaplatz für Ihr Kind finden können oder Ihr Kind lieber in einer kleinen Gruppe oder allein betreuen lassen möchten, können Sie auch eine Tagesmutter / einen Tagesvater, eine Leih-Oma / einen Leih-Opa oder ein Au-Pair mit der Betreuung Ihres Kindes beauftragen. Tagesmütter und -väter, Leih-Omas und -Opas oder Au-pairs haben in der Regel keine Ausbildung als Erzieher*in.
Eine Tagesmutter / ein Tagesvater betreut in der Regel mehrere Kinder gleichzeitig. Die Betreuung findet in der Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt. Wie bei einem Kita-Platz, können Sie finanzielle Unterstützung für die Betreuung Ihres Kindes erhalten. Dafür wenden Sie sich an Ihr Jugendamt oder Ihre Verwaltung vor Ort. Das Jugendamt oder Ihre Verwaltung hilft Ihnen, einen passenden Platz zu finden. Dort finden Sie auch die Antragsformulare für eine finanzielle Unterstützung.
Eine Leih-Oma ist eine ältere Frau, die sich – meist im Rahmen eines Minijobs – um die Kinder einer Familie kümmert. Eine Leih-Oma wird wie eine echte Großmutter ins Familienleben eingebunden und kostet in der Regel weniger als eine Tagesmutter oder ein Tagesvater. Es gibt natürlich auch Leih-Opas. Ein Au-Pair ist eine junge Person aus dem Ausland, die für einige Monate nach Deutschland kommt, um die Sprache und das Land kennenzulernen. Ein Au-Pair wohnt bei Ihnen und hilft Ihnen dafür im Haushalt und bei der Kinderbetreuung.
Auf der Webseite www.betreut.de können Sie nach Tagesmüttern / Tagesvätern, Leih-Omas / Leih-Opas und Au-Pairs für Ihr Kind suchen. Die Anmeldung und Suche auf der Website sind kostenlos.
Wichtig
Es ist wichtig, dass ihr Kind regelmäßig die Kita besucht und nicht an einem Tag hingeht und am nächsten wieder nicht. Wenn Sie einen Kita-Platz für Ihr Kind in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind regelmäßig dorthin zu bringen und die vereinbarten Kosten zu bezahlen. Falls Ihr Kind die Kita z.B. wegen eines Umzugs nicht mehr besuchen kann, müssen Sie den Kita-Platz frühzeitig kündigen.