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Führerschein

Darf ich in Deutschland Auto fahren?

Ein Führerschein kann sehr nützlich sein. Besonders wenn Sie in einem Dorf oder einer kleinen abgelegenen Stadt ohne Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel leben. Dann ist ein Führerschein und oft auch der Kauf eines Autos notwendig. Hier erfahren Sie, wie Sie einen deutschen Führerschein machen können, wie Sie Ihren Führerschein aus Ihrem Heimatland umschreiben lassen und wie Sie es vermeiden können, Ihren Führerschein zu verlieren.

Was muss ich wissen?

Um in Deutschland selbst fahren zu dürfen, brauchen Sie in der Regel einen Führerschein aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind nur für sechs Monate in Deutschland gültig. Das bedeutet, dass Sie nur in den ersten sechs Monaten mit einem Führerschein aus Ihrem Heimatland in Deutschland fahren dürfen. Die sechs Monate beginnen mit Ihrer ersten polizeilichen Anmeldung in Deutschland. Sie müssen Ihren Führerschein immer bei sich haben, wenn Sie fahren. Außerdem müssen Sie auch eine Übersetzung Ihres Führerscheins ins Deutsche dabei haben. Die Übersetzung muss von einem deutschen oder international anerkannten Automobilclub oder einer Behörde Ihres Heimatlandes oder von beeidigten Übersetzer*innen gemacht worden sein. Beeidigte Übersetzer*innen finden Sie auf bdue.de. Für Führerscheine aus folgenden Ländern wird keine Übersetzung benötigt: Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal. Auch für internationale Führerscheine benötigen Sie keine Übersetzung.

Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, wenn Sie weiter selbst fahren wollen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wo und wie kann ich meinen Führerschein umschreiben lassen?“

Wenn Sie Deutschland nur besuchen, dürfen Sie mit Ihrem ausländischen oder einem internationalen Führerschein fahren. Sie müssen Ihren Führerschein immer bei sich haben, wenn Sie fahren. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Sie mehr dazu auf Englisch und Deutsch lesen.

Bitte beachten Sie: Während Ihres Asylverfahrens bleiben all Ihre Dokumente beim BAMF. Sie bekommen sie in der Regel erst zurück, wenn Ihr Asylverfahren abgeschlossen ist. Solange Ihr Führerschein beim BAMF ist, dürfen Sie selbst nicht Auto fahren.

    Wenn Sie Ihren Führerschein nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Staat gemacht haben, müssen Sie ihn spätestens sechs Monate nach Ihrer ersten Wohnsitzanmeldung in Deutschland umschreiben lassen.

    Der erste Schritt zur Umschreibung ist die Anmeldung bei Ihrer lokalen Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle. Je nachdem, wie viele Anträge dort gestellt werden, kann es etwas dauern, bis Sie eine Antwort bekommen. Um sicher zu sein, dass Sie keine Zeit verlieren, sollten Sie den Antrag einreichen, bevor die sechs Monate um sind. Die für Sie zuständige Führerscheinstelle können Sie auf meldebox.de finden. Sie müssen persönlich zur Führerscheinstelle gehen und dort verschiedene Dokumente vorlegen. Welche Dokumente Sie mitbringen müssen, erfahren Sie im Abschnitt „Welche Dokumente brauche ich für die Umschreibung?“

    Die Führerscheinstelle entscheidet dann, ob Ihr Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben werden kann oder ob Sie zunächst die Theorie- und Praxisprüfung machen müssen. Das hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein gemacht haben. Wenn Sie Ihren Führerschein in einem Land aus dieser Liste des Bundesamts für Justiz gemacht haben, können Sie Ihren Führerschein in der Regel ohne Prüfung umschreiben lassen. Bei Führerscheinen aus anderen Ländern müssen Sie normalerweise vorher die Prüfung ablegen.

    Vor der Prüfung ist es gut eine Fahrschule zu besuchen. Deutschland hat sehr viele Verkehrsregeln und Schilder. Im Gegensatz zu denjenigen, die das erste Mal den Führerschein machen, müssen Sie aber keine Fahrstunden nehmen.

      Bei der Anmeldung für die Umschreibung Ihres Führerscheins müssen Sie die folgenden Unterlagen mitbringen:

      • Ausweis oder Pass
      • Meldebestätigung (Wohnsitzanmeldung)
      • biometrisches Passbild
      • Bescheinigung über einen Sehtest (von einem Optiker oder einem Augenarzt)
      • Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Einen Kurs in Ihrer Nähe finden Sie z.B. beim ASB oder bei den Johannitern.
      • Ihren ausländischen Führerschein im Original (ein internationaler Führerschein reicht nicht). In der Regel müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen.
      • eine Erklärung, dass Ihr ausländischer Führerschein noch gültig ist.

      In Einzelfällen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses Zeugnis bekommen Sie von Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung vor Ort oder online auf fuehrungszeugnis.bund.de.

      Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für andere Klassen als A (Motorrad und ähnliches) und B (Autos) bewerben, brauchen Sie zusätzliche Nachweise. Mehr dazu finden Sie auf der Website des BMVI.

        Um einen Führerschein das erste Mal zu machen, gehen Sie wie folgt vor:

        • Anmeldung bei einer Fahrschule. In großen Städten gibt es Fahrschulen mit Fahrlehrern die z.B. Arabisch und Persisch sprechen. Fahrschulen in Ihrer Nähe können Sie z.B. auf drivolino.de oder fahrschulen.de finden.
        • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Einen Kurs in Ihrer Nähe finden Sie z.B. beim ASB oder bei den Johannitern.
        • Machen Sie einen Sehtest bei einem Optiker oder einem Augenarzt. Der Sehtest kostet ca. 7 Euro. Einige Optiker bieten den Sehtest auch kostenlos an. Manche Erste-Hilfe-Kurse bieten auch kostenlose Sehtests an.
        • Lassen Sie ein biometrisches Passbild machen.

        Wenn Sie einen Führerschein der Klassen C (Lkw) oder D (Busse) machen möchten, brauchen Sie weitere Unterlagen. Einen Überblick zu den Führerscheinklassen finden Sie auf der Website des BMVI.

        Bitte beachten Sie: Sie können auch als Inhaber*in einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung einen Führerschein machen. 

        Wichtig: Wenn Sie Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland gemacht haben, müssen Sie ihn umtauschen. Dieser Umtausch ist wichtig, damit alle Führerscheine in Europa gleich aussehen und sicherer sind. Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins gibt es bestimmte Fristen für den Umtausch. Wer zum Beispiel bis 1958 geboren ist, muss den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen. Wenn Sie Ihren Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen, müssen Sie ein Bußgeld zahlen. Mehr über die Fristen erfahren Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

          Der Führerschein kann zwischen 2600 und 3500 Euro kosten, wenn Sie alle Kosten zusammenrechnen. Der Preis hängt von der Anzahl der Fahrstunden ab, die Sie nehmen müssen. Im Durchschnitt ist der Führerschein in Ostdeutschland günstiger als in Westdeutschland. Der Theorieunterricht und die Fahrstunden sind das Teuerste am deutschen Führerschein. Ob Sie Unterricht nehmen müssen, hängt von mehreren Dingen ab. Es gibt Pflichtstunden und spezielle Fahrstunden (Autobahn, Nacht, Überland), wenn Sie den Führerschein zum ersten Mal machen.

          Ihr Fahrlehrer entscheidet, ob Sie für die Prüfung mehr Fahrstunden brauchen oder nicht. Der Fahrlehrer darf Sie nicht für die Prüfung anmelden, wenn Sie noch nicht sicher fahren. Jede Fahrschule hat andere Preise für Fahrstunden. 

          Die Kosten für die theoretische und praktische Prüfung selbst, sind nicht der teuerste Teil des Führerscheins. Die theoretische Prüfung kostet ca. 25 Euro. Die praktische Prüfung kostet ca. 120 Euro. 

          Bitte beachten Sie: Wenn Sie arbeitslos sind und durch einen Führerschein Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen können, können Sie das Jobcenter bitten die Kosten für den Führerschein für Sie zu übernehmen. Sprechen Sie dazu mit Ihrer*m Sachbearbeiter*in und erklären Sie Ihre Pläne.

            Um den deutschen Führerschein zu bekommen, müssen Sie die Theorieprüfung und die Praxisprüfung bestehen. Bevor Sie die Praxisprüfung absolvieren, müssen Sie die Theorieprüfung bestanden haben.

            Die Theorieprüfung können Sie in 12 Sprachen machen: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch (Hocharabisch)

            Die Prüfung enthält je nach Führerscheinklasse zwischen 20 und 40 Multiple Choice Fragen. Die Fragen sind unterschiedlich schwierig und werden mit 2–5 Fehlerpunkten bewertet.

            • Für die theoretische Prüfung der Führerscheinklasse B werden 30 Fragen gestellt und es dürfen nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Aber man darf nur eine Frage mit fünf Fehlerpunkten falsch beantworten. Manchmal gibt es mehrere korrekte Antworten auf eine Frage.
            • Das gilt auch für die Führerscheinklassen AM, A, A1 und A2 und die Erweiterung auf die Führerscheinklasse C1.
            • Für die Erweiterung auf die Lkw-Klasse C gibt es 37 Fragen zu beantworten, für die Führerscheinklasse D sind es 40. Auch hier sind maximal zehn Fehlerpunkte zulässig. Sie dürfen aber nicht zwei Fragen mit dem Punktwert fünf falsch beantworten.

            Ihre Fahrschule wird Sie für die Theorieprüfung anmelden. Folgende Dokumente müssen Sie vor der Theorieprüfung vorlegen:

            • Ausweis oder Pass
            • Terminbestätigung
            • Wenn Sie den Führerschein zum ersten Mal machen: Bestätigung der Fahrschule über die Fahrstunden.

            Das Ergebnis des Theorietests ist ein Jahr gültig. Wenn Sie die Theorieprüfung nicht bestehen, können Sie es nach zwei Wochen wieder versuchen. Wenn Sie die Praxisprüfung nicht bestehen und sie erst nach 12 Monaten erneut machen, müssen Sie auch den Theorietest erneut machen.

            Es gibt verschiedene Internetseiten, die Materialien für die Theorieprüfung in verschiedenen Sprachen anbieten: www.lehrboegen.de oder www.fuehrerschein-bestehen.de. Es gibt auch Apps in verschiedenen Sprachen. Die meisten dieser Apps kosten Geld, also fragen Sie am besten auch bei Ihrer Fahrschule nach Lernmaterial.

             

              Nachdem Sie den Theorietest bestanden haben, können Sie die Praxisprüfung machen. Die Prüfung dauert ca. 50-60 Minuten. In dieser Zeit müssen alle Fahrschüler*innen festgelegte Fahraufgaben (Kreisverkehr, Autobahn, etc.)  erledigen. Normalerweise sitzen Prüfer*innen während des Tests auf der Rückbank und prüfen Ihr Fahrverhalten auf Sicherheit, Kompetenz und Ruhe. Ihr*e Fahrlehrer*in sitzt während der Prüfung neben Ihnen, um im Falle eines Notfalls die Kontrolle übernehmen zu können. Anschließend erfahren Sie, ob Sie bestanden haben. Falls Sie nicht bestanden haben, erfahren Sie, welche Fehler Sie gemacht haben.

              Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sie nach zwei Wochen wiederholen. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Wiederholung.

                Alkohol im Straßenverkehr ist schon in kleinen Mengen gefährlich. Auch wenn man sich selbst noch nüchtern fühlt: Das Risiko einen Unfall zu verursachen, steigt durch Alkohol massiv an. Aus diesem Grund gibt es Regeln darüber, wie viel Alkohol Auto-, Roller- und Motorradfahrer*innen haben dürfen. Wie viel Alkohol jemand getrunken hat, kann die Polizei mit Hilfe eines kleinen Messgeräts, in das die Fahrer*innen pusten müssen, messen. Der Alkoholpegel der Fahrer*innen wird in Promille angegeben.

                • Fahrer*innen, die ihren Führerschein seit weniger als zwei Jahren haben (Probezeit) und Fahrer*innen, die jünger als 21 Jahre sind, dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie hinter dem Steuer sitzen. Wenn sie alkoholisiert fahren, wird ihre Probezeit verlängert. Außerdem müssen Sie mindestens 250 Euro Strafe bezahlen, bekommen einen Strafpunkt und müssen eine Nachschulung besuchen.
                • Fahrer*innen, die älter als 21 Jahre sind und ihre Probezeit überstanden haben, dürfen mit wenig Alkohol weiter hinter dem Steuer sitzen. Ist ihr Alkoholpegel aber 0,5 Promille oder höher, ist es auch für sie verboten. Wenn Sie erwischt werden, müssen Sie bis zu 1.500 Euro Strafe bezahlen. Bei einer entsprechend hohen Promillezahl wird Ihnen außerdem der Führerschein für eine bestimmte Zeit abgenommen. Wenn Sie betrunken einen Unfall verursachen oder sich gefährlich verhalten (z.B. indem Sie nicht auf Ihrer Seite der Straße bleiben), können Sie auch schon ab 0,3 Promille mit einer Geldstrafe oder sogar Gefängnis bestraft werden. Außerdem wird Ihnen Ihr Führerschein abgenommen und Sie bekommen mehrere Strafpunkte.

                Bitte beachten Sie: Wenn Sie alkoholisiert Fahrrad fahren und einen Unfall verursachen oder sich gefährlich verhalten, können Sie ebenfalls bestraft werden. Sie können auch in diesem Fall Ihren Auto-, Motorrad- oder Rollerführerschein verlieren.

                  Wenn Sie wichtige Verkehrsregeln missachten, können Sie Ihren Führerschein verlieren. Man unterscheidet hier zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug des Führerscheins. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein für eine bestimmte Frist (in der Regel einige Monate) bei der Bußgeldstelle abgeben. In dieser Zeit dürfen Sie nicht selbst fahren. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihren Führerschein wieder abholen. Bei einem Entzug des Führerscheins verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr selbst fahren dürfen und für eine bestimmte Zeit (Sperrfrist) auch keinen neuen Führerschein machen dürfen. Ihr Führerschein kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie den Straßenverkehr gefährden, betrunken Auto fahren oder 8 Strafpunkte gesammelt haben. Strafpunkte bekommen Sie für verschiedene Regelverstöße, z.B. wenn Sie zu schnell fahren. Die Strafpunkte werden umgangssprachlich auch „Punkte in Flensburg“ genannt. Offiziell heißt das System, das die Strafpunkte sammelt, Fahreignungsregister – FAER.

                  Eine Liste von Strafen können Sie im “Bußgeldkatalog – BkatV” online finden. Da die Formulierungen dort sehr schwierig sind, können Sie einen Auszug der häufigsten Strafen auch auf www.bussgeld-info.de nachschlagen.

                  Wenn Ihnen der Führerschein abgenommen wurde, weil Sie unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss gefahren sind, müssen Sie die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (MPU) machen. Diese Untersuchung wird im Alltag auch „Idiotentest“ genannt. Lesen Sie mehr über die MPU auf Deutsch oder Englisch auf der Internetseite des TÜV Süd oder der Dekra.

                  Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Führerschein neu gemacht haben, sind Sie zwei Jahre in der Probezeit. Wenn Sie während der Probezeit bei einem Verkehrsverstoß beobachtet werden, müssen Sie an einem Aufbauseminar und vielleicht auch an einer psychologischen Beratung teilnehmen. Außerdem verlängert sich Ihre Probezeit um zwei weitere Jahre. Wenn Sie nicht an dem Aufbauseminar und der Beratung teilnehmen, wird Ihnen der Führerschein weggenommen. Beispiele für einen Verkehrsverstoß sind z.B. bei Rot über die Ampel Fahren, nachts ohne Licht Fahren, betrunken Auto Fahren. Falschparken ist kein Verkehrsverstoß. In diesem Fall müssen Sie nur die Strafe bezahlen.

                    Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, wird das Jobcenter Sie regelmäßig, d.h. immer, wenn Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, nach Ihrem Vermögen fragen. Zum Vermögen zählt auch ein Auto. Wenn Ihr Auto weniger als 15.000€ wert ist, ist das kein Problem. Wenn Ihr Auto teurer ist, kann das Jobcenter verlangen, dass Sie es verkaufen und zunächst vom Erlös dieses Verkaufs leben, bevor Sie wieder Leistungen bekommen.

                    Bitte beachten Sie: Wenn Sie unbedingt ein Auto brauchen, damit Sie einen Job bekommen oder behalten können, kann das Jobcenter Sie beim Kauf mit einem Darlehen unterstützen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem*er Sachbearbeiter*in.

                      Wichtig

                      Wenn Sie einen Führerschein haben und als Fahrradfahrer*in den Straßenverkehr gefährden, z.B. weil Sie betrunken Fahrrad fahren, können Sie Ihren Führerschein verlieren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Fahrradfahren“.

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