Abschiebungsverbot und Niederlassungserlaubnis
Sehr geehrte Frau Daniela @Daniela_Community Managerin
Ich habe auch eine Frage bitte:
Für meinen Asylantrag erhielt ich zusammen mit meiner Familie einen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG. Ich habe jetzt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3. Ich bin auch Auszubildender. Zu welchem Aufenthaltstitel kann ich wechseln? Muss ich bis 5 Jahre warten?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @Ady100 , vielen Dank für deine Frage. Herzlichen Glückwunsch zu deinem Aufenthaltstitel. Wir haben bereits eine ähnliche Frage im Forum bekommen, bitte lies den Thread: https://handbookgermany.de/de/forum/thread/abschiebungsverbot-zu-nieder… Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Viele Grüße Barbara