Skip to content
Ady100
Updated:

Abschiebungsverbot und Niederlassungserlaubnis

Sehr geehrte Frau Daniela @Daniela_Community Managerin  

Ich habe auch eine Frage bitte:

Für meinen Asylantrag erhielt ich zusammen mit meiner Familie einen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG. Ich habe jetzt  eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3.  Ich bin auch Auszubildender.    Zu welchem ​​Aufenthaltstitel kann ich wechseln? Muss ich bis 5 Jahre warten?

Mit freundlichen Grüßen 

2 Comments

Reply (2)

Profile Picture
Barbara_Community Manager
Updated:

Hallo @Ady100 , vielen Dank für deine Frage. Herzlichen Glückwunsch zu deinem Aufenthaltstitel. Wir haben bereits eine ähnliche Frage im Forum bekommen, bitte lies den Thread: https://handbookgermany.de/de/forum/thread/abschiebungsverbot-zu-nieder… Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns bitte wissen. Viele Grüße Barbara 

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @Ady100  
kannst du mir noch einmal genau sagen, was deine Situation ist?

Du kannst theoretisch mehrere Aufenthaltstitel parallel besitzen. D.h. du kannst neben deinem Schutzstatus (§25.3 AufenthG) noch einen weiteren Aufenthaltstitel als Fachkraft oder Auszubildender beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. 

Weil du genau 5 Jahre erwähnst. Fragst du nach der Niederlassungserlaubnis?

Ich freue mich auf deine Rückmeldung!

Viele Grüße
Daniela

A project by:
  • medienmacher
  • Funded by the European Union Logo
  • Funded by the Federal Ministry of the Interior and Homeland Logo
  • Funded by the Federal Government Commissioner for Migration, Refugees and Integration and the Federal Government Commissioner for Anti-Racism Logo
Funded by:
  • International Rescue Committee Logo