Visum für Ausbildung erhalten, jedoch Einstieg in die Ausbildung nicht mehr möglich
Guten Tag,
ich habe ein Ausbildungsvisum für eine Pflegeausbildung in Bayern beantragt. Da dieser Antrag auf das Visum erst sehr spät gestellt werden konnte, da ich noch auf meine Zeugnisanerkennung warten musste, habe ich mein Visum erst am 15.10.2024 erhalten. Die Ausbildung hat jedoch bereits am 01.09.2024 begonnen und ein Einstieg war nur bis zum 08.10.2024 möglich. Jetzt habe ich also das Visum, jedoch nicht mehr die Möglichkeit die Ausbildung zu beginnen und daher auch keine Information darüber, ob das Visum denn überhaupt gültig ist bzw. ob ich mit diesem Visum nach Deutschland kommen darf und nach einer anderen Ausbildung suchen kann. Auf der Seite https://handbookgermany.de/de/vocational-training-visa habe ich unter der Frage „Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche oder gekündigt werde?“ gelesen, dass man bis zu 6 Monaten Zeit hat, um eine neue Ausbildungsstelle zu suchen. Jedoch konnte ich nirgendwo Informationen dazu finden, wie das genau funktionieren würde und an wen ich mich dazu wenden müsste. Deshalb bitte ich hier um Ihre Hilfe, damit ich das so schnell wie möglich abklären kann, da ich mir jetzt Sorgen mache, dass mein Visum wieder zurückgezogen werden könnte. Zudem steht auf meinem Visum, dass ich bis zu 20 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen darf, die nicht mit meinem Ausbildungsplatz in Verbindung steht. Dürfte ich also diese 20 Stunden Teilzeit hier arbeiten auch wenn ich nicht mehr bei der Ausbildung aufgenommen werden konnte? Ich bedanke mich schon einmal vorab bei Ihnen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnten.
Hier nocheinmal das genaue Zusatzblatt des Visums: Beschäftigung zur Ausbildung zur Pflegefachfrau Gem. Paragraph 16A Abs.1 Aufenthg erlaubt bei Pflegeschule…
Von der Berufsausbildung unabhängige Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt.
Hallo @Rose345
Danke für deine Nachricht. Ich kann verstehen, dass es sehr frustrierend ist, dass die lange Wartezeit auf das Visum den Einstieg für die Ausbildung so verzögert hat, dass du die Ausbildungsstelle verloren hast.
Die Grundlage für das Visum zur Ausbildung ist ein gültiger Ausbildungsvertrag. Die 20 Stunden Nebentätigkeit beziehen sich auf einen Nebenjob, den du während der Ausbildung ausführen dürftest. Während der Ausbildung hättest du in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG.
Leider starten die meisten Ausbildungen in Deutschland zwischen August und Oktober. Du kannst versuchen, eine Ausbildung zu finden, wo du später einsteigen kannst. Alternativ kannst du dich über das Visum zur Ausbildungssuche informieren.
Bei diesem Visum kannst du, während du bereits in Deutschland bist, eine Ausbildung suchen: https://handbookgermany.de/de/visa-seeking-vocational-training
Hier ist jedoch die Lebensunterhaltssicherung pro Monat etwas höher angesetzt, da du während der Suche kein Ausbildungsgehalt erhältst. (Tabelle bei §17 Abs.1 AufenthG: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersicht…)
Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und alles Gute.
Viele Grüße
Daniela