Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln
Guten Tag!
Ich habe folgende Schwierigkeit und benötige eine Beratung:
Ich komme aus der Ukraine und befinde mich seit Oktober 2024 in Deutschland gemäß § 24 AufenthG. Ich habe mich an einer Universität eingeschrieben und möchte aufgrund meines Studiums von § 24 auf § 16b wechseln.
Nach meiner Ankunft in der Stadt und der Beantragung nach § 24 wurde mir eine Fiktionsbescheinigung mit Gültigkeit bis März 2026 ausgestellt. Per E-Mail wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen regulären Aufenthaltstitel erhalten werde und die Fiktionsbescheinigung alles ist, was ich bekomme. Auf meine Anfragen bezüglich eines Wechsels auf § 16b wegen des Studiums wurde mir jedoch gesagt, dass dies nicht möglich sei, und man verwies auf § 19f Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.
Gibt es in dieser Situation eine Möglichkeit, etwas zu unternehmen? Ich habe ein Sperrkonto und bin an der Universität immatrikuliert, möchte jedoch einen regulären Aufenthaltstitel erhalten – sei es gemäß einem der beiden Paragraphen –, um die Möglichkeit zu haben, nach Hause zu reisen und generell aus Deutschland auszureisen und zurückzukehren, ohne mein Studium zu unterbrechen.
Ich wäre Ihnen dankbar für eine erste Beratung und Informationen über die Kosten Ihrer Dienstleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @german_tetra
ich habe Ihnen schon in der anderen Diskussion beantwortet.
https://handbookgermany.de/ru/forum/thread/smena-statusa-0
Wir geben keine juristische Beratung. In der anderen Diskussion habe ich Ihnen einige Unternehmen empfohlen, die kosrelose juristische Beratung geben.
Ketrin