Ablehnung des Visums zur Arbeitssuche & Anrechnung vorheriger Aufenthaltszeiten
Liebes Handbookgermany Community,
mein Name ist Allie, aus den USA, und ich habe über fünf Jahre in Deutschland gelebt, zunächst mit einem Sprachkursvisum und anschließend mit einem Studentenvisum. Während dieser Zeit habe ich mein Studium erfolgreich abgeschlossen.
Nach dem Ablauf meines Studentenvisums habe ich Deutschland verlassen, da es mir aufgrund fehlender Termine bei der Ausländerbehörde nicht möglich war, rechtzeitig eine Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ich wollte keinesfalls ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland bleiben. Während meiner Abwesenheit war ich jedoch weiterhin in Deutschland angemeldet und offiziell noch als Studentin an meiner deutschen Hochschule eingeschrieben.
Ich bin anschließend nach Deutschland zurückgekehrt, um nach meinem erfolgreichen Studienabschluss ein Job-Seeking-Visum zu beantragen. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt, und stattdessen erhielt ich eine Fiktionsbescheinigung ohne Arbeitserlaubnis, obwohl meine Absicht von Anfang an war, in Deutschland eine Arbeit zu finden.
Aufgrund dieser Einschränkung wurde ich bereits für eine Stelle abgelehnt, weil mein aktueller Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis enthält (ich habe hierfür Nachweise). Inzwischen habe ich ein konkretes Jobangebot, aber ich warte nun seit über einem Monat auf einen Termin bei der Ausländerbehörde. Ich mache mir große Sorgen, dass ich diese Arbeitsmöglichkeit verliere, weil sich der Bearbeitungsprozess so lange verzögert.
Ich frage mich, ob eine Prüfung und offizielle Bestätigung, ob meine Aufenthaltszeit in Deutschland gemäß § 12b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) angerechnet werden kann. Vielleicht kennt jemand im Forum einen Teil meiner Situation und kann helfen.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir folgende Fragen beantworten könntet:
Kann meine vorherige Aufenthaltszeit in Deutschland (über fünf Jahre) trotz meiner kurzzeitigen Abwesenheit angerechnet werden?
Ist es möglich, den Antrag auf das Job-Seeking-Visum erneut zu stellen, da mein ursprünglicher Antrag abgelehnt wurde? Falls ja, welche Schritte sind dafür erforderlich?
Wie könnte ich schneller einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen, sodass ich diese Position nicht verliere?
- Kennt jemand einen erschwinglichen Anwalt bezüglich Einbügerungsthemen in Berlin, der in dieser Sache helfen kann?
Ich danke euch für ihre Zeit und Unterstützung!
Hallo @AlliaMcD ,
danke für deine Frage.
Wir werden dir am Montag ausführlich antworten.
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Viele Grüße
Seoyoung