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AlliaMcD
Aktualisiert:

Ablehnung des Visums zur Arbeitssuche & Anrechnung vorheriger Aufenthaltszeiten

Liebes Handbookgermany Community,

mein Name ist Allie, aus den USA, und ich habe über fünf Jahre in Deutschland gelebt, zunächst mit einem Sprachkursvisum und anschließend mit einem Studentenvisum. Während dieser Zeit habe ich mein Studium erfolgreich abgeschlossen.

Nach dem Ablauf meines Studentenvisums habe ich Deutschland verlassen, da es mir aufgrund fehlender Termine bei der Ausländerbehörde nicht möglich war, rechtzeitig eine Verlängerung oder einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ich wollte keinesfalls ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland bleiben. Während meiner Abwesenheit war ich jedoch weiterhin in Deutschland angemeldet und offiziell noch als Studentin an meiner deutschen Hochschule eingeschrieben.

Ich bin anschließend nach Deutschland zurückgekehrt, um nach meinem erfolgreichen Studienabschluss ein Job-Seeking-Visum zu beantragen. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt, und stattdessen erhielt ich eine Fiktionsbescheinigung ohne Arbeitserlaubnis, obwohl meine Absicht von Anfang an war, in Deutschland eine Arbeit zu finden.

Aufgrund dieser Einschränkung wurde ich bereits für eine Stelle abgelehnt, weil mein aktueller Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis enthält (ich habe hierfür Nachweise). Inzwischen habe ich ein konkretes Jobangebot, aber ich warte nun seit über einem Monat auf einen Termin bei der Ausländerbehörde. Ich mache mir große Sorgen, dass ich diese Arbeitsmöglichkeit verliere, weil sich der Bearbeitungsprozess so lange verzögert.

Ich frage mich, ob eine Prüfung und offizielle Bestätigung, ob meine Aufenthaltszeit in Deutschland gemäß § 12b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) angerechnet werden kann. Vielleicht kennt jemand im Forum einen Teil meiner Situation und kann helfen.

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir folgende Fragen beantworten könntet:

  1. Kann meine vorherige Aufenthaltszeit in Deutschland (über fünf Jahre) trotz meiner kurzzeitigen Abwesenheit angerechnet werden?

     

  2. Ist es möglich, den Antrag auf das Job-Seeking-Visum erneut zu stellen, da mein ursprünglicher Antrag abgelehnt wurde? Falls ja, welche Schritte sind dafür erforderlich?

     

  3. Wie könnte ich schneller einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen, sodass ich diese Position nicht verliere?

     

  4. Kennt jemand einen erschwinglichen Anwalt bezüglich Einbügerungsthemen in Berlin, der in dieser Sache helfen kann?

Ich danke euch für ihre Zeit und Unterstützung!

 

4 Kommentare

Antworten (4)

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Seoyoung__Community_Management_Support

Hallo @AlliaMcD ,

danke für deine Frage.

Wir werden dir am Montag ausführlich antworten.

Kann ich dich in der Zwischenzeit bitten, deinen vollen Namen zu entfernen? Wir möchten die persönlichen Daten von unserer Community schützen.

Viele Grüße

Seoyoung

Antworten
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Seoyoung__Community_Management_Support
Aktualisiert:

Hallo @AlliaMcD ,

Vielen Dank für deine Frage.

Erstmal tut es mir Leid, dass du damals nach dem Studium keinen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen hast und deshalb Deutschland verlassen musstest.

Nach dem Aufenthaltsgesetz §81 Absatz 4  gilt der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Behörde als fortbestehend, wenn man dessen Verlängerung oder einen neuen Titel beantragt (mit Ausnahme des Schengenvisums). Die sogenannte ‚Fiktionswirkung‘ tritt in der Regel z.B. ab dem Tag der Terminbuchung ein. Auch wenn man keinen Termin buchen kann, kann man die Behörde je nach Bundesland per E-Mail, Brief und/oder Kontaktformular erreichen und Antrag stellen. Die Fiktionswirkung beginnt dann mit Antragseingang. Leider erreichen diese wichtigen Informationen Menschen oft gar nicht oder erst zu spät.

Es tut mir auch Leid, dass du wegen deinem Aufenthaltsstatus und fehlender Arbeitserlaubnis die Stelle nicht bekommen hattest.

Damit ich deine weiteren Fragen beantworten kann, folgende Rückfragen an dich:

  • Wie lange warst du nach deinem Abschluss außerhalb Deutschlands bis zu deiner Rückkehr?
  • Für wie lange und auf welcher Grundlage (z.B. in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel fürs Studium, etc.) wurde die Fiktionsbescheinigung erteilt?

Viele Grüße

Seoyoung

Antworten
AlliaMcD

Hallo Seoyoung,

vielen Dank, dass du dich zurückgemeldet hast und für die hilfreichen Informationen!

Mein Studentenvisum ist während meines Studiums abgelaufen, da ich ein zusätzliches Praktikum gemacht habe und mein Abschluss dadurch länger gedauert hat. In dieser Zeit habe ich mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt war ich neun Monate außerhalb Deutschlands – länger als ursprünglich geplant, da es familiäre Angelegenheiten in den USA gab und sich die Ausstellung meiner Abschlussnote und meines Abschlusszeugnisses durch meine Professoren erheblich verzögert hat.

Als ich zuletzt bei der Ausländerbehörde war, hatte ich den Eindruck, dass sie bereits entschieden hatten, dass mein vorheriger Aufenthaltstitel nicht mehr gültig ist. Ich bin mir nicht sicher, ob er bereits aus ihrem System gelöscht wurde. Die Fiktionsbescheinigung, die ich erhalten habe, steht in keinem Zusammenhang mit meinem vorherigen Aufenthaltstitel. Sie wurde mir ausgestellt, damit ich entweder Arbeit finde oder ein neues Studium beginne und dann erneut einen Antrag stelle. Ich verstehe jedoch nicht, warum sie mir keine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis gegeben haben, da ich meinen deutschen Hochschulabschluss bereits in der Hand hatte und ihnen klar gesagt habe, dass ich jetzt arbeiten möchte.

Mich würde interessieren, wie du die Chancen einschätzt, dass meine vorherigen Aufenthaltsjahre gemäß § 12b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auf eine künftige Einbürgerung angerechnet werden könnten. Ich habe umfangreiche Nachweise über meine Integration in dieser Zeit.

Außerdem wollte ich fragen, ob du noch andere Wege kennst, um einen Termin bei der Ausländerbehörde zu bekommen, abgesehen vom Kontaktformular. Mein potenzieller Arbeitgeber wartet darauf, dass ich die Arbeitserlaubnis bekomme, kann aber nicht unbegrenzt warten. Ich warte nun schon seit anderthalb Monaten auf eine Rückmeldung.

Vielen Dank nochmals für deine Unterstützung! Ich weiß es wirklich zu schätzen.

Beste Grüße
Allie

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Seoyoung__Community_Management_Support
Aktualisiert:

Hallo @AlliaMcD ,

Danke für deine Rückmeldung und die Infos.

Für die Einbürgerung muss der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich ununterbrochen bestanden haben. Ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb Deutschlands ohne die Genehmigung der Ausländerbehörde gilt als Unterbrechung (StAG §12b). Im Einzelfall können jedoch Aufenthaltszeiten trotz Unterbrechung nach Ermessen der Behörde bis zu drei Jahren angerechnet werden. Eine Einschätzung deiner individuellen Chancen können wir hier leider nicht geben, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

Eine Einbürgerung ist nur mit bestimmten Aufenthaltstiteln bzw. einer Niederlassungserlaubnis möglich. Mit deiner aktuellen Fiktionsbescheinigung geht das nicht. 

Hast du bereits einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (AufenthG §18b) gestellt und wartest auf Antwort? Mit deinem deutschen Hochschulabschluss und dem Arbeitsplatzangebot erfüllst du bereits die wichtigsten Voraussetzungen. Dieser Aufenthaltstitel würde dir den Weg zur Einbürgerung ermöglichen.

Zum Thema Termin vereinbaren: Zurzeit ist das Kontaktformular der einzige Weg für Terminvereinbarungen bei der Ausländerbehörde Berlin. Ich kann nachvollziehen, dass du und dein potenzieller Arbeitgeber auf eine Rückmeldung warten, damit du mit der Arbeit beginnen kannst. Wie lange ist deine Fiktionsbescheinigung noch gültig? Falls du nach drei Monaten seit Antragstellung keine Antwort erhalten hast, käme eine Untätigkeitsklage in Frage. Mehr Informationen findest du z.B. hier: https://handbookgermany.de/de/forum/thread/untaetigkeitsklage-bei-antrag-niederlassungsaufenthalt Ich hoffe aber, dass du bald eine Rückmeldung von der Behörde bekommst und die Stelle antreten kannst.

Mein Tipp wäre, zunächst eine kostenlose Migrationsberatung aufzusuchen. Vielleicht lassen sich deine Fragen auch so ohne anwaltliche Hilfe klären. Beratungsstellen findest du z.B. hier: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Falls du trotzdem gleich rechtliche Beratung braucsht, liegt uns diese Liste vor: https://rechtsberaterkonferenz.de/mitgliederliste/

Ich hoffe das war hilfreich und melde dich gerne wenn du weitere Fragen hast.

 

Viele Grüße

Seoyoung

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