Änderung des Aufenthaltstitels von §16d auf §18a/§18b
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein ausländischer Apotheker und bin mit einem Aufenthaltstitel gemäß §16d nach Deutschland eingereist. Ich habe die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden. Zudem habe ich einen Master of Business Administration (MBA)aus dem Vereinigten Königreich.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Marketing, Vertrieb und Geschäftsentwicklung erhalte ich regelmäßig Jobangebote, die keine Approbation erfordern und meiner Qualifikation als MBA-Absolvent entsprechen.
Meine Frage ist nun: Ist es möglich, meinen Aufenthaltstitel gemäß §16d in eine Arbeitserlaubnis gemäß §18a oder §18b AufenthG umzuwandeln, wenn ich ein konkretes Jobangebot von einem Unternehmen habe, das zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung passt?
Falls dies möglich ist, welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @Bakr1975
danke für deine Frage im Community-Forum!
Es ist toll, dass du bereits die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden hast. Die Aufenthaltserlaubnis nach §16d ist für Personen, die in Deutschland vor Ort Defizite der Qualifizierung ausgleichen möchten, damit sie einen Gleichwertigkeitsbescheid erhalten.
Hast du diesen Gleichwertigkeitsbescheid bereits erhalten?
Mit einem Gleichwertigkeitsbescheid ist es für dich möglich, Stellenangebote nach §18a AufenthG anzunehmen und deine Aufenthaltserlaubnis von §16d zu §18a AufenthG zu wechseln.
Wenn du einen Hochschulabschluss oder Universitätsabschluss hast, der in Deutschland anerkannt ist, kannst du dich auch auf Stellen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss bewerben und im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG beantragen.
Die Unterlagen, die du für den Antrag auf §18a oder §18b einreichen musst, sind in den meisten Fällen diese:
Außerdem muss dein Jahresbuttolohn angemessen für die Branche sein, in der du arbeitest. Wenn du 45 Jahre oder älter bist, gibt es ein Gehaltsminimum, das du nachweisen muss.
Hier kannst du noch einmal nachlesen:
https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers#faq_1501
Schreibe mir gerne, welche Ausländerbehörde zuständig ist. Dann kann ich noch einmal nachschauen, ob es eine genaue Information zu den notwendigen Unterlagen gibt.
Jetzt wünsche ich dir erst mal alles Gute!
Viele Grüße
Daniela