zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Bakr1975
Aktualisiert:

Änderung des Aufenthaltstitels von §16d auf §18a/§18b

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein ausländischer Apotheker und bin mit einem Aufenthaltstitel gemäß §16d nach Deutschland eingereist. Ich habe die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden. Zudem habe ich einen Master of Business Administration (MBA)aus dem Vereinigten Königreich.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Marketing, Vertrieb und Geschäftsentwicklung erhalte ich regelmäßig Jobangebote, die keine Approbation erfordern und meiner Qualifikation als MBA-Absolvent entsprechen.

Meine Frage ist nun: Ist es möglich, meinen Aufenthaltstitel gemäß §16d in eine Arbeitserlaubnis gemäß §18a oder §18b AufenthG umzuwandeln, wenn ich ein konkretes Jobangebot von einem Unternehmen habe, das zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung passt?

Falls dies möglich ist, welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
 

11 Kommentare

Antworten (11)

Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @Bakr1975  
danke für deine Frage im Community-Forum!

Es ist toll, dass du bereits die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden hast. Die Aufenthaltserlaubnis nach §16d ist für Personen, die in Deutschland vor Ort Defizite der Qualifizierung ausgleichen möchten, damit sie einen Gleichwertigkeitsbescheid erhalten.
Hast du diesen Gleichwertigkeitsbescheid bereits erhalten?

Mit einem Gleichwertigkeitsbescheid ist es für dich möglich, Stellenangebote nach §18a AufenthG anzunehmen und deine Aufenthaltserlaubnis von §16d zu §18a AufenthG zu wechseln.

Wenn du einen Hochschulabschluss oder Universitätsabschluss hast, der in Deutschland anerkannt ist, kannst du dich auch auf Stellen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss bewerben und im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG beantragen.

Die Unterlagen, die du für den Antrag auf §18a oder §18b einreichen musst, sind in den meisten Fällen diese:

  • Stellenangebot oder Arbeitsvertrag
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber ausgefüllt)
  • Anerkennung deiner Ausbildung (für §18a den Gleichwertigkeitsbescheid) oder deines Hochschulabschlusses

Außerdem muss dein Jahresbuttolohn angemessen für die Branche sein, in der du arbeitest. Wenn du 45 Jahre oder älter bist, gibt es ein Gehaltsminimum, das du nachweisen muss.
Hier kannst du noch einmal nachlesen:
https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers#faq_1501

Schreibe mir gerne, welche Ausländerbehörde zuständig ist. Dann kann ich noch einmal nachschauen, ob es eine genaue Information zu den notwendigen Unterlagen gibt.

Jetzt wünsche ich dir erst mal alles Gute!

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Bakr1975
Aktualisiert:

Vielen Dank, Daniela, für Ihre detaillierte Antwort. Meinen MBA habe ich in Großbritannien abgeschlossen. Ich glaube, dass er in Deutschland anerkannt ist, bin mir aber nicht 100 % sicher.

Bezüglich der Ausländerbehörde: Ich habe mich beim Kreis Olpe angemeldet.

Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @Bakr1975  
das klingt gut!

Deine zuständige Ausländerbehörde hat hier eine Info zu den notwendigen Unterlagen: 
https://kreis-olpe.de/Themen/Sicherheit-Ordnung/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/Aufenthaltserlaubnis/
Zusätzlich sind die oben aufgeführten Unterlagen wichtig.

Olpe ist in NRW, deshalb tagge ich mal die Berater:innen vom IQ Netzwerk NRW. Vielleicht können sie dir mit deiner Frage zum Abschluss weiterhelfen.

@Beate_IQ_NRW_West  
@Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung  
@Ansgar_IQ_NRW_West  

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Profile Picture
Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung
Aktualisiert:

Guten Tag, ich bin Beraterin zum Anerkennungsverfahren im Rahmen des Förderprogramms IQ. Sie können sich gerne online zur Beratung bei uns anmelden. In NRW meldet man sich für Anerkennungsberatung zentral an. Automatisch werden Sie über die Postleitzahl zur richtigen Beratungsstelle weiter geleitet. (Die Beratung ist kostenlos)

Hier der Link zur Beratungsanmeldung: https://www.iq-webapp.de/frontend-iq-webapp/anmeldung

Zur Anerkennung allgemein:

Es ist die Zeugnisbewertung und die Anerkennung zu Unterscheiden. Wenn Sie als Apotheker arbeiten möchten, benötigen Sie die Approbation. Diese können Sie bei der Bezirksregierung Münster beantragen. Da Sie bereits die Fachsprachprüfung bestanden haben nehme ich an, dass Sie den Antrag bereits gestellt haben. Die Bezirksregierung muss Sie zur Fachsprachprüfung bei der Apothekenkammer zulassen.

Falls es zu diesen Abläufen oder Finanzierung Fragen gibt, sollten Sie sich wie oben erklärt bei uns zur Beratung anmelden.

Gruß von Ursula Hein

Antworten
Bakr1975

Vielen Dank, Ursula, für Ihre Antwort. Allerdings bleibt meine Frage offen: Was ist, wenn ich eine andere Stelle annehme, die keine Anerkennung erfordert, z. B. als Sales Manager, die ebenfalls meiner Erfahrung und Ausbildung entspricht?

Zur Information: Ich habe meinen MBA im Vereinigten Königreich erworben

Antworten
Profile Picture
Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung

Um im nicht reglementierten Bereich mit einem Universitätsabschluss tätig werden zu können benötigt man keine Anerkennung. Man kann direkt arbeiten. Im übrigen gibt es für Universiätsabschlüsse im nicht reglementierten Bereich keine Anerkennung. Sie können aber, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, die Zeugnisbewertung beantragen. Diese beantragt man bei der ZAB.

https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung

Wenn Sie weitere Fragen haben möchte ich darum bitten, dass Sie sich zur Beratung anmelden. Wir haben hohe Nachfrage nach dem Beratungsangebot, so dass Wartezeiten auf Beratung entstehen und ich hier nur begrenzt Zeit habe zu antworten.

Gruß von Ursula Hein

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Bakr1975 und danke @Ursula_IQ_NRW_Anerkennungsberatung für deine Antwort!

Damit es zu keinen Missverständnis kommt: Unabhängig von deinem Abschluss, brauchst du in Deutschland immer eine Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu können.

Auch bei einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft für nicht reglementierte Berufe verlangen Behörden einen Nachweis, dass die Qualifikation (Hochschulabschluss oder Ausbildung) in Deutschland gleichwertig ist und die Person als Fachkraft gilt.

Wie Ursula bereits erwähnte, wenn du nicht in einem reglementierten Beruf arbeiten wirst, brauchst du keine Anerkennung deiner Apothekenapprobation, aber einen anerkannten Hochschulabschluss. Ob dein MBA in Deutschland anerkannt ist, kannst du auf Anabin nachschauen.

Generell gilt:
Wenn nun ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufentG (Fachkraft mit Hochschulabschluss) oder auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) bei der Ausländerbehörde eingereicht wird, werden Nachweise verlangt, wie

  • Abschlusszeugnis der Hochschule/ Universität (übersetzt oder teilweise auf Englisch möglich)
  • Zeugnisbewertung
  • Nachweis der Gleichwertigkeit
  • Ausdruck von Anabin, dass der Abschluss einem deutschen Abschluss entspricht (Hochschule H+ und Abschluss gleichwertig)

Zusätzlich braucht es die weiteren Nachweise, die für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft verlangt werden: Stellenangebot/ Arbeitsvertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Nachweis Gehaltsgrenzen bei bestimmten Alter, etc.

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Bakr1975

Vielen Dank, Daniela, für Ihre Antwort. Ich habe meinen MBA an der Universität Leicester erworben, die laut Anabin den H+ Status hat. Denken Sie, dass dies ein Vorteil für meine Situation ist?"

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @Bakr1975  
am besten überlegst du, in welchem Bereich du tätig werden willst. 

Je nach Arbeitsvertrag beantragst du dann die passende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.
Es scheint, als wäre dein MBA aus Großbritannien ausreichend, um als Fachkraft mit Hochschulabschluss tätig zu werden.
Wir können hier im Forum jedoch nur allgemein unterstützen. Der Besuch einer Beratungsstelle kann hier hilfreich sein. Zum Beispiel bei einer Migrationsberatung für Erwachsene.
Hier kannst du nach einer Beratungsstelle suchen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Viele Grüße
Daniela

 

Antworten
skoe94

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall: 

Ich lebe in Hamburg, seit meine Anfang in Deutschland  September 2022, und habe im Jahr 2024 die Anerkennung als Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik erhalten. Seit Beginn arbeite ich im Telekommunikationsbereich,und mein aktueller Vertrag ist als Montagetechniker mit einem Gehalt Brutto von 3.107 €. Als ich von §16d auf §18a gewechselt habe, erhält ich die Aufenthaltserlaubnis nach §18a, jedoch nur für 6 Monate. Die Ausländerbehörde erklärte, dass dies so vom Bundesamt für Arbeit entschieden wurde und sie nicht wissen, warum. Kann ich irgendwie herausfinden, ob das Problem möglicherweise in meinem Vertrag oder meinem Gehalt liegt, um die 4-jährige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten? Ich kann nicht herausfinden, wo das Problem liegt. Die Begründung war, dass sie mich als Arbeitnehmer schützen wollen, aber ich weiß nicht wovor. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @skoe94  
danke für deine Frage!

Es kann verschiedene Gründe geben, warum die Aufenthaltserlaubnis vorerst für 6 Monate ausgestellt wurde. Grundsätzlich kann dir diese Frage nur die zuständige Behörde beantworten. 
In manchen Fällen werden Aufenthaltserlaubnis erst einmal nur für die Probezeit (z.B. 6 Monate) ausgestellt und danach verlängert. 

Sollten die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach §18a nach den 6 Monaten weiterhin gültig sein, kann eine Verlängerung bei der Behörde beantragt werden.

Wenn du möchtest, kannst du uns gerne ein Update geben, sobald du die Verlängerung erhalten hast. 

Viele Grüße
Daniela
 

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo