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Bakr1975
Aktualisiert:

Änderung des Aufenthaltstitels von §16d auf §18a/§18b

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein ausländischer Apotheker und bin mit einem Aufenthaltstitel gemäß §16d nach Deutschland eingereist. Ich habe die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden. Zudem habe ich einen Master of Business Administration (MBA)aus dem Vereinigten Königreich.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Marketing, Vertrieb und Geschäftsentwicklung erhalte ich regelmäßig Jobangebote, die keine Approbation erfordern und meiner Qualifikation als MBA-Absolvent entsprechen.

Meine Frage ist nun: Ist es möglich, meinen Aufenthaltstitel gemäß §16d in eine Arbeitserlaubnis gemäß §18a oder §18b AufenthG umzuwandeln, wenn ich ein konkretes Jobangebot von einem Unternehmen habe, das zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung passt?

Falls dies möglich ist, welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
 

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