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Larysa_Kucheriavykh

Änderung von §24 in §18 b

Ich bin derzeit in Deutschland auf §24. Ich habe für mein Uni-Abschluss eine Bewertung bekommen, habe die Sprache auf C1-Niveau gelernt, ich arbeite in meinem Beruf bei der Probezeit. Ich erhalte ein Wohngeld, aber kein Bürgergeld. Aufgrund der veränderten politischen Situation möchte ich den Paragraphen auf §18b ändern. Kann ich ihn ändern, während ich in der Probezeit bin? Meine Bekannte wurde das mündlich abgelehnt und gebeten, nach Ende der Pobezeit wiederzukommen. Ist eine solche Ablehnung rechtmäßig? Oder kann ich mich gleich einen Antrag stehlen? Und noch eine Frage, ist es möglich, die Staatsbürgerschaft mit §18b zu beantragen, wenn man 3 Jahre in Deutschland gelebt hat und Deutschniveau C1 hat? Oder muss ich einige zusätzliche Bedingungen erfüllen? Ich habe nirgends eine klare Aussage dazu gefunden.

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