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Larysa_Kucheriavykh

Änderung von §24 in §18 b

Ich bin derzeit in Deutschland auf §24. Ich habe für mein Uni-Abschluss eine Bewertung bekommen, habe die Sprache auf C1-Niveau gelernt, ich arbeite in meinem Beruf bei der Probezeit. Ich erhalte ein Wohngeld, aber kein Bürgergeld. Aufgrund der veränderten politischen Situation möchte ich den Paragraphen auf §18b ändern. Kann ich ihn ändern, während ich in der Probezeit bin? Meine Bekannte wurde das mündlich abgelehnt und gebeten, nach Ende der Pobezeit wiederzukommen. Ist eine solche Ablehnung rechtmäßig? Oder kann ich mich gleich einen Antrag stehlen? Und noch eine Frage, ist es möglich, die Staatsbürgerschaft mit §18b zu beantragen, wenn man 3 Jahre in Deutschland gelebt hat und Deutschniveau C1 hat? Oder muss ich einige zusätzliche Bedingungen erfüllen? Ich habe nirgends eine klare Aussage dazu gefunden.

1 Kommentare

Antworten (1)

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Barbara__Community_Manager

Hallo @Larysa_Kucheriavykh , vielen Dank für deine Frage. Bitte überlege noch einmal, ob du deinen Schutzstatus aufgeben möchtest, um einen arbeitsabhängigen Aufenthalt zu erhalten. Arbeitsbedingter Aufenthalt bedeutet, dass du, wenn du deine Arbeit verlierst, schnell eine neue Arbeit finden musst, sonst kannst du deinen Aufenthalt verlieren. 

Auch wenn du in der Probezeit bist, kannst du deinen Aufenthalt ändern. Es ist aber sinnvoll, die Probezeit zu bestehen und dann den Antrag zu stellen. Alle Voraussetzungen für den Aufenthalt als Fachkraft findest du hier: https://handbookgermany.de/de/visa-skilled-workers

Zu deiner zweiten Frage. Ja, mit dem Aufenthalt als Fachkraft kannst du die Staatsbürgerschaft beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch nach weniger als 5 Jahren eingebürgert werden. Wenn du „besonders gut integriert“ bist, also z.B. sehr gut Deutsch sprichst (C1 - das hast du bereits) und dich seit vielen Jahren ehrenamtlich engagierst, kannst du schon nach 3 Jahren eingebürgert werden. Details dazu findest du hier: https://handbookgermany.de/de/citizenship

Wenn du dich entscheidest, den Aufenthalt für Fachkräfte zu beantragen, wende dich bitte an eine Migrationsberatungsstelle, damit du den Schutzstatus eventuell parallel behalten kannst: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Viele Grüße Barbara

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