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Abdou96

Anfrage zur Niederlassungserlaubnis und meinem aktuellen Aufenthaltsstatus

Hallo zusammen,

ich bin seit 3,5 Jahren in Deutschland und habe hier meinen Master in Architektur abgeschlossen (in englischer Sprache). Seit 9 Monaten arbeite ich in meinem Studienbereich und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 18.

Mein Deutschniveau ist B2, allerdings habe ich aktuell nur das B1-Zertifikat. Ich besitze außerdem das „Leben in Deutschland“-Testzertifikat.

Während meines Studiums, der Arbeitsuche und auch während meiner derzeitigen Beschäftigung habe ich rund 27 Monate lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Finanzielle Unterstützung habe ich nie erhalten.

Meine Frage ist, ob ich aufgrund meiner Situation und der bereits geleisteten Rentenbeiträge berechtigt bin, die Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe auf hilfreiche Hinweise!

Vielen Dank im Voraus!

5 Kommentare

Antworten (5)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Abdou96  
vielen Dank für deine Frage!

Um dir genau antworten zu können, wäre es toll, wenn du mir sagst, welche Aufenthaltserlaubnis du genau hast. Wichtig ist der Buchstabe hinter §18.

  • Hast du eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §18b (Hochschulstudium)?
  • Oder hast du eine Blaue Karte nach §18g?
     

Danke und bis bald.
Viele Grüße
Daniela

Antworten
Abdou96

Guten Tag @Daniela_Community Managerin  

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b

 

Grüße

Abdou

Antworten
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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Abdou96  
Danke für deine Rückmeldung!

Mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft gibt es kürzere Zeiten für die Niederlassungserlaubnis.

Nach drei Jahren mit §18b kannst du eine Niederlassungserlaubnis beantragen.*** Damit muss du dann insgesamt 36 Monate in die Rente eingezahlt haben.
Hier steht die Info noch einmal genauer:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_546

Die anderen Voraussetzungen wie Lebensunterhalt, Wohnung und Sprachkenntnisse kannst du ja bereits erfüllen.
Wenn die zeitliche Voraussetzung erfüllt ist, kannst du deinen Antrag einreichen.

Zum besseren Verständnis:
Mit der Blauen Karte (§18g) kann bereits nach 27 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Deine Info ist also nicht falsch, sondern hängt mit einem anderen Titel zusammen. Ich wollte das nur ergänzen, damit du es einordnen kannst.

Ich wünsche dir alles Gute.
Viele Grüße
Daniela


*** Ergänzung
Bei Abschluss eines Studiums in Deutschland sind nur 2 Jahre im Aufenthalt als Fachkraft notwendig.
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_547
 

Antworten
Abdou96

Guten Tag @Daniela_Community Managerin  

Herzlichen Dank für Ihre Antwort und die bereitgestellten Informationen.
Ich hätte noch eine kurze Frage: Da ich meinen Master in Deutschland abgeschlossen habe, gilt die im folgenden Artikel erwähnte Situation für mich nicht, oder?

https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_547

Grüße
Abdou


 

Antworten
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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Abdou96  
danke für den wichtigen Hinweis! Entschuldige, dass ich die Info zu deinem Masterabschluss in Deutschland nicht berücksichtigt habe.

Mit erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland kannst du bereits einen Antrag auf die Niederlassungserlaubnis stellen, wenn du zwei Jahre einen Aufenthalt als Fachkraft hattest.
Den Link hast du ja bereits gepostet.
Du schreibst, dass du den Aufenthalt nach §18b schon 9 Monate hast. Gleichzeitig hast du jedoch schon vorher Beiträge für die Rente gezahlt.

Um alle Voraussetzungen (auch die Aufenthaltsdauer) für die Niederlassungserlaubnis zu erfüllen, würde es noch circa 15 Monate dauern, bis du den Antrag stellen kannst.

Wenn du den Antrag früher stellst, werden die Behörde nach Ermessen entscheiden.


Viele Grüße
Daniela

 

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