Asyluntersuchung
Ich komme aus Syrien und habe am 18.09.203 einen Asylantrag in Deutschland gestellt und am 09.12.2024 eine zweite Anhörung erhalten. Ich habe noch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten und arbeite derzeit.
Ich komme aus Syrien und habe am 18.09.203 einen Asylantrag in Deutschland gestellt und am 09.12.2024 eine zweite Anhörung erhalten. Ich habe noch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten und arbeite derzeit.
Hallo @bahaa__Aldin , danke für Deine Anfrage. Es tut mir leid zu hören, dass Du Dich in einer schwierigen Situation befindest. Diese Antworten sind vorläufig, da wir Deine genaue Situation nicht kennen und keine rechtliche Beratung geben können.
Da noch nicht ganz klar ist, welche Auswirkungen die aktuelle Lage in Syrien auf die Asylanträge von Syrern haben wird, können wir Dir leider derzeit keine eindeutige Antwort geben. Wir raten Dir, weiterhin Deutsch zu lernen, zu arbeiten, eine Berufsausbildung zu beginnen oder ein Studium aufzunehmen. Das könnte Deine Chancen erhöhen, in Deutschland bleiben zu können.
Es könnte möglich sein, während des Asylverfahrens Deinen Aufenthaltsstatus zu ändern, wenn Du bereits eine anerkannte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss hast (dieses Verfahren nennt man „Spurwechsel“). Allerdings können wir nicht beurteilen, ob dies in Deiner Situation möglich ist. Für einen „Spurwechsel“ müsstest Du Deinen Asylantrag zurückziehen, was mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Du solltest sehr sorgfältig prüfen, ob das der richtige Weg für Dich ist.
Wir raten Dir dringend, hierfür Unterstützung von einer Beratungsstelle für Migrant*innen oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Was kannst du als nächstes tun?
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen, Franziska
Hallo @bahaa__Aldin
danke für deine Frage im Forum!
Ich tagge unsere Kolleginnen von der @LIFE__Initiative . Sie werden sich bald bei dir melden.
Viele Grüße
Daniela