Aufenthaltskarte
Hallo!
Ich bedanke mich erstmal sehr beim TiG-Team für die Unterstützung und die Beantwortung der gestellten Fragen.
In meinem Fall geht es darum:
Ich bin im Rahmen des Familiennachzugs zu meiner ausländischen Ehefrau nach Deutschland eingezogen. Kurz danach haben wir ein Kind bekommen. Aufgrund von immer kommenden Problemen und Missverständnissen ist aber ein Zusammenleben unmöglich geworden. Und da ich vor ein paar Wochen meine Arbeit beendet und keine Unterkunft in Deutschland habe, sah ich mich gezwungen, zunächst zu meiner Heimat auszureisen. Nun bin ich im Besitz einer Fiktionsbescheinigung, welche noch ein paar Monate dauert. Den Aufenthaltstitel habe ich bereits beantragt, aber der wird postalisch zu meiner Adresse in Deutschland zugestellt, wo ich nicht mehr wohnhaft bin. Ich habe jedoch vor, zurück nach Deutschland einzuziehen, denn ich kann nicht weit weg meinem Kind leben. Meine Frage lautet: Besteht die Möglichkeit, dass ich persönlich bei der Ausländerbehörde vorspreche und den Aufenthaltstitel ausgehändigt bekomme, sobald er abholbereit ist? Oder kann mein Aufenthaltstitel nicht verlängert werden, da meine Frau und ich uns voneinander getrennt haben? (Zur Scheidung ist es noch nicht gekommen).
Außerdem will ich noch gern wissen, wenn ich eine Arbeit und eine Unterkunft in einer anderen Stadt finde, kann ich dann einen neuen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße Frieden
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