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Ausbildung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchte ich mich Ihnen Bescheid geben, dass ich aus der Ukraine gekommen bin.
Aber ich bin Iraner und für Studium nach Ukraine gegangen.
Außerdem habe ich FSJ bei Jugend-Haus gemacht und aktuell mache ich eine Ausbildung als Jugend und Heimerzieher bei Stadt Ulm.
Ich bin seit 2,5 Jahre in Deutschland und hatte schon Aufenthaltstitel für FSJ.
Ich würde fragen, wann kann ich Niederlassung Aufenthalt bekommen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Amirarsalan Z.
5 Kommentare
Antworten (5)
Hallo @amirtigher , vielen Dank für deine Kontaktaufnahme. Bevor wir dir Informationen geben, schreibe uns bitte, welchen Aufenthalt du hast. Herzliche Grüße Barbara
Hallo, ich hatte schon Aufenthaltstitel für meine FSJ nur 1 Jahr, aber aktuell habe ich Fiktionsbescheinigung .Außerdem Ausländerbehörde hat mir gesagt, nachdem 4 Monaten mit Lohnabrechnung gehe ich danach sie überlegen
vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich verstehe, dass du einen Antrag auf Verlängerung deines Aufenthaltstitels zu Ausbildungszwecken gestellt hast, ist das richtig?
Ja
Hallo @amirtigher , wenn du mit deiner Ausbildung fertig bist, solltest du eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Du kannst die Zeit mit Aufenthalt FSJ, Aufenthalt Ausbildung und dann noch Aufenthalt Fachkraft (1 Jahr reicht) zusammenrechnen. Sobald du die 5 Jahre Aufenthalt voll hast und die anderen Voraussetzungen ( Lebensunterhalt und Deutsch B1) erfüllst, kannst du den Antrag stellen: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns wissen. Viele Grüße Barbara