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05510414
Aktualisiert:
Sonstige

Beschäftigungsduldung

Guten Morgen,

Ich komme aus dem Irak und wohne seit fünf Jahre und sechs Monaten in Deutschland. Ich habe seit drei Monaten Beschäftigungduldung. Zur Zeit wird die Abschiebungen nach Irak durchgeführt. Meine Frage ist,

Kann niemand mit Beschäftigungduldung abgeschoben Gesetzlich abgeschoben wird?Vielen Dank für die Hilfe.

 

 

6 Kommentare

Antworten (6)

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My Nguyen_Community Managerin
Hallo @05510414 vielen Dank für Deine Nachricht. Auch wenn eine Beschäftigungsduldung noch kein gesicherter Aufenthaltstitel ist, gibt es Dir einen guten Start. Es tut mir leid, dass Du Dir deshalb Sorgen um deinen Aufenthalt machst. Ich hoffe sehr, dass Du nach den 30 Monaten die Voraussetzungen für einen sicheren Aufenthaltstitel erfüllst. Mit einer Beschäftigungsduldung kannst Du in der Zeit, in der Du alle Voraussetzungen erfüllst und damit Anspruch auf diese hast, nicht abgeschoben werden. Falls Du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst, kannst Du leider auch die Beschäftigungsduldung verlieren. Auf Handbook Germany findest Du mehr Informationen zur Beschäftigungsduldung. Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.
05510414
Hallo vielen lieben Dank für Ihre Antwort, Ich habe noch eine Frage, was meinen Sie mit Voraussetzungen, welches ich vielleicht nicht mehr erfüllen kann? Meinen Sie damit, wenn ich Z.B nicht mehr arbeite oder sowas? Ich wollte eigentlich nächstes Jahr April, da ich seit sechs Jahren in Deutschland wohne und andere Voraussetzungen erfüllen kann, beantrage ich die Aufenthalt 25B Sind Sie der Meinung, ob ich das machen kann? Vielen Dank noch mal?
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My Nguyen_Community Managerin
Hallo @05510414 entschuldige für die missverständliche Formulierung. Genau, das meinte ich damit. Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, sollte eine Beantragung von §25B nach 30 Monaten möglich sein. Dafür solltest Du folgendes nachweisen: - Einen Pass oder den Nachweis um die Bemühungen einen Pass zu bekommen - Mit Deiner abgeschlossenen Ausbildung, solltest Du A2 nachweisen - Die Sicherung Deines Lebensunterhaltes muss überwiegend durch eigenes Einkommen gesichert sein. - Es dürfen keine Straftaten oder Täuschung, um die Abschiebung zu verhindern Weitere Anforderungen findest Du hier: https://handbookgermany.de/de/bleiberecht#faq_652 Melde Dich gerne, wenn Du weitere Fragen hast.
Seoyoung_Community Management Support
Aktualisiert:

Hi @05510414  ,

ich wollte nachfragen, ob du bereits §25B beantragen konntest. Ich hoffe, dass du bald eine Aufenthaltserlaubnis bekommst. Sag gern Bescheid, wenn du noch Fragen hast.

 

Viele Grüße

Seoyoung

05510414

Schönen guten Tag, und vielen lieben Dank für Ihre Nachfrage, ich habe schon bereits einen Antrag gestellt, um Aufenthaltstitel nach Paragraph 25 B zu erhalten, Gott sei Dank wurde ich positiv beantwortet. Und nächste Woche Montag habe ich einen Termin, um biometrische Daten bei Ausländerbehörde einzureichen. Wenn Noch jemand Hilfe braucht, wie die gesamte Prozess abläuft, würde ich auch gerne helfen.

ich bedanke mich im Voraus bei allen, die mir geholfen haben.

Seoyoung_Community Management Support
Aktualisiert:

Hi @05510414  ,

danke für dein Update und herzlichen Glückwunsch, dass dein Antrag angenommen wurde und du den §25b bekommst. Und schön, dass du deine Erfahrung mit anderen teilen und anderen bei ähnlichen Prozessen helfen möchtest. Magst du vielleicht deine Erfahrung hier kurz teilen?

Viele Grüße

Seoyoung

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