Blaue Karte EU (§ 18 Abs 2 S 2) & Sozialleistung
Hallo,
ein Freund von mir hat 6 Monaten bei einer Firma gearbeitet aber dank Insolvenz hat die Stelle verloren. Da er nicht länger als 12 Monaten in Deut. gearbeitet hat, hat er keinen Anspruch auf ALG I von der Agentur für Arbeit. Ich wollte aber fragen, ob er evtl Anspruch auf Bürgergeld habe? Das Jobcenter hat seinen Antrag darauf abgelehnt, da sein Aufenthaltsstatus spezifisch zum Zweck der Ausübung seiner Arbeit verbunden ist.
Einfach bei der Ausländerbehörde nach einer Fiktionsbescheinigung fragen? Können Sie sich vorstellen, dass das eine realistische Möglichkeit wäre?
Danke schonmal vorab
6 Kommentare
Hallo @asmeindeu
danke für deine Frage.
Leider ist es schwierig mit einer Blauen Karte Sozialleistungen zu bekommen. Wie du schon schreibst, besteht erst Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn mindestens 12 Monate in Deutschland gearbeitet wurde. (Leider wird auch dann oft der Bezug verwehrt, weil es "keine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt" gibt.*)
*Ergänzung: Bitte an Beratungsstellen wenden, wenn das passiert.
Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld, werden als "schädliche" Leistungen bezeichnet, da sie dazu führen können, dass keine Aufenthaltserlaubnis mehr ausgestellt wird. Es gibt aber wie immer Ausnahmen.
Es tut mir leid, dass dein Freund aktuell keine Möglichkeit hat, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Er muss sich bitte zeitnah an die Ausländerbehörde wenden und kann in der Regel ein halbes Jahr einen neuen Job suchen. Dafür erhält er den Aufenthalt zur Arbeitssuche. https://www.make-it-in-germany.com/de/blaue-karte-eu
Melde dich auch zeitnah bei der Bundesagentur für Arbeit, dass du ab Datum xy auf Arbeitssuche bist.
Bei Make-it-in-Germany gibt es auch eine Hotline, wo er weitere Fragen stellen kann.
Eine Beratungsstelle könntet ihr hier finden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ .
Viele Grüße
Daniela