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o.ramadan
Aktualisiert:
Sonstige

Dublin-Verfahren

eine Frage von @macani5496:

 

 Hallo, mein Name ist Koresh, geboren 1980, mein Sohn und meine Schwester, die ledig sind und bei mir leben, sind 1980 geboren und stehen kurz vor einem Asylantrag.Wir haben Deutschland mit einem italienischen Visum (Shining). Werde ich in das Dublin-Gesetz einbezogen oder nicht? 

Danke, danke, bitte antworten Sie mir

2 Kommentare

Antworten (2)

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o.ramadan
Hallo @macani5496 Danke für deine Frage! Die Dublin Verordnung regelt, in welchem Land das Asylverfahren durchgeführt wird. Das heißt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF wird zuerst prüfen, ob das Asylverdahren von seiner Schwester und der Sohn in Deutschland stattfinden, bevor das BAMF sie zu Anhörung einlädt. Da sie mit einem italienischen Schengen-Visum nach Deutschland eingereist sind und Fingerabdrücke in Italien haben, wird ein Dublin-Verfahren durchgeleitet. Hier kannst mehr Info über das Dublin-Verfahren in mehreren Sprachen finden: https://handbookgermany.de/de/dublin-procedure Ich würde euch empfehlen, zu einer rechtlichen Beratungsstelle vor Ort zu gehen und euch persönlich darüber zu informieren. Hier kannst eine Migrationsberatung in deiner Nähe finden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Melde dich gerne bei weitern Fragen. Liebe Grüße, Osama
Seoyoung_Community Management Support
Aktualisiert:

Hallo @macani5496 ,

ich wollte kurz nachfragen, ob du inzwischen Klarheit bezüglich Dublin-Verfahren gefunden hast und bzw. dir eine Migrationsberatung geholt hast.

 

Viele Grüße

Seoyoung

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